VfGH entscheidet über Verfassungsmäßigkeit einer Norm des oberösterreichischen Naturschutzgesetzes

Der Anlass ist eine Probegasbohrung im Naturschutzgebiet Jaidhaus, die das österreichisch-australische Unternehmen ADX durchführte, obwohl der Genehmigungsbescheid für die Bohrungen noch nicht rechtskräftig und eine Beschwerde gegen jenen Bescheid anhängig war.
Die Rechtsgrundlage dafür ist § 43a OÖ-Naturschutzgesetz. Diese Norm besagt, dass Bescheidbeschwerden keine aufschiebende Wirkung zukommt, was in diesem Fall bedeutet, dass die Probebohrungen durchgeführt werden konnten und somit irreversible Schäden für die Natur entstanden sind. Der Naturschutzbund Österreich hat mit dem Umweltdachverband deshalb eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich eingebracht, welcher Anfang April einen Antrag auf Normenkontrolle an den VfGH stellte. Darin unterstützt das LVwG die Ansicht der NGOs insofern, als dass er nach der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung in Hinblick auf das Rechtsstaatlichkeitserfordernis fragt. Nun ist der VfGH am Zug.

Kritik an neuem geplanten Europaschutzgebiet auf der Koralpe


Das neue Europaschutzgebiet auf der Koralm wird kleiner als ursprünglich gedacht. Dadurch wird eine rechtliche Hürde für den Bau eines Pumpspeicherkraftwerks aus dem Weg geschafft.
Eigentlich hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) im letzten Jahr entschieden, dass das Kraftwerk nicht genehmigt werden kann. Der Grund: Das steirische Naturschutzgesetz schützt zukünftige Europaschutzgebiete. Im Fall hätte das Kraftwerk das Schutzgebiet potenziell beeinträchtigt. Wird das Europaschutzgebiet nun so ausgewiesen wie angekündigt, stünde der Kraftwerkserrichtung zumindest aus dieser Perspektive nichts im Weg. Denn das verkleinerte Europaschutzgebiet reicht nicht bis zur vorgesehenen Kraftwerksfläche. Die Koralm beheimatet besonders viele endemische Arten, die nur in dem Gebiet vorkommen sowie alpine Zwergstrauchheiden, feuchte Hochstaudenflure und Hochmoore. Der Verordnungsentwurf wurde von der Umweltlandesrätin Ursula Lackner eingebracht und soll in den kommenden Tagen von der Landesregierung beschlossen werden.

Neufassung der europäischen Luftqualitäts-RL: Veraltete Grenzwerte werden adaptiert

Im Februar 2024 wurde eine Einigung über die Änderungen zu der Luftqualitäts-RL erzielt. Nach dem Einbringen eines Entwurfs durch die Kommission im Herbst 2022, haben sich nun das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten geeinigt. Unter anderem werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub an die von der WHO im Jahr 2021 festgelegten Richtwerte angepasst, da die vorhergehenden Grenzwerte nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen.
Für Österreich bedeutet die Neufassung, dass neue Maßnahmen zu ergreifen sind. Neben der Änderung der Grenzwerte sollen Großmessstellen eingeführt werden. Außerdem sollen in Zukunft mehr Schadstoffe gemessen, Luftqualitätspläne gestärkt und der Informationszugang für die Öffentlichkeit verbessert werden. Mit Mai tritt die neue Richtlinie in Kraft und soll binnen 2 Jahren von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Offizielle Mitteilung aus dem Rat der Europäischen Union