Stellungnahmen, Studien, Broschüre und vieles mehr
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Abschuss Jagdgesetz Salzburg
In einer gemeinsamen Stellungnahme äußern ÖKOBÜRO und WWF Bedenken bezüglich des Entwurfs der Salzburger Landesregierung vom November.
Aarhus Transparenz Umweltinformationen Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Aarhus Konvention ist ein UN-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Unser Informationstext zur Aarhus Konvention enthält allgemeine Informationen zu diesem völkerrechtlichen Vertrag sowie zum Kontrollmechanismus, der dahintersteht.
Aarhus Transparenz Umweltinformationen
Jede Person hat ein Recht darauf, Informationen über den Zustand der Umwelt und Maßnahmen zum Umweltschutz zu erhalten. In unserem Informationstext zu den Umweltinformationsgesetzen erfahren Sie unter anderem, was Umweltinformationen sind, wer diese herausgeben muss und wie Sie die Informationen erhalten können.
EU SUP UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Strategische Umweltprüfung (SUP) bewertet die Umweltauswirkungen von Plänen und Programmen und kann in ihrer Umsetzung variieren, was die Einbeziehung der Öffentlichkeit betrifft. Es ist entscheidend, die SUP-Ergebnisse in die Detailplanung zu integrieren, besonders in den Bereich der Flächen- und Raumplanung, was in unserem Informationstext zur Strategischen Umweltprüfung näher erläutert wird.
EU Umwelthaftung Umweltverfahren
Umweltgefährdende Anlagen müssen umweltschonend betrieben werden, und bei entstandenen Umweltschäden sind die verantwortlichen Personen zur Haftung verpflichtet. Informationen zum österreichischen Umwelthaftungsrecht und zur Einbringung von Umweltbeschwerden bietet unser Informationstext sowie unsere Broschüre in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Justice and Environment.
Aarhus Biodiversität EU Naturschutz Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Artenschutz ist entscheidend für den Erhalt der globalen Biodiversität, und Umweltschutzorganisationen spielen eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung von strengen gesetzlichen Artenschutzvorschriften wie der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Unser Informationstext erklärt die rechtlichen Grundlagen und bietet Leitlinien für Umweltschutzorganisationen, einschließlich einer Anleitung zur Einreichung von Beschwerden gegen artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen.
Lärm UVP
Zahlreiche Menschen sind regelmäßig Lärm ausgesetzt, der belästigend oder aus medizinischer Sicht gar untragbar ist. Die Ursachen dafür sind unterschiedlich, oft hängen sie jedoch mit Verkehr oder Industrieanlagen zusammen. Eine Beschreibung der rechtlichen Grundlagen und rechtliche Handlungsoptionen gegen Lärm finden Sie in unserem Informationstext zu Umgebungslärm.
Aarhus EU Luft Umweltverfahren
Wir alle haben ein Recht auf saubere Luft, der Staat ist verantwortlich dafür, dass die Luftqualität nicht gesundheitsschädlich ist. Der Informationstext zum Recht auf saubere Luft soll Ihnen einen Einblick geben, welche Maßnahmen zur Luftreinhaltung Österreich unternimmt und wie Sie Ihr Recht auf saubere Luft einfordern können.
Pflanzenschutz Umwelthaftung Umweltverfahren
Ein großer Teil der in Österreich konventionell angebauten Lebensmittel enthält Rückstände von Pestiziden, deren Auswirkungen auf die Umwelt und den Menschen noch nicht abschließend geklärt sind. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Handlungsoptionen betroffener finden Sie in unserem Informationstext.
Aarhus Umweltverfahren
Das Umweltrecht ist überwiegend in öffentlich-rechtlichen Bestimmungen – also im Verwaltungsrecht – geregelt, zuständig sind Verwaltungsbehörden. Wer Partei dieser Verfahren ist, welche Rechte sich ergeben und wie ein solches Verfahren abläuft, erklärt unser Informationstext.
Aarhus EU Naturschutz Umweltverfahren
Die Erhaltung der Biodiversität ist eine Voraussetzung für das Überleben und das Wohlergehen der Menschheit. Um dies sicherzustellen, gibt es in Österreich und der EU zahlreiche Naturschutzgebiete sowie geschützte Tier- und Pflanzenarten.
Aarhus EU UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zielt darauf ab, Umweltauswirkungen von Großprojekten vor der Zulassung zu prüfen, basierend auf EU-Richtlinien und nationalem Gesetz. Unser Informationstext zum UVP-Verfahren bietet Anleitungen für Betroffene, Umweltschutzorganisationen und Bürgerinitiativen, um sich aktiv in diesen Prozess einzubringen.
EU Energie Naturschutz Umweltverfahren Wasser Öffentlichkeitsbeteiligung
Wasser ist eine wertvolle Ressource, die sowohl für Menschen als auch für die Tier- und Pflanzenwelt von großer Bedeutung ist. Der Informationstext erklärt die rechtliche Lösung von Konflikten über die Nutzung von Wasser, sei es für Trinkwasser, Erholung, Bewässerung, Industrie oder Energieerzeugung, werden durch das Wasserrecht.
UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Eine Besonderheit von Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren liegt darin, dass Personen sich im Rahmen einer Bürgerinitiative zusammenschließen und so am Verfahren beteiligen können.
Doch wie entsteht eine Bürgerinitiative? Welche Voraussetzungen gibt es? Was ist sonst noch zu beachten?
Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Gewerbeanlagen sind ein wichtiger Bereich des österreichischen Umweltrechts und umfassen wirtschaftliche Einrichtungen wie Verkaufslokale, Werkstätten und Kraftwerke. Unser Informationstext beschreibt die Arten von Gewerbeanlagen, das Genehmigungsverfahren und wie man sich in solche Verfahren einbringen kann.
EU Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Umweltschutzkonflikte können auf regionaler, nationaler und EU-Ebene auftreten, und es kann schwierig sein, akzeptable Lösungen zu finden. Unser Informationstext zum Rechtsschutz auf EU-Ebene zielt darauf ab, Betroffenen und Umweltschutzorganisationen die wichtigsten Beschwerdemethoden auf EU-Ebene vorzustellen, wenn keine zufriedenstellende Lösung auf nationaler Ebene gefunden wird.
Umweltinformationen Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Alltag kommen Menschen regelmäßig mit Verstößen gegen Umweltrecht in Kontakt. Was Sie bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, beim Auffinden illegaler Tätigkeiten in der Natur oder bei Verstößen gegen behördliche Auflagen tun können, zeigt unser Informationstext zu Handlungsoptionen der Öffentlichkeit in Umweltverfahren.
Naturschutz SUP Salzburg UVP Umweltverfahren Zivilgesellschaft
In einem Entwurf sieht die Salzburger Landesregierungen weitrechende Beschränkungen der Landesumweltanwaltschaft vor. Der Entwurf ist aus Perspektive des Umweltschutzes höchst bedenklich und würde aus Sicht von ÖKOBÜRO zu mehr Rechtsunsicherheit in Salzburg führen.
Energie Klima
ÖKOBÜRO begrüßt den Entwurf des Wiener Klimagesetzes, und das klare Bekenntnis der Stadt Wien zur Klimaneutralität bis 2040, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf für ein wirklich effektives Klimagesetz. Insbesondere fordert ÖKOBÜRO mehr ambitionierte Maßnahmen.
Biodiversität EU Energie Klima Naturschutz UVP Umweltverfahren
ÖKOBÜRO sieht den Entwurf der Vorarlberger Gesetzesnovelle in Teilen kritisch. Die Umsetzung ist aus Naturschutzsicht besser als entsprechende Entwürfe aus Salzburg und Tirol. Dennoch bestehen erhebliche Mängel beim Natur- und Artenschutz.
Aarhus Biodiversität Naturschutz Pflanzenschutz
Salzburger Entwürfe zu Maßnahmengebiets- und Weideschutzgebietsverordnung verstoßen gegen Unionsrecht.
Biodiversität EU Naturschutz SUP Wasser
Stellungnahme zum Entwurf für ein Gesetz über Anpassungen der Tiroler Landesrechtsordnung zum Zweck der Erleichterung des Ausbaus von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Aarhus Biodiversität Energie Naturschutz
In einer gemeinsamen Stellungnahme äußerten ÖKOBÜRO, J&E und WWF Bedenken hinsichtlich des Niederösterreichischen Entwurfs zu einer Verordnung über ein Sektorales Raumordnungsprogramm über die Windkraftnutzung.
Biodiversität Naturschutz
Anlässlich der bevorstehenden Naturschutzreferent:innenkonferenzen (NARK) auf beamteter und politischer Ebene im Jahr 2024 haben BirdLife, Global 2000, Naturschutzbund, WWF Österreich und ÖKOBÜRO einen Brief verfasst.
Energie Klima Nachhaltigkeit Zivilgesellschaft
Können wir erfüllt leben und dabei gleichzeitig unseren Planeten schützen? Welche Rahmenbedingungen braucht es, um unseren Energie- und Ressourcenverbrauch so zu reduzieren und zu verteilen, dass alle die Chance auf ein gutes Leben haben? ÖKOBÜRO und die Armutskonferenz widmeten sich gemeinsam mit Armutsbetroffenen, Jugendlichen und Vertreter:innen aus Umwelt- und Sozial-Organisationen diesen Fragen und sprechen 10 Empfehlungen an die Politik aus. Details unter: https://oekobuero.at/de/vonallemgenug/
Aarhus Biodiversität Naturschutz Pflanzenschutz
Mit dem Gesetz über den Schutz der Kärntner Almen und Weiden will das Land Kärnten die Entnahme, also Tötung, von Wölfen gesetzlich festlegen. ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung, Justice & Environment und WWF Österreich nehmen dazu Stellung und verdeutlichen, dass pauschale Ausnahmen von Artenschutzbestimmungen und fehlender Rechtsschutz nicht mit dem Unions- und Völkerrecht vereinbar sind.
Biodiversität Energie Naturschutz Pflanzenschutz
Mit dem Schreiben nehmen ÖKOBÜRO und Justice & Environment Stellung zum Entwurf von Änderungen des Salzburger Naturschutzgesetzes und Landesumweltanwaltschaftsgesetzes. Da der Entwurf die Stellung der Landesumweltanwaltschaft erheblich schwächen und die RED III überschießend umsetzen würde, fordern wir dessen grundlegende Überarbeitung.
Atomkraft
ÖKOBÜRO kommentiert Tschechiens unzureichende Umsetzung der Espoo Konvention bei der neunte Vertragsstaatenkonferenz zur Espoo Konvention.
Atomkraft
Im Dezember 2023 fand die neunte Vertragsstaatenkonferenz zur Espoo Konvention in Genf statt. ÖKOBÜRO nahm an der Tagung teil und erstattete Bericht.
Aarhus Atomkraft EU Energie UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
This paper gives an overview of the existing case-law regarding nuclear activities with respect to different practical issues in the areas of public participation, access to environmental information, and access to justice. It also focuses on the reoccurring issue of lifetime extensions of nuclear power plants (LTE). Similar approaches of the three legal frameworks Aarhus, Espoo, and Environmental Impact Assessment (EIA) Directive are highlighted.
Aarhus Atomkraft EU Energie UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
In order to gain an overview on the different decisions and approached in the nuclear sector, this casebook includes all relevant international cases related to nuclear activities. It aims to support better compliance and implementation with international provisions in the nuclear sector through an enhanced understanding of the legal and procedural issues involved, and the development of pragmatic solutions.
Aarhus Biodiversität Pflanzenschutz Wolf
In einer gemeinsamen Stellungnahme äußern ÖKOBÜRO und WWF Bedenken bezüglich des Entwurfs der Vorarlberger Landesregierung. Dieser widerspricht dem strengen unionsrechtlichen Schutz von Wölfen und vernachlässigt den Einzelfallbezug.
Klima SUP Umweltinformationen
In der von Greenpeace in Auftrag gegebenen Studie zeigt ÖKOBÜRO die Schwachstellen in der Raumordnung am Beispiel des umstrittenen Bauprojekts "Sonnenweiher" der Gemeinde Grafenwörth auf.
Grundrechte Klima Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
Kurzstudie zur Rechtslage der Anpassung an die Klimakrise in Österreich, Februar 2024.
Energie Grundrechte Klima
ÖKOBÜRO hat im Auftrag von GLOBAL 2000 untersucht, welche rechtlichen Bestimmungen dem Umbau der Gasinfrastruktur zur Erreichung der Klimaziele entgegenstehen.
Grundrechte Versammlungsfreiheit Zivilgesellschaft
Eine kritische Auseinandersetzung mit Strafandrohungen und Straferhöhungen für Klimaklebeaktionen.
Der gesamte Artikel kann erworben werden unter: https://www.verlagoesterreich.at/vom-wert-der-versammlungsfreiheit-im-demokratischen-rechtsstaat/99.105005-juridikum202302017601
Klima SUP UVP
Angesichts der fortschreitenden Klimakrise gewinnt die Berücksichtigung von Klimafaktoren in Umweltverfahren an Bedeutung. ÖKOBÜRO und J&E verfassten deshalb einen Praxisleitfaden, wie Aspekte der climate mitigation und climate adaptation in UVP- und SUP-Verfahren beurteilt werden sollten.
