Feb. 24, 2026 | NEWSFLASH Umweltrecht

Änderung des Tiroler Jagdgesetzes erweitert Möglichkeiten für Ausnahmen des Wolfschutzes auf unionsrechtswidrige Weise

In seiner Sitzung Anfang Februar beschloss der Tiroler Landtag eine Änderung des Jagdgesetzes. Die Änderung tritt am 1. April 2026 in Kraft. Ausnahmen des Wolfschutzes können dann einerseits per Verordnung erteilt werden, andererseits nach erfolgter Verständigung der Landesregierung selbstständig durch Jagdausübungsberechtigte vorgenommen werden. Ein Begutachtungsverfahren zu der Gesetzesänderung wurde nicht durchgeführt, wodurch sich die Öffentlichkeit zu den Änderungen nicht äußern konnte. Die Novelle leidet an erheblichen rechtlichen Mängeln.