Sept. 30, 2021 | NEWSFLASH Umweltrecht

Trotz Entscheidung des ACCC bleibt Rechtsschutz gegen umweltschädliche Subventionen vorerst ausständig

In einer Entscheidung vom März 2021 gab der Umsetzungsausschuss zur Aarhus Konvention (ACCC) ÖKOBÜRO sowie GLOBAL 2000 Recht und hielt fest, dass Umweltschutzorganisationen Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Kommission über staatliche Beihilfen zustehen müssen. Die Europäische Kommission schlägt nun vor, diese Ergebnisse zwar zu Kenntnis zu nehmen, trotz völkerrechtlicher Gepflogenheiten jedoch nicht formell zu unterstützen.