Aarhus Biodiversität Naturschutz Urteil Öffentlichkeitsbeteiligung
Der VwGH stellt in einer Entscheidung in Zusammenhang mit der Niederösterreichischen Fischotter-Verordnung fest, dass Umweltorganisationen an behördlichen Verfahren zur Erlassung von Verordnungen beteiligt werden müssen wenn diese Auswirkungen auf europarechtlich geschützte Arten haben. Es muss auch ein Antragsrecht auf Abänderung und Aufhebung solcher Verordnungen geben. Die Entscheidung wurde von Gregor Schamschula und Birgit Schmidhuber für die Recht der Umwelt aufbereitet.
Recht der Umwelt 5/23, Seite 218
URL: https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.ENrdu20230525
Energie SUP UVP Umweltverfahren
Gemeinsam haben VERBUND und ÖKOBÜRO mit seinen Mitgliedsorganisationen GLOBAL 2000 und WWF Österreich ein Konsenspapier zum naturverträglichen Photovoltaik-Ausbau in Österreich erarbeitet, das einen bundesweiten Masterplan vorstellt, der die Vorgaben zum Ausbau in allen Bundesländern vereinheitlicht.
1) Tiroler Wölfe beschäftigen EuGH: Neues im Vorabentscheidungsverfahren
2) Recht auf die Herausgabe von Umweltinformationen: Sieg vor dem LVwG OÖ
3) Aktuelles
4) English Summary
UVP
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zielt darauf ab, Umweltauswirkungen von Großprojekten vor der Zulassung zu prüfen, basierend auf EU-Richtlinien und nationalem Gesetz. Unser Informationstext zum UVP-Verfahren bietet Anleitungen für Betroffene, Umweltschutzorganisationen und Bürgerinitiativen, um sich aktiv in diesen Prozess einzubringen.
Aarhus Biodiversität Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit dem Schreiben nehmen ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung, Justice & Environment sowie der WWF Österreich Stellung zum Entwurf der Steiermärkischen Wolfsverordnung. In Anbetracht der zahlreichen rechtlichen und inhaltlichen Mängel des gegenständlichen Begutachtungsentwurfs fordern wir diesen ersatzlos zurückzuziehen und die Arbeit an einem zielführenden Wolfmanagement fortzusetzen. Insbesondere wäre es an der Zeit den Steiermärkischen Wolfsmanagementplan zu überarbeiten.
1) Nichtigkeitsklage: EU-Beschleunigungs Verordnung landet vor Europäischem Gericht
2) Vorläufiger Rechtsschutz bei der Verordnungsprüfung
3) Aktuelles
4) English Summary
Biodiversität Naturschutz SUP UVP Umweltverfahren
1.) Umweltverfahren: Leitfaden für eine gute Praxis
2.) Artenschutz unter Beschuss
3.) Weitere Aktivitäten
4.) Über ÖKOBÜRO
Energie SUP Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit der gegenständlichen Stellungnahme begrüßt ÖKOBÜRO die erstmalige Erstellung eines integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans. Gleichzeitig sieht ÖKOBÜRO noch Verbesserungspotenzial.
Biodiversität Energie SUP UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Basierend auf einer qualitativen Studie zu den Erfolgsfaktoren und good practice Beispielen für Umweltverfahren (2023) hat ÖKOBÜRO einen Leitfaden mit Empfehlungen für Politik und Praxis erstellt.
Biodiversität EU Energie Klima Nachhaltigkeit Naturschutz SUP Öffentlichkeitsbeteiligung
Der NEKP ist das zentrale Instrument Österreichs zur Koordination der Maßnahmen gegen die Klimakrise. ÖKOBÜRO hat diesen analysiert und sieht mehrere kritische Punkte, in denen ein Nachbessern dringend geboten scheint.
Aarhus Biodiversität Naturschutz Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit diesem Schreiben nehmen ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung und Justice & Environment Stellung zum Entwurf des Gesetzes, mit dem das Salzburger Naturschutzgesetz 1999 und das Landesumweltanwaltschafts-Gesetz geändert werden sollen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der vorliegende Begutachtungsentwurf eine massive und unsachliche Schwächung des Umweltschutzes darstellt. Gleichzeitig bleiben bestehende Umsetzungslücken aufgrund völker- und unionsrechtlicher Verpflichtungen unberührt. ÖKOBÜRO und J&E fordern daher, den vorliegenden Begutachtungsentwurf nochmals grundlegend zu überarbeiten und sowie die bestehenden Lücken zur Umsetzung der völker- und unionsrechtlichen Verpflichtungen zu schließen.
Aarhus Biodiversität Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit diesem Schreiben nehmen ÖKOBÜRO und Justice & Environment ergänzend Stellung zur Änderung des Forstgesetzes.
Aarhus Biodiversität Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO und Justice & Environment begrüßen in der Stellungnahme zur Änderung des Forstgesetzes die Einbeziehung der Naturschutzabteilungen der Länder, sehen jedoch keine Verbesserungen bei der Einbindung der Öffentlichkeit.
1) Meilenstein für Artenschutz: VwGH stärkt Rechte von anerkannten Umweltorganisationen im Verordnungsverfahren
2) Anfechtung der EU-Notfallmasßnahmen-Verordnung
3) Aktuellen
4) English Summary
Naturschutz Umweltinformationen
Mit der gegenständlichen Stellungnahme nehmen ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung und WWF Österreich erneut Stellung zum Entwurf der G-Maßnahmengebietsverordnung Wolf 2023 (Wildgebiete 10.4, 10.1, 9.1) in verschiedenen Maßnahmengebieten (Jagdgebieten ) in Salzburg. Dieser Begutachtungsentwurf wird als nicht zielführend erachtet.
Aarhus Atomkraft
Mit diesem Schreiben nahm ÖKOBÜRO zu einer Request for Advice des Tschechischen Umweltministeriums Stellung. Dieses hatte beim Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) erfragt, wie genau die Empfehlungen des ACCC zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren zum Atomkraftwerk Dukovany umzusetzen seien.
Klima Zivilgesellschaft
ÖKOBÜRO und das Meinungsforschungsinstitut INTEGRAL haben 500 Personen zu ihrem Bewusstsein über ihre Klimarechte befragt. Die Ergebnisse im Detail finden Sie in vorliegendem Umfragebericht.
Naturschutz Umweltinformationen
Mit der gegenständlichen Stellungnahme nehmen ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung und WWF Österreich Stellung zum den Entwurf der G-Maßnahmengebietsverordnung Wolf 2023 (Wildgebiete 5.1, 4.3, 4.1, 3.3) in verschiedenen Maßnahmengebieten (Jagdgebieten) in Salzburg. Der Begutachtungsentwurf wird als nicht zielführend erachtet.
Naturschutz Umweltinformationen
Mit der gegenständlichen Stellungnahme nehmen ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung und WWF Österreich Stellung zum den Entwurf der G-Maßnahmengebietsverordnung Wolf 2023 (Wildgebiete 10.4, 10.1, 9.1) in verschiedenen Maßnahmengebieten (Jagdgebieten ) in Salzburg. Der Begutachtungsentwurf wird als nicht zielführend erachtet.
1) ÖKOBÜRO-Studie zum Nutzen von Umweltverfahren
2) Stellungnahmen zu Entnahme-Verordnungen
3) Aktuelles
4) English Summary
Biodiversität Naturschutz Umweltinformationen
Mit der gegenständlichen Stellungnahme nehmen ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung und WWF Österreich Stellung zum Entwurf betreffend die Änderung der NÖ Biber-Verordnung. Der aktuelle Begutachtungsentwurf wird – genauso wie die Verordnung selbst – als nicht zielführend erachtet. Mehrere Punkte der bestehenden und mit dem vorliegenden Entwurf nochmals verlängerten Verordnung widersprechen den völker- und europarechtlichen Vorgaben und sind darüber hinaus naturschutzfachlich falsch. Angesichts dieser zahlreichen rechtlichen Mängel des Begutachtungsentwurfs, fordern WWF Österreich und ÖKOBÜRO, den Entwurf ersatzlos zurückzuziehen und die Arbeit an einem zielführenden Bibermanagement fortzusetzen
Biodiversität Naturschutz Umweltinformationen
Mit diesem Schreiben nehmen ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung und WWF Österreich Stellung zum Entwurf betreffend die Verlängerung der NÖ Fischotter-Verordnung. Angesichts der zahlreichen rechtlichen Mängel des Begutachtungsentwurfs, fordern WWF Österreich und ÖKOBÜRO, den Entwurf ersatzlos zurückzuziehen, die Arbeit an einem zielführenden Fischottermanagement fortzusetzen und die im Fischotter Managementplan Niederösterreich (2021) vorgeschlagenen Alternativmöglichkeiten umzusetzen.
SUP UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO hat drei erfolgreiche UVP-Verfahren aus der Praxis auf deren Erfolgsfaktoren hin untersucht. Das Ergebnis der dafür geführten 14 Interviews mit verschiedenen Verfahrensbeteiligten finden Sie in der Studie.
Aarhus EU Naturschutz Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit diesem Schreiben nehmen ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung und WWF Österreich Stellung zum Entwurf einer Oö. Wolfsmanagementverordnung. In Anbetracht der zahlreichen rechtlichen und inhaltlichen Mängel des Begutachtungsentwurfs zur Oö. Wolfsmanagementverordnung fordern ÖKOBÜRO und der WWF Österreich, den Verordnungsentwurf ersatzlos zurückzuziehen und die Arbeit an einem zielführenden Wolfsmanagement fortzusetzen.
1. UVP-Novelle 2023 ist in Kraft
2. Öffentlichkeitsbeteiligung in Nationalen Energie- und Klimaprogrammen
3. Aktuelles
4. English Summary
EU Naturschutz
1.) ÖKOBÜRO geht gegen EU-Beschleunigungsverordnung vor
2.) Prüfung der Rodungen in Ohlsdorf
3.) Weitere Aktivitäten
4.) Über ÖKOBÜRO
Biodiversität Energie SUP Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Notwendigkeit einer raschen Energiewende steht außer Frage und ist seit vielen Jahren eine zentrale Forderung der Umweltbewegung. ÖKOBÜRO begrüßt daher Initiativen der EU und Österreichs, die den Ausbau der erneuerbaren Energieträger auf naturverträgliche Weise vorantreiben. Wesentlich ist dabei, auf den Schutz der Biodiversität ebenso zu achten, wie auf die Einhaltung verfahrensrechtlicher Grundsätze.
Abfall EU Nachhaltigkeit Pflanzenschutz
1. SLAPP Suits gegen Umweltaktivist:innen auf dem Vormarsch
2. EuGH stellt sich klar gegen den Einsatz von Neonikotinoiden
3. Aktuelles
4. English Summary
Anerkannte UO können als Mitglied der betroffenen Öffentlichkeit Verstöße gegen das Unionsumweltrecht iSd Art 9 AarhK geltend machen, und zwar unabhängig von der Frage einer Verletzung in subjektiven Rechten. Anerkannte UO unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Beteiligtenstellung damit von jener sonstiger Formalparteien, deren Beschwerdelegitimation nicht an subjektive Rechte geknüpft ist und bei denen ein Wegfall des Rechtsschutzinteresses in Betracht kommt. Damit verlieren UO ihr Rechtsschutzinteresse - ungeachtet eines subjektiv-öffentlichen Interesses des RevWerbers an der Einhaltung von Unionsumweltrecht - auch dann nicht, wenn der Klärung der in der Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen nur (mehr) theoretische Bedeutung zukommt.
Lisa Weinberger, RdU 2022/114, Heft 5 / 2022, Seite 209
URL: https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.ENrdu20220510
Aarhus Atomkraft EU Energie UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
This paper gives an overview of the existing case-law regarding nuclear activities with respect to different practical issues in the areas of public participation, access to environmental information, and access to justice. It also focuses on the reoccurring issue of lifetime extensions of nuclear power plants (LTE). Similar approaches of the three legal frameworks Aarhus, Espoo, and Environmental Impact Assessment (EIA) Directive are highlighted.
Aarhus Atomkraft EU Energie UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
In order to gain an overview on the different decisions and approached in the nuclear sector, this casebook includes all relevant international cases related to nuclear activities. It aims to support better compliance and implementation with international provisions in the nuclear sector through an enhanced understanding of the legal and procedural issues involved, and the development of pragmatic solutions.
Atomkraft SUP UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Zwischen 19. Und 21. Dezember 2022 trat die Arbeitsgruppe zu UVP und SUP der Vertragsstaaten der Espoo Konvention in Genf zusammen. ÖKOBÜRO nahm online an der Tagung teil und erstattete Bericht.
