Am 28. Oktober 2025 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erstmals über einen Klimafall, der die verfahrensrechtlichen Pflichten von Staaten bei potenziell klimaschädlichen Projekten betrifft. Obwohl der Gerichtshof zu dem Ergebnis kam, dass Norwegen diese Pflichten im konkreten Fall nicht verletzt hatte, formulierte er dennoch detaillierte Maßstäbe für zukünftige Verfahren.