30. Januar 2020 | News

ÖKOBÜRO in Umweltverfahren – Schutz unberührter Flussjuwelen in der Steiermark

Bei der Verhandlung des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark zum Kraftwerk Schwarze Sulm setzt ÖKOBÜRO sich für die Wahrung von Umweltschutz und Parteirechten ein.

Das geplante Wasserkraftwerk Schwarze Sulm soll in einer der noch best-erhaltenen Flussstrecken Österreichs realisiert werden. Die Verbauung des alpinen unberührten Wildflusses beschäftigt seit Jahren Behörden und Gerichte, der Bau soll bis 2025 fertig gestellt werden. Die Nutzung von Wasserkraft ist ein wesentlicher Baustein für die Energiewende in Österreich und das Erreichen der Klimaziele.

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Ein unberührter Wildbach - Bild: pavlelederer2, Pixabay

Gleichzeitig müssen Wasserkraftprojekte auch auf ihre ökologische Nachhaltigkeit geprüft werden. Der Bau neuer Kraftwerke darf empfindliche Ökosysteme nicht zerstören und Naturschutz muss entsprechend beachtet werden. Außerdem ist die Öffentlichkeit, also betroffene Einzelpersonen und anerkannte Umweltschutzorganisationen, in Genehmigungsverfahren einzubeziehen.

Da ÖKOBÜRO zum Schluss gekommen ist, dass diese Kriterien nicht eingehalten werden, haben wir gemeinsam mit anderen Umweltschutzorganisationen wie dem WWF Österreich Beschwerde ans Landesverwaltungsgericht erhoben. Bei der Verhandlung am 29.1.2020 haben wir unsere Bedenken klar dargelegt und daher den Antrag gestellt, das Projekt so nicht zuzulassen.

Mehr zur Schwarzen Sulm: https://www.wwf.at/de/schwarze-sulm/