Biodiversität
Mit diesem Schreiben nehmen ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung und WWF Österreich Stellung zum Entwurf einer Steiermärkischen Fischotter-Verordnung. Der Begutachtungsentwurf weist zahlreiche rechtliche Mängel auf; daher fordern die beiden anerkannten Umweltorganisationen, den gegenständlichen Entwurf ersatzlos zurückzuziehen, die Arbeit an einem zielführenden Fischottermanagement fortzusetzen und die im aktuellen Fischotter Managementplan Steiermark vorgeschlagenen Alternativmöglichkeiten umzusetzen.
EU Energie
1.) Die Energiewende per EU-Notverordnung durchboxen?
2.) Vorschläge für eine bessere Energieraumplanung
3.) Weitere Aktivitäten
4.) Über ÖKOBÜRO
Aarhus Energie Klima Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit diesem Papier nimmt ÖKOBÜRO Stellung zur geplanten EU-Notfallmaßnahmenverordnung, mit der der Ausbau der erneuerbaren Energieträger europaweit vorangetrieben werden soll. Positiv sind geplante Erleichterungen für die Installation von Wärmepumpanlagen und Vereinfachungen für Repowering-Projekte. Gleichzeitig sieht ÖKOBÜRO den Vorschlag undemokratisch und hält manche Vorschläge für umweltschädlich.
Energie
ÖKOBÜRO hat in einem Multi-Stakeholder-Prozess gemeinsam mit Vertreter:innen der Bundes- und Landesverwaltung, Wissenschaft, Energieträger und Zivilgesellschaft Vorschläge für eine kohärente Energieraumplanung erarbeitet.
Biodiversität EU Grundrechte Naturschutz Wasser
1. EuGH prüft Wolfsabschüsse in Österreich
2. Verfassungsgerichtshof prüft Aufhebung der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung
3. Aktuelles
4. English Summary
Mit diesem Schreiben nimmt ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung Stellung zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Patentgesetz 1970,
das Gebrauchsmustergesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Musterschutzgesetz 1990 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden.
Energie Klima
Anlässlich der Klimakonferenz COP27 in Ägypten analysiert die Allianz für Klimagerechtigkeit, eine Plattform von 26 österreichischen Umwelt-, Entwicklungs- und sozialen Organisationen, die Kernthemen der Verhandlungen und fordert von der Österreichischen Bundesregierung ambitionierte Maßnahmen in den drei Dimensionen Klimagerechtigkeit, umfassender Klimaschutz und internationale Klimafinanzierung ein.
Energie UVP
1.) Bringt die UVP-G Novelle einen Turbo für die Energiewende?
2.) UVP-Vorhaben brauchen bessere Energieraumplanung
3.) Weitere Aktivitäten
4.) Über ÖKOBÜRO
EU Luft Nachhaltigkeit
Einzelpersonen kommt unabhängig davon, ob sie von einer Grenzwert-Überschreitung unmittelbar betroffen sind, ein Recht zu, die Einrichtung von den Anforderungen der Luftqualitäts-Richtlinie entsprechenden Mess- bzw Probenahmestellen zu beantragen. Zuständig für derartige Anträge sind die jeweiligen Landeshauptleute.
Quelle:
Lueger/Weinberger, Antragsbefugnis bei nicht RL-konformer Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie, NR 2022, Heft 3, Band 2, Seiten 321-325
© Copyright Verlag Österreich
URL:
https://www.verlagoesterreich.at/antragsbefugnis-bei-nicht-rl-konformer-umsetzung-der-eu-luftqualitaetsrichtlinie/99.105005-nr202203032101
Aarhus
In this statement, ÖKOBÜRO comments on the plan of action of the European Union regarding the implementation of the recommendations resulting from the Committee’s findings on communication ACCC/C/2015/128.
1. UVP-G Novelle bringt Unterstützung von Erneuerbaren, mehr Klima- und Bodenschutz, aber auch Einschnitte für Öffentlichkeitsbeteiligung
2. EuGH Urteil – Slowakei (Waldbewirtschaftung)
3. Aktuelles
4. English summary
UVP Umweltverfahren
Das BMK stellte im Sommer einen Vorschlag zur UVP-Novelle zur Begutachtung vor. Wir haben uns den Entwurf angesehen und sehen dabei Licht und Schatten. Verbesserungen gibt es etwa für Projekte der Energiewende und Schwellenwerte. Verschlechterungen sehen wir bei Ausgleichsflächen, sowie dem Rechtsschutz der Öffentlichkeit, hier muss noch nachgebessert werden.
Aarhus
Recently, Belarus announced its intention to wirthdraw from the Aarhus Convention, taking effect on 24 October 2022. In this letter, ÖKOBÜRO together with EEB, J&E, CIEL, Guta Association, JHR, and WECF express their regret at this decision.
Aarhus Atomkraft Energie UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
This legal analysis and practical guide on LTE is the result of a cooperation between ÖKOBÜRO - Alliance of the Austrian Environmental Movement and the Resource & Analysis Center “Society and Environment” (RACSE). In addition to providing an overview as to relevant legal aspects and recent developments, it shall lead to a clear overview of interrelations and better information of the public and interested representatives of Parties to the Espoo and Aarhus Conventions.
Aarhus Atomkraft UVP Öffentlichkeitsbeteiligung
In this statement, ÖKOBÜRO, GLOBAL 2000, and Aarhus Konvention Initiative comment on the draft plan of action of Czechia regarding the implementation of decision VII/8e adopted by the Meeting of the Parties to the Aarhus Convention.
Aarhus Atomkraft EU Energie Klima Luft Naturschutz SUP UVP Umweltverfahren Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
1. Turbo für die Energiewende: Klimaministerium will Umweltverfahren optimieren
2. Aarhus-Vertragsparteien wählen UN-Sonderberichterstatter für Umweltschützende
3. Aktuelles
4. English Summary
Energie
Mit diesem Schreiben nimmt ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung Stellung zum Vorschlag der Europäischen Kommission zum „REPowerEU“-Plan und insbesondere der geplanten Adaptierung der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Energie-Richtlinie; RED III).
Aarhus Transparenz Umweltverfahren Zivilgesellschaft
The 26th Working Group of the Parties to the Aarhus Convention and the 3rd extraordinary Meeting of the Parties to the Convention took place back-to-back in Geneva and via Zoom from 22 to 24 April 2022. Among the over 170 registered participants, there were various NGOs, inter alia from Austria, Belgium, the Czech Republic, Hungary, Ireland, North Macedonia, and the UK.
Aarhus Atomkraft Energie Transparenz Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
At the 26th Working Group of the Parties to the Aarhus Convention, ÖKOBÜRO and Nuclear Transparency Watch addressed the importance of promoting the principles of environmental democracy within the International Atomic Energy Agency (IAEA).
Aarhus EU Energie Klima SUP UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
At the 26th Working Group of the Parties to the Aarhus Convention, ÖKOBÜRO and Justice & Environment addressed the question of sufficient public participation regarding renewable energy projects, expecially within the REPowerEU initiative.
Luft UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
1. Burgenland will Erneuerbaren-Ausbau beschleunigen
2. VwGH: Stärkung der Beteiligungsrechte in Umweltverfahren
3. Aktuelles
4. English Summary
Biodiversität Energie Umweltverfahren
Der rasche Ausbau der Erneuerbaren Energieträger scheitert derzeit an einer koordinierten und ambitionierten Energieraumplanung der Länder. Der Bund muss daher Mindestanforderungen an die Landesraumordnung stellen können, welche die Länder in ihren Landesplanungen und –gesetzen zu folgen haben.
Luft Pflanzenschutz
Die NEC-Richtlinie legt Reduktionsziele für Ammoniak-Emissionen fest, um damit verbundene Gefahren für Umwelt und Gesundheit einzudämmen. Ein kürzlich veröffentlichter Entwurf für eine Ammoniakreduktions-Verordnung sieht vereinzelte Schritte in Österreich für Düngemittel vor. Wie ÖKOBÜRO in seiner Stellungnahme ausführt, sind diese zwar zum Teil zu befürworten, greifen aber nach wie vor zu kurz.
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
The 74th Meeting of the Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) was held virtually from 15 to 18 March 2022. Communicants and observers were invited to participate in open sessions on 15 and 17 March.
Biodiversität Naturschutz Umweltinformationen
ÖKOBÜRO und WWF nehmen Stellung zur neu erlassenen Fischotter-VO in Oberösterreich
Aarhus SUP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
The Aarhus Convention Task Force on Access to Justice was held in hybrid format in Geneva and via Zoom from 27 to 28 April 2022. There were various NGOs present, inter alia from Austria, Belgium, the Czech Republic, France, Hungary, Ireland, North Macedonia, and the UK - including ÖKOBÜRO and Justice and Environment (J&E).
Aarhus Atomkraft Energie Umweltverfahren
The first International Conference on Nuclear Law took place from 25 to 29 April 2022 in Vienna in a hybrid format. Registered NGOs who were not among the invited organisations had the possibility to participate virtually as observers.
SUP UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO hat gemeinsam mit dem Institut für Rechtswissenschaften der BOKU Wien untersucht, was gute Umweltverfahren und gute Genehmigungsbescheide ausmachen. In der Studie lesen Sie, welche fünf Erfolgsfaktoren sich als besonders wichtig herauskristallisiert haben.
UVP Umweltverfahren
1.) Wie Umweltverfahren verbessert werden können
2.) Vorschläge zur Stärkung der UVP
3.) Weitere Aktivitäten
4.) Über ÖKOBÜRO
Aarhus Atomkraft Energie Luft Naturschutz Umweltverfahren
1. Rechtliche Bedenken rund um Laufzeitverlängerungen für Kernkraftwerke
2. Verkleinerung des Naturschutzgebietes „Gipslöcher“ verfassungswidrig
3. Aktuelles
4. English summary
Biodiversität Klima Naturschutz
ÖKOBÜRO und der WWF haben 27 Fallbeispiele analysiert, aus denen hervorgeht, dass der Schutz von Moorgebieten in Österreich nicht in Einklang mit dem Bodenschutz-Protokoll der Alpenkonvention steht. Erforderliche Maßnahmen sind beispielsweise die Unterschutzstellung alpiner Moore und Feuchtgebiete und ein verbindlicher Aktionsplan.
Aarhus
Eine Stellungnahme des Ökobüros zum Gesetz mit dem das Gesetz über Einrichtungen zum Schutz der Umwelt geändert wird.
Atomkraft Öffentlichkeitsbeteiligung
While participatory rights are gaining importance in the nuclear sector, nuclear-related activities have raised various questions in the practice of public participation under the Aarhus and Espoo Conventions. A recently published article by Priska Lueger and Leslie-Anne Duvic-Paoli analyses the interactions between international environmental law and international nuclear regarding environmental democracy principles in the context of nuclear activities.
Aarhus Naturschutz Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO hat sich die Salzburger Naturschutznovelle genauer angesehen. Zwar gibt es einzelne Verbesserungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung in Naturschutzverfahren, einer vollständigen Umsetzung der Aarhus Konvention entspricht die Novelle jedoch nicht.
Atomkraft Biodiversität Klima Nachhaltigkeit UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
1. UVP-Bericht veröffentlicht: Verfahrensdauern konstant bei 7,2 Monaten
2. Heftigen Diskussionen um Taxonomie-Bestimmungen der EU
3. Aktuelles
4. English Summary
UVP Umweltverfahren
Österreich wird derzeit von den Vereinten Nationen auf die Umsetzung der UN Konvention gegen Korruption geprüft. Dabei wird auch die Zivilgesellschaft einbezogen. ÖKOBÜRO hat zu den umweltrelevanten Aspekten Stellung bezogen.
UVP Umweltverfahren
ÖKOBÜRO hat die wichtigsten Fakten zu UVP-Verfahren in Österreich gesammelt und präsentiert neben den Nutzen und Erfolgsfaktoren auch Verbesserungsvorschläge. Zudem klärt das Factsheet über Herausforderungen und häufige Irrtümer in der politischen Debatte rund um die Verfahren auf.
Aarhus Atomkraft Energie UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
When it comes to the lifetime extension of nuclear power plants, members of the public have right to express their opinion, possible fears, and suggestions for improvement. ÖKOBÜRO created this practical toolkit to assist private persons, community initiatives and NGOs in participating in such assessment procedures.
Aarhus Atomkraft EU Energie UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
This paper gives an overview of the existing case-law regarding nuclear activities with respect to different practical issues in the areas of public participation, access to environmental information, and access to justice. It also focuses on the reoccurring issue of lifetime extensions of nuclear power plants (LTE). Similar approaches of the three legal frameworks Aarhus, Espoo, and Environmental Impact Assessment (EIA) Directive are highlighted.
Aarhus Atomkraft Energie Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
In order to gain an overview on the different decisions and approached in the nuclear sector, this casebook includes all relevant international cases related to nuclear activities. It aims to support better compliance and implementation with international provisions in the nuclear sector through an enhanced understanding of the legal and procedural issues involved, and the development of pragmatic solutions.
