Ein Bergbauunternehmen beantragte 2021 die Erweiterung seiner Kalkschottergrube „Viecht Nord I” um 7,4 ha. Die Genehmigung für die dafür notwendige Rodung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht erteilt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der oberösterreichischen Landesregierung: Die hohe Klimaschutzfunktion des Waldes geht dem öffentlichen Interesse an der Rohstoffversorgung mit Kalkschotter vor.