Unsere Tätigkeiten im Rahmen des vom Lebensministerium geförderten Projektes „Umweltrechtsservice“ stellen seit dem Jahr 2003 einen herausragenden und wichtigen Bestandteil der vielfältigen Aufgabengebiete des ÖKOBÜROs dar.
Wir bieten eine kostenlose, einzelfallbezogenen umweltrechtliche Erstberatung für Betroffene an – je nach Maßgabe der uns zur Verfügung stehenden Kapazitäten. Dadurch soll die Zivilgesellschaft bei der Ausübung ihrer Beteiligungs-, Informations- und Rechtsschutzrechten unterstützt werden und ein Beitrag zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Umwelt(rechts)bewusstsein geleistet werden.
Das ÖKOBÜRO bearbeitet im Rahmen des Umweltrechtsservice jedes Jahr ca. 100 Fälle und bietet so einer Vielzahl von Betroffenen eine Hilfestellung in umweltrelevanten Verfahren. Im Laufe der letzten Jahre konnten durch die Unterstützung des ÖKOBÜROs in verschiedensten Fällen Erfolge für die Zivilgesellschaft erreicht werden. Beispielweise seien an dieser Stelle die Gewährung der Parteistellung einer Bürgerinitiative im naturschutzrechtlichen Bewilligungsverfahren im Rahmen eines UVP-Verfahrens für ein Infrastrukturprojekt, die oftmalige Auskunftserteilung von Umweltinformationen, die Abwendung von Motorsportveranstaltungen in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten oder einfach der erhöhte Informationsstand innerhalb der hilfesuchenden Öffentlichkeit in umweltrechtlichen Belangen erwähnt.
Zusätzlich stellt das ÖKOBÜRO praktische und rechtliche Informationen zu umweltrechtlichen Thematiken und Verfahren zur Verfügung. Diese stehen unter dem Menüpunkt Infotexte auf unserer Homepage zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Wir informieren über neuste Entwicklungen im europäischen und nationalen Umweltrecht im Rahmen unseres Newsflash Umweltrecht, der siebenmal jährlich erscheint. Wir möchten damit einer oftmals unreflektierten Medienberichterstattung zu umweltrechtliche Entwicklungen entgegentreten und auch Sinn und Zweck umweltrechtlicher Regelungen aus NGO Perspektive erläutern. Die letztjährigen und auch aktuellen Newsflashausgaben sind hier abrufbar – falls Sie den Newsflash regelmäßig erhalten wollen, können sie sich hier anmelden.
Das Projekt "Umweltrechtsservice" trägt auch den Geist der Aarhus Konvention in sich. Die Aarhus Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag der zum Ziel hat der Öffentlichkeit den Zugang zu Umweltinformationen zu erleichtern und es der Bevölkerung zu ermöglichen sich bei Entscheidungsverfahren vor Behörden einzubringen und rechtlich gegen Umweltrechtsverstöße vorzugehen. Mehr zum Thema Aarhus Konvention und Öffentlichkeitsbeteiligung können Sie hier nachlesen.
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Da es im Rahmen unserer kostenlosen (E-Mail)Rechtsberatung nicht möglich ist, alle Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu kennen, übernehmen wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der bereitgestellten Auskünfte.
geändert am 17.05.2013