Biodiversität SUP Transparenz UVP Umweltinformationen Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
1. Umweltverfahren und Erfolgsfaktoren: Zur Erreichung einer biodiversitätsschonenden Energiewende
UVP Umweltinformationen Umweltverfahren
In der Veranstaltung „Umweltverfahren wirksam gestalten – Nutzen und Erfolgsfaktoren“ (9.12.2021), präsentierten ÖKOBÜRO und das Institut für Rechtswissenschaften der Universität für Bodenkultur Wien die Ergebnisse eines gemeinsamen Projekts in dem Daten zum Nutzen und Erfolg sowie zu Dauer und Auswirkungen von Umweltverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung erhoben wurden. Diese Broschüre zeigt zentrale Faktoren für Umweltverfahren auf. Weitere Informationen finden sie außerdem in dem Newsbeitrag "ÖKOBÜRO Projekt zeigt Faktoren für das gute Gelingen von Umweltverfahren auf"
Umweltinformationen Umweltverfahren Urteil Öffentlichkeitsbeteiligung
Aktuell befindet sich das Umweltförderungsgesetzt in Novellierung. Da unter anderem die Begutachtungsfrist der Novelle in die Weihnachtsferien gelegt wurde und somit viel zur kurz ist, nimmt ÖKOBÜRO Stellung zu geplanten Änderungen.
Biodiversität Energie
Die Klima- und die Biodiversitätskrise sind nur gemeinsam lösbar. Deshalb hat ÖKOBÜRO in Abstimmung mit verschiedenen Stakeholdern Maßnahmen erarbeitet, wie der für die Energiewende notwendige Stromnetzausbau möglichst naturverträglich gestaltet werden kann.
Aarhus Naturschutz
In Kärnten soll eine unlimitierte Anzahl von Wölfen über zwei Jahre hinweg zum Abschuss freigegeben werden. Diese Ausnahme vom strengen Artenschutz soll in Form einer Verordnung auf den Weg gebracht werden: mangels Möglichkeit in einer Verordnung Einzelfallprüfungen anzustellen widerspricht diese der europäischen Fauna-Flora-Habitat Richtlinie; auch werden Beteiligungs- und Überprüfungsrechte der betroffenen Öffentlichkeit so ausgehebelt. ÖKOBÜRO und WWF fordern mit ihrer Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf, von der geplanten Verordnung abzusehen und stattdessen eine neue Richtung einzuschlagen, um in Zukunft ein sinnvolles und nachhaltiges Wolfsmanagement möglich zu machen.
Aarhus Naturschutz Umweltinformationen Umweltverfahren
1. Das Kraftwerk Schwarze Sulm beschäftigt erneut die Gerichte: Rechte von Umweltschutzorganisationen gestärkt
2. Aarhus Vertragsstaatenkonferenz resultiert in vielschichtigen Ergebnissen
3. Aktuelles
4. English Summary
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO comments on the implementation of the Aarhus Convention by Austria at the 7th Meeting of the Parties to the Aarhus Convention.
Aarhus Atomkraft EU Transparenz Umweltinformationen
ÖKOBÜRO comments on the implementation of the Aarhus Convention by Slovakia at the 7th Meeting of the Parties to the Aarhus Convention.
Aarhus Atomkraft EU UVP Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO comments on the implementation of the Aarhus Convention by the Czech Republic at the 7th Meeting of the Parties to the Aarhus Convention.
Aarhus Atomkraft EU Umweltverfahren
ÖKOBÜRO comments on the implementation of the Aarhus Convention by the European Union at the 7th Meeting of the Parties to the Aarhus Convention.
Naturschutz Umweltinformationen Wasser
Im österreichischen Tierschutzrecht ist das Leben des Tieres ein geschütztes Rechtsgut. Dies gilt für alle Tiere. Durch Schwallbetrieb von Wasserkraftwerken werden massiv Fischbestände dezimiert. Zu klären ist, ob diese Form des Schwallbetriebs gegen das Verbot der Tierquälerei beziehungsweise das Verbot der Tötung von Tieren verstößt.
Aarhus Naturschutz Umweltinformationen Öffentlichkeitsbeteiligung
1. Rechtsprechungsdivergenzen zum Beschwerderecht von Umweltorganisationen im Artenschutz
2. Trotz Entscheidung des ACCC bleibt Rechtsschutz gegen umweltschädliche Subventionen vorerst ausständig
3. Aktuelles
4. English Summary
Aarhus EU Umweltinformationen Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO richtet gemeinsam mit anderen NGOs einen offenen Brief an die Attachés der Arbeitsgruppe "Internationale Umweltaspekte", die die Standpunkte der EU in der Aarhus-Vertragsstaatenkonferenz vorbereitet.
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Aarhus-Konvention hat in den vergangenen Jahren für umfassende rechtliche Entwicklungen gesorgt. Während bestimmte Vorhaben mit Auswirkungen auf die Umwelt eindeutig von ihrem Anwendungsbereich erfasst sind, setzten sich Gerichte in den vergangenen Jahren zunehmend mit der Frage auseinander, inwieweit Genehmigungen anderer Tätigkeiten mit potenziell erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt von der Konvention erfasst sind und daher die Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern. Dabei ist fraglich, ob das in Österreich zur Umsetzung gewählte Sondermodell einer Beteiligtenstellung mit Rechtsmittelbefugnis und der damit verbundene Rechtsschutz geeignet ist, um den Vorgaben der Konvention zu entsprechen.
Quelle:
Lueger/Schmidhuber, Einbindung der Öffentlichkeit in Umweltverfahren durch Beteiligung, NR 2021, 185
© Copyright Verlag Österreich
Aarhus EU Naturschutz Umweltverfahren
In Salzburg sollen Wölfe per Verordnung zum Abschuss freigegeben werden. Dies widerspricht insbesondere aufgrund der fehlenden Einzelfallprüfung den artenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU. Zudem werden Beteiligungs- und Kontrollrechte der Öffentlichkeit missachtet. ÖKOBÜRO und der WWF fordern mit ihrer Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf, von der geplanten Verordnung abzusehen.
Aarhus Umweltinformationen Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
The 71st meeting of the Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) was held from 7 to 9 July 2021 in Geneva. Part of the agenda was the discussion on the final progress reports of the member states on their implementation of the obligations under the Aarhus Convention.
Aarhus Transparenz UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
1. BVwG unterwirft Ausbau der A22 der UVP-Pflich
2. Gerichte in Europa begegnen der Klimakrise
3. Aktuelles aus dem Umweltrecht
4. English Summary
EU Klima Umweltinformationen Öffentlichkeitsbeteiligung
Unter Mitwirkung von ÖKOBÜRO entwickelte Empfehlungen zum Erstellungsprozess nationaler Energie- und Klimapläne (NEKPs).
Um sicherzustellen, dass die Ansichten der Bürger und Unternehmen sowie der regionalen und lokalen Behörden bei der Ausarbeitung und Anpassung von NEKPs berücksichtigt werden, muss der Öffentlichkeit frühzeitig und effektiv die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben werden. Dazu gehört die Festlegung angemessener Fristen, die es der Öffentlichkeit ermöglichen, sich zu informieren, zu beteiligen und ihre Meinung zu äußern, sowie die Beifügung einer Zusammenfassung der Meinungen der Öffentlichkeit zu den Planentwürfen. Diese Anforderungen gelten auch für die für 2023 vorgesehene Überarbeitung aller NEKPs. Eine J&E-Studie zum NEKP-Erstellungsprozess, die in zehn verschiedenen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt wurde, zeigte praktische Probleme bei der Beteiligung der Öffentlichkeit. Das Dokument umfasst Ergebnisse der Studie sowie konkrete Empfehlungen, darunter insbesondere Bewusstseinsbildung, erhöhte Transparenz und bessere Beteiligung.
EU Nachhaltigkeit Naturschutz
ÖKOBÜRO sieht den aktuellen Vorschlag der EU-Kommission als Basis für die Weiterentwicklung der gültigen NFRD zur CSRD. Diese sollte aber vom Europäischen Parlament und Rat maßgeblich verbessert werden, um einen signifikanten Beitrag zu einer wirksamen Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zum Green Deal, den SDGs und der Einhaltung der „ökologischen planetaren Grenzen“ leisten zu können. In der Stellungnahme werden konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Richtline dargelegt.
Aarhus Abfall Energie Klima Umweltinformationen Zivilgesellschaft
Aarhus Energie UVP Umweltverfahren
Die Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit leistet einen wesentlichen Beitrag für den Umweltschutz und die Akzeptanz von Projekten in Österreich. Große Photovoltaik-Anlagen, die auf Freiflächen errichtet werden, können zu Auswirkungen auf Landschaft, Boden und Biodiversität führen und sind aufgrund ihrer Dimension oft von der betroffenen Öffentlichkeit unerwünscht. Solche Anlagen werden jedoch keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen. ÖKOBÜRO fordert daher die UVP-Pflicht für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und hat in einem Positionspapier unterschiedliche Schwellenwerte dafür vorgeschlagen.
Aarhus UVP Umweltverfahren
Die Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit leistet einen wesentlichen Beitrag für den Umweltschutz und die Akzeptanz von Projekten in Österreich. Wenngleich hier auf EU-Ebene ein bestimmter Rahmen gesetzt wird, unterscheiden sich die Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten. ÖKOBÜRO hat in einem Positionspapier unterschiedliche Lösungsvorschläge für bestehende Defizite in Österreich gesammelt.
Aarhus Naturschutz Umweltinformationen Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
1. Das Chaos der Kundmachungsplattformen
2. EuGH fällt Urteil zu Rechtsschutz aufgrund der Aarhus Konvention
3. Aktuelles
4. English Summary
Klima Zivilgesellschaft
Eine grundlegende Reform des österreichischen Klimaschutzgesetzes ist notwendig, um den Anforderungen an einen effektiven und umfassenden Klimaschutz gerecht zu werden. In der rechtlichen Hintergrundstudie untersucht ÖKOBÜRO bestimmte Kernpunkte, die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten können, auf ihre rechtliche Umsetzbarkeit und konkrete Ausgestaltung.
Aarhus Atomkraft EU Umweltverfahren
ÖKOBÜRO comments the Party’s responses to questions from the Committee to the Party concerned relating to the lifetime extension of Dukovany Nuclear Power Plant, ACCC/C/2016/143 (Czech Republic)
Aarhus EU Umweltverfahren
In October 2020, Austria submitted its 3rd progress report to the Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) on its implementation of MOP Decision VI/8b on compliance with the Convention. ÖKOBÜRO reacted with a statement pointing out legal and practical challengen regadring the implementation of access to justice.
Transparenz Umweltinformationen
Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Rechnungshofgesetz 1948 und das Verfassungsgerichtshof-gesetz 1953 geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen werden soll.
Aarhus Umweltinformationen Umweltverfahren
Praktische Erfahrungen mit den unterschiedlichen Kundmachungsplattformen von Bund und Ländern zeigen eine Vielzahl an Schwierigkeiten auf, die für die Beteiligung von Umweltorganisationen eine Hürde darstellen. ÖKOBÜRO fordert daher eine einheitliche Plattform mit übersichtlichem Aufbau sowie der Möglichkeit, Verfahren nach verschiedenen Kriterien zu sortieren.
EU Naturschutz Umweltinformationen Umweltverfahren
1. Bescheide über die Notfallzulassung von Pestiziden sind Umweltinformationen
2. EuGH-Urteil zur Anwendung der Tötungs- und Störungsverbote des Artenschutzes
3. Aktuelles
4. English Summary
Biodiversität Klima Nachhaltigkeit Naturschutz Pflanzenschutz
ÖKOBÜRO unterzeichnet einen offenen Brief des Österreichischen Biodiversitätsrats an die Bundesregierung, dessen Forderung der Beitritt Österreichs zu internationaler Natur- und Umweltschutz-Koalition ist.
Aarhus EU Umweltverfahren
Die aufschiebende Wirkung von Beschwerden ist ein wesentliches Rechtsinstitut. Ist ihre Aushöhlung iZm der Umsetzung der AarhK rechtskonform?
Quelle: https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LIrdu20210104
Energie Klima Nachhaltigkeit Naturschutz
Gemeinsam mit Erdöl und Kohle gehört fossiles Gas weltweit zu den größten Klimakillern. ÖKOBÜRO und seine Mitglieder präsentieren einen Aktionsplan, der einen zielgerichteten Einsatz von erneuerbaren Gasen ermöglichen soll.
Aarhus Atomkraft EU Energie Umweltverfahren Zivilgesellschaft
Environmental organizations are entitled to legal remedies against environmentally relevant decisions of the European Commission on state subsidies. This follows from the draft findings of the Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) on communication ACCC/C/2015/128 by ÖKOBÜRO and GLOBAL 2000 concerning the European Union. ÖKOBÜRO supports the ACCC's considerations and submitted some remarks.
