Advocacy gegen nukleare Energiegewinnung
In vielen Ländern hat Atomkraft nach wie einen wichtigen Anteil am Energiemix. Aufgrund der damit verbundenen Risiken kann sich diese Form der Stromerzeugung wesentlich auf die Umwelt und Gesellschaft in diesen Ländern, aber auch weit über deren Grenzen hinaus auswirken. Die damit verbundenen rechtlichen Verfahren gehören somit zum Kernbereich des Umweltrechts.
© ramboldheiner, Pixabay
Dass die Energieerzeugung durch Atomkraft die Gesundheit und Natur gefährdet ist längst kein Geheimnis mehr. Sowohl durch unionsrechtliche Vorgaben als auch aufgrund völkerrechtlicher Regelungswerke sind Atomprojekte daher einer Umweltprüfung zu unterziehen.
Einschlägige Rechtsvorschriften sind beispielsweise:
Im Rahmen dieser Prüfverfahren sollen die mit Atomkraft verbundenen Gefahren möglichst weitgehend beschränkt werden. Der Zivilgesellschaft kommen dabei bestimmte Informations- und Kontrollrechte zu.
Auf internationaler Ebene stellt etwa die Möglichkeit einer Beschwerde an den Einhaltungssauschuss zur Aarhus Konvention (ACCC) ein effektives Mittel für Umweltschutzorganisationen dar. Darüber hinaus ist hier Information der Öffentlichkeit über laufende Verfahren mit Atombezug besonders bedeutsam.
ÖKOBÜRO agiert in internationalen Verfahren zu Atomkraftwerken wie Temelín, Dukovany, Mochovce oder Hinkley Point C zum Teil selbst als Beschwerdeführerin oder hat Beobachterstatus. Wir erstellen regelmäßig Berichte zu relevanten Sitzungen oder Verhandlungen und halten unsere Erkenntnisse in rechtlichen Studien fest.
Protokolle zu internationalen Veranstaltungen im Atombereich können Sie auf der Seite Berichterstattung internationale Atombelange abrufen.
EIA on Lifetime Extensions of Nuclear Power Plants after ECJ Judgement C-411/17
Summary of case-law in nuclear matters
Case-Law on international regulations in the nuclear sector
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