May 14, 2019 | NEWSFLASH Umweltrecht

Generalanwältin bejaht Recht auf Überprüfung von Aktionsprogramm nach der Nitra-Richtlinie

In ihrem Schlussantrag  kommt Generalanwältin Juliane Kokott zu dem Schluss, dass eine Einzelperson, eine niederösterreichische Gemeinde und ein öffentliches Wasserversorgungsunternehmen von den Nitrat-Verunreinigungen des Grundwassers unmittelbar betroffen sind und daher die Nicht-Einhaltung der Nitrat-Richtlinie der EU anfechten können.