Energie Klima Nachhaltigkeit Naturschutz Transparenz Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen und sozialen Folgen sind eine enorme Herausforderung für unsere Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die jüngste Einigung über das Wiederaufbaupaket „Next Generation EU“ einschließlich der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF). Die darin geplanten Zukunftsinvestitionen müssen einen klaren Schwerpunkt auf die Bereiche Klima, Naturschutz und Biodiversität haben, um Österreich langfristig krisensicher aufzustellen und neue Green Jobs zu schaffen.
Aarhus EU Naturschutz Umweltverfahren
1. LVwG Salzburg hebt Genehmigung zum Abschuss eines Wolfes auf
2. Aarhus Komitee verlangt Rechtsschutz gegen Beihilfenentscheidungen mit Umweltbezug
3. Aktuelles
4. English Summary
Atomkraft Energie SUP UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
The the 8th Meeting of the Parties to the Espoo Convention and the 4th Meeting of the Parties to the SEA Protocol was held as video conference from 8 to 11 December 2020. The main documents discussed included the Guidance on the Applicability of the Convention to the Lifetime Extension of Nuclear Power Plants. This report includes abstracts from the IC chair's speaking notes as well as minutes by ÖKOBÜRO.
Atomkraft Energie UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Von 8. bis 11. Dezember 2020 fand die achte Vertragsstaatenkonferenz zum Übereinkommen von Espoo über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) statt. Dabei beschlossen die Saaten insbesondere eine Guidance zur Anwendbarkeit der Konvention auf die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken. ÖKOBÜRO brachte sich mit einem mündlichen Statement in die Diskussionen ein.
EU Klima Naturschutz SUP UVP Umweltinformationen Umweltverfahren
1. Verwaltungsgerichtshof genehmigt 380kV Salzburgleitung
2. Klimaschutzaspekte in der Strategischen Umweltprüfung
3. Aktuelles
4. English Summary
Aarhus Klima Naturschutz Umweltverfahren
ÖKOBÜRO- Allianz der Umweltbewegung nimmt hiermit Stellung zum Gesetzesentwurf zur Novelle des Mineralrohstoffgesetzes im Rahmen des Begutachtungsverfahrens. Der Fokus liegt hierbei auf der verfahrensrechtlichen Beteiligung der Zivilgesellschaft und der Möglichkeit von Kontrollen aufgrund von begründeten Bedenken Dritter.
Energie Klima
ÖKOBÜRO und seine Mitgliedsorganisationen fordern die Bundesregierung zu zentralen Weichenstellungen auf. Regierung muss CO2-Bepreisung, Öko-Bonus und Abbau umweltschädlicher Subventionen beschließen.
Energie Klima Umweltinformationen
Mit diesem Schreiben nimmt ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung Stellung zum Entwurf eines Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes im Rahmen des EAG-Paketes der Bundesregierung. Der Fokus der Stellungnahme liegt auf dem Netzentwicklungsplan gem §§ 90 bis 92 EAG. Zusätzlich fordern wir die rasche Erarbeitung eines "Energiesparpakets" im Interesse einer naturverträglichen Dekarbonisierung.
Aarhus Umweltverfahren
- Effizientere Verfahren durch Parteistellung
- Einheitliche gesetzliche Umsetzung
- Kundmachung in einheitlichem Portal
- Kosten beschränken
- Rechtsschutz gegen Pläne, Programme und Unterlassungen sicherstellen
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Artikel 9 Abs 3 der Aarhus-Konvention soll die Mitwirkung der Öffentlichkeit an Umweltverfahren sicherstellen, welche für die Vertretung der Interessen der Allgemeinheit von essentieller Bedeutung ist. Dieses Positionspapier bietet Vorschläge dafür, wie die innerstaatliche Umsetzung dieser Bestimmung aussehen könnte und was es dabei zu beachten gilt. Die behandelten Themen sind unter anderem:
- Parteistellung von Umweltschutzorganisationen
- Umsetzung durch ein einheitliches Gesetz
- Kundmachung von Verfahren in einem einheitlichem Portal
- Antrags- und Beschwerderechte bei Unterlassungen
- Beschränkung von Verfahrenskosten
- die bisherige Performance Österreichs bei der gebotenen Umsetzung
EU Grundrechte Naturschutz SUP UVP Umweltverfahren Zivilgesellschaft
1. Causa Feldhamster: EuGH Vorabentscheidung zum Artenschutzrecht
2. Irisches Höchstgericht gibt Klimaklage recht
3. Aktuelles
4. English Summary
Aarhus EU Naturschutz Umwelthaftung Umweltverfahren
Ein umstrittener Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2011 wurde neu aufgelegt. Dabei handelt es sich um Änderungen des Salzburger Güter- und Seilwegegesetzes 1970. ÖKOBÜRO geht in seiner Stellungnahme auf Unzulänglichkeiten ein, wie die Eingliederung der Naturschutzmaterien in ein konzentriertes Genehmigungsverfahren, und betont die europa- und völkerrechtlichen Verpflichtungen bezüglich Beteiligungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten für die betroffene Öffentlichkeit.
Atomkraft Energie UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
The Espoo Ad Hoc Group recently published a draft guidance on the applicability of the Espoo Convention to the lifetime extension of nuclear power plants.
Together with the Resource & Analysis Center “Society and Environment (RACSE), the European ECO Forum, ClientEarth and the European Environmental Bureau (EEB), ÖKOBÜRO submitted comments on this document to the Espoo Convention secretariat. The draft will be subject to discussion at the 9th meeting of the Working Group on Environmental Impact Assessment and Strategic Environmental Assessment.
Aarhus Luft Umweltverfahren
Zutreffend bejahte der Verwaltungsgerichtshof die Antragslegitimation der betroffenen Öffentlichkeit auf die korrekte Verortung und Aufstellung von Luftqualität-Messstellen. In einem Beitrag für die Zeitschrift "Recht der Umwelt" erläutert ÖKOBÜRO dieses bereits dritte Erkenntnis des VwGH von September 2019 zum Rechtsschutz der Öffentlichkeit im Luftreinhalterecht.
Aarhus EU Naturschutz UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
1. Auch Wien veröffentlicht aktuellen Entwurf zur Umsetzung der Aarhus Konvention
2. EuGH-Urteil: Schutz von Wölfen ausgeweitet
3. Aktuelles
4. English Summary
Aarhus Naturschutz Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Nachdem alle anderen Bundesländer bereits Bestimmungen zur Umsetzung der Aarhus Konvention in ihre Landesgesetze aufgenommen haben, veröffentlichte nun auch Wien einen aktuellen Begutachtungsentwurf. Dabei handelt es sich um Änderungen des Nationalparkgesetzes, des Naturschutzgesetzes, des Fischereigesetzes und des Jagdgesetzes. ÖKOBÜRO geht in seiner Stellungnahme auf Unzulänglichkeiten, wie den Ausschluss einer Rückwirkung, zu kurze Veröffentlichungsfristen und die fehlende Möglichkeit, gegen Unterlassungen oder Pläne und Programme vorzugehen, ein.
Aarhus Atomkraft Energie UVP Öffentlichkeitsbeteiligung
As a targeted input to the ongoing ad hoc group’s work on the issue of NPP lifetime extension under the Espoo Convention, ÖKOBÜRO and the Resource & Analysis Center "Society and Environment" (RACSE) prepared a legal analysis. This paper includes an introduction to the issues of lifetime extension of nuclear power plant as such as well as of the different applicable legal frameworks. Focus is set on issues discussed within the ad hoc group, as well as on additional aspects the authors considered relevant.
EU Naturschutz
Die illegale Verfolgung von Habichtartigen, Falken und Eulen bildet eine wesentliche Gefährdung für die Arterhaltung und -etablierung in Österreich. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Greifvögeln ergeben sich vor allem aus dem Unionsrecht, aber auch aus völkerrechtlichen Grundlagen,die jeweils ins nationale Recht überführt wurden.
EU Umweltinformationen Umweltverfahren Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
1. Covid-Gesetze frieren Fristen für Verfahren ein und ermöglichen Videokonferenzen
2. Initiativen der Kommission für ein klimaneutrales Europa im Überblick
3. Aktuelles
4. English Summary
EU Klima Nachhaltigkeit Naturschutz
Letter from 26 March 2020, demanding sustainable action from EU leaders to establish a resilient, climate neutral and circular economy as a response to the COVID-19 crisis.
EU Klima Naturschutz
- Verwaltungsgerichtshof klärt Rechte von Umweltorganisationen im Forstverfahren
- Flughafen Heathrow darf dritte Piste wegen Klimaschutzbedenken nicht bauen
- Aktuelles
- English Summary
Aarhus Atomkraft Energie UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
In October 2019, the Czech Republic had to submit its second progress report on the implementation of Decision VI/8e. ÖKOBÜRO and GLOBAL 2000 sent their remarks to on reported developments to the Aarhus Convention Compliance Committee.
Aarhus Atomkraft Umweltinformationen Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
The 66th Meeting of the Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) took place in Genever from 9 to 13 March 2020. ÖKOBÜRO participated in the sessions on Decision VI/8e (Czech Republic) and Decision VI/8i (Slovakia) via audio conference.
Aarhus Abfall Umweltverfahren
Für eine vollständige Umsetzung der Aarhus Konvention Abfallwirtschaftsgesetz gibt es noch einiges zu tun. ÖKOBÜRO hat einen Überblick erstellt, welche Maßnahmen im Zuge der AWG-Novelle erforderlich sind.
Aarhus Atomkraft Energie Transparenz Umweltinformationen Öffentlichkeitsbeteiligung
On 13 March 2020, the Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) had a session on Decision VI/8i regarding the implementation of the Convention by Slovakia. ÖKOBÜRO and GLOBAL 2000 participated as observers and submitted a statement.
Aarhus Atomkraft Energie UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
On 13 March 2020, the Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) had a session on Decision VI/8e regarding the implementation of the Convention by the Czech Republic. ÖKOBÜRO and GLOBAL 2000 participated as observers and submitted a statement.
Aarhus Urteil Wasser Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
- Ein Blick auf die Aarhus Umsetzungen in den Bundesländern
- Erste Klimaklage siegt vor niederländischem Höchstgericht
- Aktuelles
- English Summary
Atomkraft Energie UVP Umweltverfahren
On 2 December 2019, the Espoo Implementation Committee organised an international workshop on the applicability of the Espoo Convention to the lifetime extension of nuclear power plants in Vienna.
Aarhus Atomkraft EU Energie UVP Umweltverfahren Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
Planned Lifetime Extension (PLEX) or Long-Term Operation (LTO) of nuclear power plants is a sensitive issue within the European energy sector. This is due to the age of the operating reactors in conjunction with the near impossibility to construct and/or finance new reactors. It often seems easiest to continue the operation of old reactors as an existing electricity source. This paper was prepared as a targeted input to the ongoing ad hoc group’s work on the issue of NPP lifetime extension under the Espoo Convention in the light of recent case-law, especially ECJ case C-411/17. It aims at gaining better insight in the issue of carrying out obligatory environmental impact assessments (EIA) for operating nuclear reactors once they reached their design lifetime.
Energie Klima
Gemeinsame Stellungnahme zum NEKP von ÖKOBÜRO, GLOBAL 2000, Greenpeace, VCÖ - Mobilität mit Zukunft, VIER PFOTEN und WWF.
Aarhus UVP Umweltverfahren
Key Note von Verena Madner, Wirtschaftsuniversität Wien, bei unserer Verantstaltung Umweltverfahren - wozu? vom 27. November 2019
Aarhus UVP Umweltverfahren
Key Note von Wolfgang Rehm, VIRUS - WUK Umweltbureau, bei unserer Verantstaltung Umweltverfahren - wozu? vom 27. November 2019
Aarhus UVP Umweltverfahren
Key Note von Andreas Binder, Stadt Wien - Umweltschutz, bei unserer Verantstaltung Umweltverfahren - wozu? vom 27. November 2019
Aarhus UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Bisherige Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die neuen Voraussetzungen im UVP-G für viele Vereine eine praktische Hürde darstellen. Für ein besseres Verständnis war es daher erforderlich, die praktischen Auswirkungen für die österreichische Zivilgesellschaft zu analysieren und unter den Aspekten der Aarhus Konvention und unionsrechtlicher Vorgaben zu beleuchten.
Aarhus Umweltverfahren
ÖKOBÜRO Umweltjurist Gregor Schamschula präsentierte mögliche Auslegungen der aktuellen Rechtsfrage, wie lange zurück Umweltorganisationen Bescheide als übergangene Partei bekämpfen können, sowie welche Schritte zur Herstellung von Rechtssicherheit zu setzen wären.
