15. September 2020 | NEWSFLASH Umweltrecht

Irisches Höchstgericht gibt Klimaklage recht

Der irische Supreme Court folgte einstimmig der Klage der Umweltschutzorganisation „Friends of the Irish Environment“ (FoIE) und verpflichtet die Regierung zu mehr und genauer dargelegten Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele. Nach URGENDA ist dies bereits die zweite erfolgreiche Klimaklage vor europäischen Höchstgerichten.

Irland muss Klimaziele erreichen

Ähnlich wie Österreich, mit seinem nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP), ist die irische Regierung verpflichtet in einem Klimaplan alle Maßnahmen zu beschreiben, die zur Erreichung der nationalen Klimaziele notwendig sind. Diese Ziele leiten sich aus dem Vertrag von Paris und der „Effort-Sharing-Decision“ der Europäischen Union ab, die den einzelnen EU-Staaten ihre jeweiligen Werte zur Reduzierung der ausgestoßenen Treibhausgase vorgibt. Der vorgelegte Plan, so die Umweltschutzorganisation FoIE, reiche nicht aus und sei zu unkonkret, um die Ziele zu erreichen. Mit diesem Argument zogen sie vor die Gerichte und bekamen nun vom Supreme Court, dem irischen Höchstgericht, recht. Die Konsequenz: die Regierung muss den Plan überarbeiten, neue Maßnahmen vorlegen und für die Bevölkerung nachvollziehbar machen, wie die Klimaschutzziele damit erreicht werden sollen.

Ein Sieg auf formaler Ebene

Rechtlich gesehen unterscheidet sich der Fall etwas von jenem aus den Niederlanden, wo die Umweltorganisation URGENDA im Herbst vor dem niederländischen Höchstgericht mit ihrer Klimaklage erfolgreich war. Dort bestätigte das Höchstgericht die aktive Schutzpflicht des Staates gegenüber der Öffentlichkeit. Leicht anders gelagert war nun der irische Fall, indem das irische Höchstgericht lediglich prüfte, ob die Regierung der sich selbst auferlegten Pflicht, einen transparenten und ausreichend konkreten Plan zur Erreichung der Klimaziele vorzulegen, nicht nachgekommen war. Dennoch außergewöhnlich ist dieser Erfolg angesichts des damit bestätigten Rechtsschutzes der Öffentlichkeit im Zuge des Klimaschutzes. Außerdem wies der Gerichtshof das Argument der Umweltschutzorganisation, die Öffentlichkeit habe ein Grundrecht auf Klimaschutz, nicht ab. Ein derartiger Weg scheint daher für die Zukunft noch offen zu sein.

Für die derzeit noch anhängige Klimaklage in Österreich ist die Entscheidung nicht unmittelbar relevant. Die hiesige Argumentation ist grundrechtsbasiert, drängt also auf den Schutz von menschlichem Leben und Gesundheit im Angesicht der Klimakrise und fordert die Aufhebung konkret klimaschädlicher Gesetzesbestimmungen. Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes wurde noch für 2020 angekündigt.

Weitere Informationen:

Urteil des Irischen Höchstgerichts

Beitrag am Umweltrechtsblog

Webseite der österreichischen Klimaklage

Newsflash Beitrag über die niederländische Klimaklage