Feb. 18, 2026 | News

EU-Grundrechtsschutz muss bei Verfahrensbeschleunigung berücksichtigt werden

Verfahrensbeschleunigung beim Ausbau Erneuerbarer Energien ist erklärtes Ziel der RED III und weiterer Rechtsakte auf EU- und nationaler Ebene, die aktuell ausgearbeitet werden. Wie können im Kontext der Energiewende EU-Grundrechte ausreichend gewahrt werden, wenn Prüfmechanismen für neue Verfahren reduziert werden sollen? 

Symbolbild Photovoltaikanlage