Aarhus Energie Klima Naturschutz Umweltverfahren
- Nationaler Energie- und Klimaplan in Begutachtung
- Ausnahmen vom besonderen Artenschutz: EuGH legt Voraussetzungen der FFH-RL erneut streng aus
- Aktuelles
- English Summary
Aarhus EU Energie Klima Luft UVP Umweltverfahren Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
- „Klimaklagen“ in Österreich
- Verlängerung des belgischen AKWs Doel erfordert UVP- und Naturverträglichkeitsprüfung
- Aktuelles
- English Summary
Aarhus Atomkraft Energie UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Within the open procedure on Aarhus Case ACCC/C/2016/143 regarding the longterm operation of the NPP Dukovany, ÖKOBÜRO and GLOBAL 2000 updated the Compliance Committee on additional information they had received after the hearing in Geneva.
Aarhus Grundrechte Nachhaltigkeit SUP Transparenz UVP Umweltverfahren Versammlungsfreiheit Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
Forderungen der Allianz der Umweltbewegung zur Verbesserung des Umweltschutzes, zur Umsetzung der Agenda 2030 und der Erreichung der SDGs sowie zur Stärkung von Zivilgesellschaft und Demokratie.
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme von ÖKOBÜRO zum Begutachtungsentwurf betreffend des Gesetzes, mit dem das Tiroler Naturschutzgesetz 2005, das Tiroler Jagdgesetz 2004 und das Tiroler Fischereigesetz 2002 geändert werden (Tiroler Aarhus-Beteiligungsgesetz 2019).
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme von ÖKOBÜRO zum Begutachtungsentwurf betreffend das Gesetz mit dem das Salzburger Naturschutzgesetz 1999, das Salzburger Nationalparkgesetz 2014, das Jagdgesetz 1993 und das Fischereigesetz 2002 geändert werden (Salzburger Aarhus-Beteiligungsgesetz 2019).
Energie Klima Nachhaltigkeit
Ein Aufruf von Senat der Wirtschaft und SDG Watch Austria an Politik, Wirtschaft und Gesellschaft für kohärentes Handeln auf Basis der Agenda 2030. Dieses PLÄDOYER entstand auf Grundlage von Beiträgen von ÖKOBÜRO.
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme von ÖKOBÜRO zum Begutachtungsentwurf betreffend des Gesetzes über die Anpassung der Burgenländischen Rechtsordnung an die Aarhus-Konvention (Burgenländisches AarhusBeteiligungsgesetz).
UVP
Trassenaufhiebe sind Rodungen im Sinne des UVP-Gesetzes. Das haben die beiden Höchstgerichte EuGH und der VwGH nun eindeutig festgehalten. Im Beitrag für die Zeitschrift "Recht der Umwelt" stellt ÖKOBÜRO diese aktuelle Entscheidung dar und erläutert weshalb damit Trassenaufhiebe in Zukunft eher UVP-pflichtig sind und dadurch das Schutzregime der Umweltverträglichkeitsprüfung greift.
Aarhus EU Grundrechte Umweltinformationen Umweltverfahren Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
Dieses Toolkit verschafft einen umfassenden Überblick über die Rechtsstruktur des Zugangs zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Es zielt darauf ab, die rechtlichen Möglichkeiten darzustellen, aber auch Hürden und Defizite der Regelungssysteme aufzuzeigen und anzusprechen. Der erste Teil des Toolkits gibt eine Einführung in das Rechtssystem der Aarhus Konvention und die Entscheidungspraxis des ACCC. Der zweite Teil behandelt EU-Rechtsvorschriften sowie Rechtsprechung des EuGH. Der dritte Teil widmet sich schließlich dem rechtlichen Rahmen in Österreich.
Aarhus Umweltverfahren
Die bisher vorgeschlagenen Änderungen stellen erste Schritte in Richtung einer gänzlichen Umsetzung der Aarhus Konvention dar. Um eine ausreichende Einbindung der Öffentlichkeit samt Zugang zu Gerichten auf Landesebene sicherzustellen, sind jedoch noch weitergehende Rechtsänderungen erforderlich.
Aarhus Naturschutz Umwelthaftung Umweltverfahren
Mit diesem Gesetz versucht Kärnten vergeblich, seinen europa- und völkerrechtlichen Verpflichtungen beim Gerichtszugang für Umweltschutzorganisationen nachzukommen.
Aarhus Atomkraft Energie UVP Öffentlichkeitsbeteiligung
On 3 July 2019 the Aarhus Convention Compliance Committee held a Hearing on Case ACCC/C/2016/143 (Czech Republic). ÖKOBÜRO participates as communicant in this session discussing the longterm operation of the nuclear power plant Dukovany.
Aarhus Atomkraft Energie UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
On 3 July 2019, the Aarhus Convention Compliance Committee held a hearing on case ACCC/C/2016/143 regarding the NPP Dukovany. ÖKOBÜRO participated as communicant and made several remarks.
Aarhus Abfall EU Energie Klima Luft SUP Öffentlichkeitsbeteiligung
- Verwaltungsgerichtshof: Rechtsschutz der betroffenen Öffentlichkeit gilt seit 2009
- EuGH stärkt Luftschutz der betroffenen Öffentlichkeit
- Aktuelles
- English Summary
Nachhaltigkeit
Sozialer Status - Chancen - Umweltauswirkungen
Nachhaltigkeit
Reducing Rising Inequalities requires policy coherence and strong political measures
UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Anmerkungen:
Wir sind überzeugt, dass die neue Regelung zur Anerkennung als Umweltorganisation nach UVP-G rechtswidrig ist und werden uns auch dafür einsetzen, diese zu bekämpfen. Bis es zu einer Aufhebung kommt, müssen sie aber in der Praxis alle Umweltorganisationen akzeptieren, die bei UVPs Parteistellung erhalten möchten.
Aus unserer Sicht ist die Zustimmung der betroffenen Mitglieder für die Weitergabe ihrer Daten an Notar*in bzw Wirtschaftsprüfer*in datenschutzrechtlich geboten. Wenngleich zum jetzigen zwar Zeitpunkt keine Konsequenzen zu befürchten sind, legen wir euch daher nahe, die Zustimmung von zumindest 100 Personen (nämlich jenen auf der Liste, die offen gelegt wird) einzuholen.
Aarhus Atomkraft Energie Transparenz UVP Umweltinformationen Umweltverfahren
ÖKOBÜRO and GLOBAL 2000 follow the implementation of Decision VI/i by Slovakia as communicants closely. In June 2019 they sent a letter to inform the Aarhus Convention Compliance Committee of recent developments regarding the disclosure of information to the public.
Aarhus Klima
Rechtliche Möglichkeiten der Zivilgesellschaft. Präsentation anlässlich unserer Tagung Climate Litigation vom 4. Juni 2019.
Grundrechte Luft Pflanzenschutz UVP Wasser Öffentlichkeitsbeteiligung
- Verwaltungsgericht verpflichtet Salzburg zur Überarbeitung des Luftreinhalteprogramms nach Antrag von Ökobüro
- Generalanwältin bejaht Recht auf Überprüfung von Aktionsprogramm nach der Nitrat-Richtlinie
- Aktuelles
- English Summary
Energie Klima Nachhaltigkeit
Präsentation von Daniela Kletzan-Slamanig, WIFO, auf unserer Tagung Zur Zukunft von Arbeit und Umwelt vom 14. Mai 2019.
Aarhus Abfall Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlagen nach § 37 AWG sollen eine Ausnahme von der abfallwirtschaftlichen Genehmigung erhalten. Damit würde der erst im November 2018 im Aarhus-Beteiligungsgesetz verankerte Rechtsschutz für Umweltschutzorganisationen bei § 37-Anlagen wieder abgeschafft.
Aarhus Naturschutz Umweltverfahren
ÖKOBÜRO begrüßt die Gesetzesinitiative zur Umsetzung der Aarhus Konvention. Darüber hinaus befürwortet ÖKOBÜRO die Aufnahme von Erfordernissen des Klimawandels in die Zielbestimmung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung.
Während die Novelle eine Verbesserung gegenüber der vorhergehenden Gesetzeslage darstellt, bestehen jedoch noch einige Umsetzungslücken.
Energie Klima Naturschutz Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Aarhus EU Klima Lärm Naturschutz Transparenz UVP Öffentlichkeitsbeteiligung
- Verwaltungsgerichtshof bestätigt Bewilligung der dritten Piste am Flughafen Wien
- Europäisches Gericht entscheidet: Studien zu Glyphosat müssen herausgegeben werden
- Aktuelles
- English summary
Aarhus Atomkraft Energie Transparenz UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
From 11 to 15 March 2019, the Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) had its 63rd Meeting. ÖKOBÜRO participated via audio conference in the sessions on Decision VI/8e (Czech Republic) and Decision VI/8i (Slovakia) and submitted brief statements.
Atomkraft Energie UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
The intermediary session of the Meeting of the Parties to the Convention on Environmental Impact Assessment in a Transboundary Context (Espoo Convention) took place from 5 to 7 February 2019. Key issues discussed concerned the British NPP Hinkley Point C and the Belarusian NPP Ostrovets.
Aarhus EU Energie Öffentlichkeitsbeteiligung
- Standortentwicklungsgesetz in Stark überarbeiteter version In Kraft Getreten
- Öffentliche Konsultation: Umsetzung der Aarhus Konvention auf Eu-Ebene
- Aktuelles
- English Summary
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Umweltausschuss des Niederösterreichischen Landtages liegt derzeit eine Novelle des Naturschutz- und Jagdgesetzes, mit der die Umsetzung der Aarhus Konvention in Landesrecht vollzogen werden soll. Ziel ist die völker- und unionsrechtlich erforderliche Einbindung von Umweltschutzorganisationen in die Verfahren. Leider weist der Umsetzungsvorschlag mehrfach Lücken und Verstöße auf.
Aarhus Naturschutz Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Oberösterreich hat nach der Steiermark als zweites österreichisches Bundesland einen Entwurf zur Umsetzung der Aarhus Konvention im Rahmen einer Natur- und Landschaftsschutzrechtsnovelle 2019 veröffentlicht. Die Umsetzung fällt weit hinter dem zurück, was aus unions- und völkerrechtlicher Sicht geboten wäre. Zudem beschränkt sie die Beteiligung der Landes-Umweltanwaltschaft in unzulässiger Weise. ÖKOBÜRO legte im Zuge einer Stellungnahme nahe, den Begutachtungsentwurf nochmals grundlegend zu überarbeiten.
EU Energie Klima
Der aktuelle Entwurf des österreichischen Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) wird zu Jahresende der EU-Kommission gemeldet. Aus Sicht der Umweltbewegung ist dieser nicht kompatibel mit den Zielsetzungen des Pariser Klimaschutzabkommens. ÖKOBÜRO verfasste daher gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationen VCÖ, Greenpeace CEE, WWF Österreich und GLOBAL 2000 eine Stellungnahme an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus.
UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz über die Entwicklung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich; Standort-Entwicklungsgesetz – StEntG (2018)
Nach vielseitiger Kritik im Sommer 2018 wurde der Entwurf für ein Bundesgesetz über die Entwicklung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich (Standort-Entwicklungsgesetz) nochmals grundlegend überarbeitet. Wenngleich, die Regierungsvorlage keinen Genehmigungsautomatismus für bestimmte Großprojekte mehr vorsieht, bestehen weiterhin verfassungs-, unions- und völkerrechtliche Bedenken. ÖKOBÜRO hat trotz der auffallend kurzen Begutachtungsfrist von nur 9 Tagen eine Stellungnahme verfasst.
Aarhus Abfall EU Luft Umweltverfahren Wasser Öffentlichkeitsbeteiligung
Facts and details regarding the amendments adopted by the Austrian National Council on 25 October 2018 and the Federal Council on 8 November 2018 amending the Austrian Waste Management Act 2002 (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 – AWG), the Air Pollution Control Act – Air (Immissionsschutzgesetz-Luft – IG-L) and the Water Protection Act 1959 (Wasserrechtsgesetz 1959 – WRG) - Aarhus Participation Act 2018 (Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018)
1. Steiermark stellt Aarhus Umsetzung vor: mehr Rechtsschutz für Umweltorganisationen, aber keine Vollumsetzung
2. EuGH beantwortet wesentliche Auslegungsfragen
3. Aktuelles
4. English Summary
Aarhus Naturschutz Umweltverfahren
Der Entwurf für die StESUG Novelle 2019 enthielt - trotz teilweisem Verbesserungsbedarf - einen ambitionierteren Ansatz zur Umsetzung der Aarhus Konvention durch die Steiermark als die anderen Bundesländer. Beschlossen wurde später jedoch eine wesentlich schlechtere Version, die sich an den anderen Ländern orientierte.
1. VwGH: Einschränkung der Rechte von Bürgerinnenitiativen im Vereinfachten UVP-Verfahren ist europarechtswidrig
2. Klimaklage der Stiftung Urgenda gegen die Niederlande auch in 2. Instanz erfolgreich
3. Aktuelles
4. English Summary
1. Änderung des UVP-G beschneidet Parteistellung von Umweltorganisationen
2. EuGH Vorabentscheidung über Dieselfahrverbote – droht dem Bayerischen Ministerpräsidenten Söder Zwangshaft?
3. Aktuelles
4. English Summary
Aarhus Luft Umweltverfahren Wasser
Durch die vorliegende Gesetzesinitiative zur Umsetzung der Aarhus Konvention soll nun auch die dritte Säule – Zugang zu Gerichten – in Österreich gesetzlich verankert werden. Die Umsetzung soll das Recht der Öffentlichkeit auf Rechtsschutz in umweltrechtlichen Angelegenheiten sowie Rechtssicherheit für Projektwerbende gewährleisten. Nichtsdestotrotz besteht an einigen Stellen Verbesserungsbedarf um eine vollständige Umsetzung der Aarhus Konvention sicherzustellen.
