
© mhollaen via Pixabay
Auch nach mehrmaligen Feststellungen durch den Einhaltungssauschuss zur Aarhus Konvention (ACCC) kommt Tschechische Republik ihren internationalen Verpflichtungen nicht nach. Die Verstöße gegen internationales Recht betreffen unter anderem das Atomkraftwerk Temelín.
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