12. Januar 2023 | News

Weitere Schritte im ACCC-Verfahren über die Laufzeitverlängerung des AKW Dukovany

Nach Beschwerden von ÖKOBÜRO und GLOBAL 2000 über das Kernkraftwerk Dukovany hat das Compliance Committee der Aarhus-Konvention einen Entscheidungsentwurf veröffentlicht. Das Komitee stellte darin einen Verstoß der Tschechischen Republik gegen die Bestimmungen der Aarhus-Konvention fest. Der tschechische Plan zur Umsetzung der Entscheidung wird nach Ansicht von ÖKOBÜRO und GLOBAL 2000 den Anforderungen der Aarhus Konvention nicht gerecht. Mit einer endgültigen Entscheidung ist wohl im März 2023 zu rechnen. 

Das Verfahren geht auf eine Beschwerde von ÖKOBÜRO und GLOBAL 2000 iZm dem AKW Dukovany (CZ) zurück. Das Compliance Committee der Aarhus-Konvention (ACCC) stellte in einem Entscheidungsentwurf zur Angelegenheit fest, dass die Öffentlichkeit das Recht hat, am Verfahren über die Erteilung einer unbefristeten Lizenz für den Betrieb eines AKW teilzunehmen. Auch bei Sicherheitsüberprüfungen („Periodic Safety Reviews“ oder PSR), denen Kernkraftwerke alle zehn Jahre unterzogen werden müssen, muss Tschechien der Öffentlichkeit Beteiligungsrechte einräumen. Darüber hinaus muss gegen Entscheidungen, die nach dem tschechischen Atomgesetz getroffen werden, Rechtsschutz für die Öffentlichkeit bestehen.  

Die Aarhus Vertragsstaatenkonferenz nahm den Entscheidungsentwurf im Oktober 2021 an und Tschechien wurde zur Umsetzung der Entscheidung angehalten. In diesem Zusammenhang übermittelten die tschechischen Vertreter:innen im Oktober 2022 einen Umsetzungsplan, zu dem Beschwerdeführende und Beobachtende des Verfahrens Stellung nehmen konnten. ÖKOBÜRO und GLOBAL 2000 nahmen diese Gelegenheit wahr und übermittelten dem ACCC am 22. November ihre Stellungnahme.  

In der gemeinsamen Stellungnahme kritisieren sie einerseits die von Tschechien geplanten Informationssysteme. Diese sind laut dem tschechischen Umsetzungsplan für die Folgeverfahren von grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) so ausgestaltet, dass Informationen zu diesen Verfahren von den jeweils zuständigen Behörden einzuholen sind. Das aber erfordert von der Öffentlichkeit einen signifikanten bürokratischen Aufwand! Zudem anerkennt der Umsetzungsplan trotz der klaren Feststellungen des ACCC nicht, dass auch die regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen von AKW eine Überarbeitung oder Aktualisierung der Betriebsbedingungen im Sinne des Art 6 Abs 10 der Aarhus Konvention darstellen und aus dem Grund Öffentlichkeitsbeteiligungsrechte einzuräumen sind. Unklar bleibt aufgrund der Formulierungen des Umsetzungsplans auch, ob der Öffentlichkeit und insbesondere anerkannten Umweltorganisationen künftig Beteiligungsrechte bzw Rechtsmittelbefugnisse in Verfahren aufgrund des Atomgesetzes zukommen.  

Die Vertreter:innen Tschechiens nahmen die Stellungnahme von ÖKOBÜRO und GLOBAL 2000 zur Kenntnis, wiesen die Kritik aber teilweise zurück.  

Auch das ACCC kam aber zu dem Schluss, dass Zweifel an der korrekten Umsetzung der Empfehlungen bestünden, und tat diese im Vorfeld seiner Tagung von 13.-15. Dezember 2022 kund. In dieser Tagung, an der auch ÖKOBÜRO teilnahm, bekam die tschechische Delegation eine Gelegenheit zur mündlichen Stellungnahme. Eine Entscheidungsentwurf darüber, ob der tschechische Umsetzungsplan den Anforderungen der Aarhus Konvention gerecht wird, ist nach der Tagung des ACCC im März 2023 zu erwarten. 

Verfahren vor dem ACCC

Entscheidung der Vertragsstaatenkonferenz und Umsetzungsschritte

Stellungnahme von ÖKOBÜRO und GLOBAL 2000