Aarhus EU UVP Umweltverfahren Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
An amendment to the Austrian Environmental Impact Assessment Act (UVP-G) came into force on 1 December 2018. Its aim is to tighten conditions for the recognition of environmental organisations. According to the new version of § 19 (6) UVP-G, registered associations must have at least 100 members and unions of such associations must have at least five member associations that fulfil the aforementioned requirement in order to be recognized as environmental organisations and thus admitted as parties to environmental proceedings. This short study analysis the amendment from an international and EU law perspective.
Naturschutz
Bei der Rückkehr von Beutegreifern wie Wölfen und Fischottern in heimische Ökosysteme muss darauf reagiert werden. Vorgänge in diesen Ökosystemen sind dann bei der Bewertung menschlicher Eingriffe durch Jagd und Fischerei zu berücksichtigen. In einem Beitrag für die Zeitschrift „Recht der Umwelt“ stellt ÖKOBÜRO aktuelle Entscheidungen zum Thema vor und bespricht das Aneignungsrecht der Natur.
Grundrechte UVP
Die Verpflichtung zur Offenlegung von Mitgliedern greift sowohl in das Grundrecht auf Datenschutz der betreffenden Umweltschutzorganisationen als auch in das der jeweiligen Mitglieder ein.
Aarhus UVP Umweltverfahren
Die geplante Änderung des UVP-G stellt einen klaren Verstoß gegen die Aarhus Konvention und die UVP-RL dar. Darüber hinaus gibt es auf Unionsrechtsebene bereits eindeutige und rechtlich verbindliche Aussagen über die Unzulässigkeit einer rein mengenmäßigen Beschränkung.
UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Anzahl, Dauer und Beschwerden
1. Erste Umsetzungsschritte für den Zugang zu Gerichten in Österreich
2. EuGH gewährt Umweltschutzorganisation Zugang zu Informationen der EU-Kommission
3. Aktuelles
4. English Summary
Aarhus EU Luft Umweltverfahren
Das Recht von Umweltorganisationen auf Geltendmachung behördlicher Unterlassungen am Beispiel Luftreinhaltung.
Der VwGH öffnet mit einer aktuellen Erkenntnis zum Thema Luftqualität mit Verweis auf EuGH-Rechtsprechung und den Effektivitätsgrundsatz die Tür für die Umsetzung der Aarhus-Konvention. Umweltorganisationen sind berechtigt, die Beachtung der aus dem Unionsumweltrecht hervorgegangenen Rechtsvorschriften überprüfen zu lassen. Das gilt auch für behördliche Unterlassungen. Widersprechendes nationales Recht ist außer Acht zu lassen.
Aarhus EU Umweltverfahren
Österreich muss der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, Entscheidungen, Handlungen und Unterlassungen im Umweltrecht vor einem Gericht bekämpfen zu können. Die Notwendigkeit dazu ergibt sich aus der Aarhus Konvention, konkret aus Artikel 9 Absatz 3 dieses völkerrechtlichen Vertrages, den Österreich und die EU 1998 unterschrieben. Eine neue Studie beantwortet nun ausführlich die Frage nach den notwendigen Umsetzungsschritten für das Völker- und Europarecht in Österreich.
Ausführlich geht die Studie darauf ein, welche Rechte anerkannten Umweltorganisationen aufgrund Artikel 9 Absatz 3 der Aarhus Konvention zukommen müssen und zwar konkret für Bereiche des Europarechts und solche des nationalen Rechts. Beachtet werden dabei vor allem die aufsehenerregenden Urteile des Europäischen Gerichtshofes der letzten Jahre, sowie des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes.
Die Studie wurde vom Umweltdachverband mit Unterstützung von ÖKOBÜRO, dem Kuratorium Wald und dem Alpenverein erstellt.
Aarhus UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme zum Ministerialentwurf betreffend das Bundesgesetz über die Entwicklung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich; Standort-Entwicklungsgesetz – StEntG (2018)
Das Standortentwicklungsgesetz ist mehrfach europarechts-, völkerrechts- und verfassungswidrig und würde deshalb in der Praxis zu unvorstellbarer Rechtsunsicherheit und Verfahrensverzögerungen für die Projektwerber führen. Damit erreicht das Gesetz genau das Gegenteil von dem was damit bezweckt werden soll. ÖKOBÜRO lehnt das Standortentwicklungsgesetz aufgrund seiner tiefgreifenden rechtlichen und fachlich völlig fehlgeleiteten Verstöße daher in seiner Gesamtheit ab und empfiehlt ausdrücklich, den Entwurf zurückzuziehen.
Aarhus Umweltverfahren
Ziel des EG-L ist die Reduktion bestimmter Luftschadstoffe, allen voran Schwefeldioxid und Stickstoffoxide. Der Entwurf enthält auch Bestimmungen über die Beteiligung der Öffentlichkeit am zu erstellenden Luftreinhalteprogramm. Generell ist die gewählte Lösung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zum Rechtsschutz analog zur Lösung des IG-L nach dem Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018 gewählt, diesbezüglich ist auch auf die Stellungnahme von ÖKOBÜRO dazu zu verweisen. ÖKOBÜRO begrüßt die Regelung der Öffentlichkeitsbeteiligung und zum Rechtsschutz im Entwurf zum EG-L 2018.
UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz geändert wird (2018)
In dieser Novelle wird das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) an die UVP-Änderungs-Richtlinie 2014/52/EU angepasst, die bereits bis 16.05.2017 umzusetzen gewesen wäre, was wir grundsätzlich begrüßen. Allerdings will die Regierung auch einen "Standortanwalt" sowie eine Überprüfungsfrist für anerkannte Umweltorganisationen einführen, was ÖKOBÜRO beides als unnötig ablehnt .Darüber hinaus kritisieren wir, dass das UVP-G durch das zeitgleich in Begutachtung befindliche Standortentwicklungsgesetz rechtswidriger Weise seine Funktion verliert und legen dar, wie schnell die meisten UVP-Verfahren abgeschlossen werden, sich aber noch weiter beschleunigen lassen, ohne sie ad absurdum zu führen.
Aarhus Umweltverfahren
ÖKOBÜRO begrüßt die Gesetzesinitiative zur Umsetzung der Aarhus Konvention, mit der auch die dritte Säule – Zugang zu Gerichten – nun gesetzlich verankert werden soll. Nicht zuletzt wird durch die Umsetzung nicht nur das Recht der Öffentlichkeit auf Beteiligung und Rechtsschutz in umweltrechtlichen Angelegenheiten, sondern auch Rechtssicherheit für Projektwerbende gewährleistet. Nichtsdestotrotz besteht an einigen Stellen Verbesserungsbedarf wie im Folgenden zu zeigen sein wird.
SUP UVP Umweltverfahren
UVPs laufen in Österreich in der Regel qualitativ gut und trotzdem rasch ab und waren daher auch Vorbild für viele europäische Regelungen in der UVP-Richtlinie. Trotzdem lässt sich die UVP-Verfahren noch effizienter gestalten - sogar mit steigendem Nutzen für die Umwelt.
Nachhaltigkeit
Dieser Stock Taking Report ist das Ergebnis eines Meinungsbildungsprozesses durch (in alphabetischer Reihung) GLOBAL 2000, ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung, RCE Vienna, VCÖ – Mobilität mit Zukunft und WWF Österreich. Dabei wurde der Umsetzungsstatus der – nach Einschätzung der beteiligten Organisationen – für Österreich bedeutsamsten Unterziele aus insgesamt fünf SDGs beleuchtet:
SDG 4 Hochwertige Bildung. Inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle fördern
SDG 7 Bezahlbare und saubere Energie. Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern.
SDG 11 Nachhaltige Städte und Gemeinden. Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten
SDG 12 Nachhaltige/r Konsum und Produktion. Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen
SDG 13 Maßnahmen zum Klimaschutz. Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen
1. Erste Klimaklagen gegen europäische Klimapolitik eingereicht
2. Ökobüro und WWF als Parteien im Artenschutzverfahren zum Fischotter
3. Aktuelles
4. English Summary
Energie Klima Nachhaltigkeit Naturschutz UVP Wasser Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit dem Kollaborationsansatz zur biodiversitätsschonenden Energiewende. ÖKOBÜRO möchte dazu beitragen, die Interessen von Klima- und Biodiversitätsschutz miteinander in Einklang zu bringen. Wir haben deshalb den Kollaborationsansatz entwickelt. In dessen Rahmen brachten wir verschiedene Stakeholder zusammen um Informationen über die Herausforderungen der jeweils anderen auszutauschen und gemeinsam an Lösungsansätzen für eine biodiversitätsschonende Energiewende in Österreich zu arbeiten.
Transparenz
Stellungnahme zum Bundesrechtsbereinigungsgesetz (2018)
Der vorliegende Ministerialentwurf sieht das Außerkrafttreten aller einfachen Bundesgesetze und -verordnungen vor, die vor dem 1. Jänner 2000 kundgemacht wurden und nicht in der Anlage 2 des Entwurfes genannt sind. In den Erläuterungen wird von einer „Bereinigungsquote von rund 50%“ gesprochen, dies entspricht dem Entfall von „rund 2 5000 Rechtsvorschriften“.
Ziel des Bundesgesetzes sei u.a. die Erhöhung der Rechtssicherheit, sowie die Deregulierung. Rechtsvorschriften, die nicht mehr benötigt werden, werden durch ihre „bloße Nichterwähnung aus der Rechtsordnung ausgeschieden“ ÖKOBÜRO kritisiert diese Vorgehensweise als intransparent und als im Widerspruch mit dem verfassungsgesetzlichen Determinierungsgebot.
Grundrechte Zivilgesellschaft
Stellungnahme zum Strafrechtsänderungsgesetz (2018)
Im vorliegenden Ministerialentwurf wird neben der Erweiterung des Kataloges terroristischer Straftaten, der Einführung des neuen Straftatbestandes „Reisen für terroristische Zwecke“, sowie der Einführung von Opferschutzbestimmungen, auch die Regelung des § 278c Abs 3 StGB ersatzlos gestrichen. Durch die Streichung wird eine gesetzlich festgehaltene Grenzziehung zwischen terroristischen Aktivitäten und zivilgesellschaftlichem Engagement gegen autoritäre Regime gestrichen.
Angesichts des weltweiten Aufschwungs von autoritären Regimen, ist es wichtig, dass sich Angehörige der Zivilgesellschaft für Menschenrechte und Demokratie einsetzen. Die Streichung von Abs 3 stellt insofern ein falsches Signal dar.
1. VwGH gibt Umweltschutzorganisationen umfassenden Rechtschutz gemäß Aarhus Konvention
2. EuGH Schlussanträge: Abholzung des polnischen Urwaldes Białowieża verstößt gegen Unionsrecht
3. Aktuelles
4. English Summary
EU Energie Wasser
Der WWF hat mit Unterstützung von ÖKOBÜRO und dem Büro blattfisch untersucht, wie in Österreich mit Kraftwerksprojekten umgegangen wird, die voraussichtlich negative Auswirkungen auf die Gewässerqualität haben werden. Untersucht wurden aktuelle und zukünftige Projekte.
Grundrechte Zivilgesellschaft
Stellungnahme zur Novelle der Strafprozessordnung (2018)
Die Novelle der Strafprozessordnung hat das Potential, durch eine weitreichende Ausdehnung der Überwachungsbefugnisse tief in die Grundrechte der Gesamtbevölkerung einzugreifen und damit auch die Arbeit der Zivilgesellschaft zu erschweren. Insbesondere das Ausnutzen von Sicherheitslücken durch den sogenannten "Bundestrojaner" birgt enorme Risiken, die über die Frage des Rechts auf Privatsphäre hinausreichen. ÖKOBÜRO kritisiert zudem, dass eine Novelle, die mit großen Beschränkungen der Grund und Freiheitsrechte der Bürger und Bürgerinnen verbunden ist, lediglich in Form einer Ausschussbegutachtung zur Debatte gestellt wird.
1. EuGH gibt Umweltorganisationen Rechtsschutz im Wasserrecht – Relevanz für andere Umweltmaterien
2. Das neue Regierungsprogramm und das Umweltrecht
3. Aktuelles
4. English Summary
1. Knalleffekt beim EUGH: Generalanwältin sieht Parteistellung für NGOs in Umweltverfahren verpflichtend - Präklusion zulässig
2. AARHUS Vertragsstaatenkonferenz fordert unverzügliche Maßnahmen von Österreich
3. Aktuelles
4. English summary
Energie Klima Nachhaltigkeit Naturschutz
ÖKOBÜRO hat zusammengefasst, welche Punkte auf jeden Fall in einem nachhaltigen Regierungsprogramm enthalten sein müssen, um die anstehenden ökologischen Herausforderungen zu bewältigen.
Grundrechte Zivilgesellschaft
Durch die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) wurd für Videoüberwachung die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt. Neben dem grundrechtswidrigen Eingriff in die Privatsphäre der Öffentlichkeit sind auch die praktischen Vorteile für die Strafverfolgung faktisch nicht erwiesen. Ähnlich verhält es sich bei den durch die SPG Novelle im Telekommunikationsgesetz eingeführten Netzsperren, die technisch keine Vorteile bringen, jedoch Zensur Tür und Tor öffnen.
Grundrechte Zivilgesellschaft
Stellungnahme zur Novelle der Strafprozessordnung (2017)
Der Entwurf zur Novelle der Strafprozessordnung enthält zahlreiche, aus rechtsstaatlicher Sicht höchst Problematische Einschnitte in die Rechte der Bevölkerung und Zivilgesellschaft. Die Legitimation von IMSI-Catchern, also Überwachung von Mobilfunk, die massive Einschränkung des Briefgeheimnisses und die Einführung des "Bundestrojaners" sind massive Einschränkungen des Rechtes auf Privatsphäre. Die angeblichen Vorteile für die Sicherheit der Bevölkerung lassen sich bei genauerer Untersuchung nicht feststellen.
1. EuGH: Abschluss Von EU-Freihandelsabkommen bedarf künftig Zustimmung nationaler Parlamente
2. Rüge vom Europäischen Gerichtshof: Schlechte Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie in Österreich
3. Aktuelles
4. English Summary
1. Aarhus Committe: Fehlender Rechtsschutz auf EU-Ebene Verstößt gegen Aarhus Konvention
2. EU Kommission legt Umsetzungsvorschlag zur Aarhus Konvention vor: Breiter Zugang zu Gerichten im Umweltrecht muss gewährleistet werden
3. Aktuelles
Energie Klima Naturschutz
Beispiele für erfolgreiche Umsetzung aus Deutschland. Präsentation von Dr. Elke Bruns, KNE | Kompetenzentrum Naturschutz und Energiewende bei unserer Tagung Naturschutz und Energiewende. Ein unlösbarer Zielkonflikt? vom 5. April 2017
Energie Klima Naturschutz Umweltverfahren
Strategien und Planungsinstrumente. ÖKOBÜRO-Präsentation von unserer Tagung Naturschutz und Energiewende. Ein unlösbarer Zielkonflikt? vom 5. April 2017
Grundrechte Zivilgesellschaft
Stellungnahme zur Novelle des Versammlungsgesetzes (2017)
Der Entwurf für eine Novelle des Versammlungsgesetzes beinhaltet zahlreiche Einschränkungen der grundrechtlich verankerten Versammlungsfreiheit. ÖKOBÜRO lehnt dabei die Verlängerung der Anmeldefrist auf 48 Stunden und die Einführung eines Schutzbereiches ab. Ebenso abgelehnt wird die schwammige Formulierung, mit der diese Novelle politische Kundgebungen von Drittstaatsangehörigen untersagbar machen soll, da dies sowohl die österreichische als auch internationale Zivilgesellschaft in ihren Rechten beschneiden würde.
Grundrechte Zivilgesellschaft
Stellungnahme zur Novelle des Strafgesetzbuches (2017)
Mit einem neuen § 246a StGB soll der neue Tatbestand der "Staatsfeindlichen Bewegung" geschaffen werden. Auch wenn dies wohl nicht in der Absicht der Verfassenden ist, würde sich dieser Paragraph dafür eignen, zivilen Ungehorsam zu kriminalisieren. Die Umweltbewegung nutzt Mittel des zivilen Ungehorsams um für den Erhalt und die Beachtung unserer natürlichen Umwelt, auch entgegen behördlicher Anordnungen, einzutreten. Das ist etwa der Fall bei Besetzungen von ökologisch sensiblen Gebieten deren Nutzung für gewerbliche Zwecke behördlich genehmigt wurde. Diese Art des zivilgesellschaftlichen Protestes gegen staatliches Handeln, inklusive behördlicher Einzelfallentscheidungen, ist essentiell für die Aufrechterhaltung einer lebendigen und pluralistischen Demokratie, und wurde nicht nur bei der Besetzung der Hainburger Au, sondern auch kürzlich an der schwarzen Sulm und an der Mur bei Graz von BürgerInnen, Initiativen und Umweltschutzorganisationen ausgeübt.
1. VWGH Gibt Umweltorganisationen auch in Materienverfahren Parteistellung bezüglich UVP-Feststellung
2. Wie CETA Rechtliche Umweltstandards gefährdet
3. Aktuelles
4. English Summary
1. Klimaschutz: BVWG versagt Genehmigung der dritten Piste für Flughafen Wien
2. Österreichische Interpretation der Umwelthaftungsrichtlinie vorm Europäischen Gerichtshof (EuGH)
3. Aktuelles
4. English Summary
1. BVWG: Vertragsverletzungsverfahren sind Umweltinformationen - keine Pauschalen Ablehnungsgründe
2. Österreich berichtet dem Aarhus Convention Compliance Committee: Kein Fortschritt beim Rechtsschutz
3. Aktuelles
4. English Summary
Naturschutz
Der globale Verlust von Biodiversität stellt auch Österreich zunehmend vor große Herausforderungen hinsichtlich effektiver Gegenmaßnahmen. Die zwischen Bund und Ländern aufgeteilten Kompetenzen ergeben oftmals (zu) komplexe Anforderungen an Schutz und nachhaltige Nutzung von Biodiversität. Gliedstaatsverträge nach Art 15a B-VG könnten unterstützend wirken.
1. EUGH gewährt NGOs umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Gerichten in Naturschutzrechtlichen Verfahren...und möglicherweise weit darüber hinaus
2. Verwaltungsreformgesetz: Umweltschützer als UVP-Sündenbock?
3. Aktuelles
4. English Summary
Umwelthaftung Umweltverfahren
Informationsbroschüre zur Anwendung des Österreichischen Umwelthaftungsgesetzes
Naturschutz
Naturverträglichkeitsprüfungen dienen dem Schutz von Natura 2000 Gebieten vor schädlichen Einwirkungen durch Menschen, insbesondere durch Bauvorhaben und Projekte. Im Wesentlichen erfordert diese eine Abschätzung möglicher Auswirkungen geplanter Aktivitäten, vor der Genehmigung durch die Behörden. Hat ein Vorhaben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf dieses Gebiet, werden Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung dieser Auswirkungen angeordnet. Ohne Naturverträglichkeitsprüfung kann ein Projekt oder Plan nicht genehmigt werden
Energie Klima Umweltverfahren Wasser Öffentlichkeitsbeteiligung
Das EuGH-Urteil zur Schwarzen Sulm schlug im Mai dieses Jahres hohe Wellen. Von einigen missinterpretiert als eine Art "Freibrief" für Ausnahmen vom Verschlechterungsverbot durch Projekte der Energiewende wird gerne übersehen, dass eine gerichtliche Überprüfung der behördlichen inhaltlichen Abwägung des Projekts nach wie vor ausständig ist. Eine solche Überprüfung könnte im Fall der Bejahung der aktuellen Vorlagefrage im Fall Tumpen-Habichen durch Umweltorganisationen nachträglich eingefordert werden.
EU Energie Klima Transparenz
Information zum Governance-System der Energieunion (2018)
Am 30. November 2016 präsentierte die Europäische Kommission ein neues Maßnahmenpaket in der Mitteilung „Saubere Energie für alle Europäer“ mit dem Ziel, einen einheitlichen und schlanken rechtlichen Rahmen zu setzen um die Gründung einer Energieunion, die der EU die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris ermöglicht, in effizienter Weise sicherzustellen.
Grundrechte UVP
Eine Regelung, die Umweltschutzorganisationen verpflichtet, die Höhe von Spenden und die Namen der Spendenden zu veröffentlichen, ist nicht mit dem Grundrecht auf Datenschutz vereinbar.
UVP
Das Verwaltungsreformgesetz BMLFUW (254/ME) soll 25 Gesetze ändern oder aufheben. Im Teil für das UVP-G sind jedoch u.a. die Schlechterstellung von Gemeinden, Umweltanwaltschaften und Umweltbundesamt sowie verfassungs- und europarechtswidrige Bestimmungen enthalten, die Kosten für Gutachten auf Umweltorganisationen abwälzen sowie das Datenschutzrecht von Spendenden verletzen. ÖKOBÜRO lehnt daher die Novelle des UVP-G in fast allen Punkten ab. Darüber hinaus kritisieren wir, dass in den Novellen zum WRG und IG-L trotz internationaler Verpflichtung wieder der Rechtsschutz für Umweltorganisationen laut Aarhus Konvention Art 9 Abs 3 nicht enthalten ist.
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zum Kärntner Naturschutzgesetz sollen die Kompetenzen des Kärntner Naturschutzbeirats (= Kärntner Umweltanwalt) erweitert werden. Zwar befürwortet ÖKOBÜRO die Einbindung von Umweltanwaltschaften, bzw. des Naturschutzbeirates, sowie die Ausweitung von dessen Befugnissen, jedoch ist dies nicht ausreichend um der Aarhus Konvention zu genügen. Der Entwurf zur Novelle des Kärntner Naturschutzgesetzes sieht keine Aufnahme von Beschwerderechten und Parteistellung in Verfahren für Umwelt-NGOs bzw. Bürgerinitiativen vor. Damit verstößt das Naturschutzgesetz in Kärnten weiterhin gegen Völkerrecht und steht im Konflikt mit Unionsrecht, was zu erhöhter Rechtsunsicherheit für Rechtsunterworfene führt, da Umweltorganisationen fälschlich von Verfahren ausgeschlossen werden.
1. Bundesverwaltungsgericht bestätigt UVP-Pflicht für größtes Kraftwerksprojekt Österreichs
2. UN-Komitee: Großbritannien verletzt Espoo Konvention im Fall Hinkley Point C
3. Aktuelles
4. English Summary
1. Ökobüro Stellungnahme zum neuesten Aarhus-Umsetzungsbericht Österreichs: Gerichtszugang weiter größte Baustelle
2. Das Bundesland Wien schreitet zur Tat: Zugang zu Gerichten für Umweltorganisationen im Naturschutz-, Jagd- und Fischereirecht geplant
3. Aktuelles
4. English Summary
Aarhus Naturschutz Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Das Bundesland Wien hat kürzlich der Entwurf einer Sammelnovelle zur Umsetzung der Aarhus Konvention im Wiener Nationalparkgesetz und Wiener Naturschutzgesetz veröffentlicht. Die Novelle hat Anpassungen in Bezug auf die Bestimmungen über den Rechtsschutz zum Ziel. Anerkannten Umweltorganisationen wird das Recht, gegen Bescheide Beschwerde an das Verwaltungsgericht Wien zu erheben, eingeräumt. ÖKOBÜRO begrüßt die Initiative, zeigt jedoch zusätzliche, für eine vollständige Umsetzung erforderliche, Schritte auf.
1. Bedenken gegen Nachprüfungsrecht statt Parteistellung im Umweltrecht
2. Fall Kwizda: Zu hohe Anforderungen an Schadensnachweis durch Verwaltungsgericht
3. Aktuelles
4. English Summary
1. Ökobüro veröffentlicht die 3. Auflage des „Case Law of the Aarhus Convention Compliance Committee”
2.Umweltorganisationen erheben nur in 5 % der UVP-Verfahren Beschwerden – in IPPC-Verfahren nur eine Beschwerde in 10 Jahren
3.Aktuelles
4.English Summary
Nachhaltigkeit
Gemeinsames Konzept von ÖKOBÜRO mit GLOBAL 2000, Greenpeace, Naturfreunde Internationale, VIER PFOTEN und WWF zur Weiterentwicklung der Corporate Social Responsibility (CSR) hin zur Unternehmensverantwortung.
Nachhaltigkeit
Die Gemeinwohlmatrix ist eine praktische Anwendung der Kriterien der Nachhaltigkeitsmatrix (Beilage zum Positionspapier Unternehmensverantwortung).
Nachhaltigkeit
Kriterien für die drei Ebenen Compliance, CSR und Unternehmensverantwortung (Beilage zum Positionspapier Unternehmensverantwortung)
Aarhus Umweltverfahren
In diesem Papier erläutert ÖKOBÜRO die wesentlichen Argumente, die bei der Umsetzung von Artikel 9 Abs 3 der Aarhus-Konvention hinsichtlich der Rechtssicherheit und Verfahrensdauer für die Parteistellung und gegen ein „Nachprüfungsrecht“ sprechen.
Aarhus Naturschutz Umweltverfahren
Für ÖKOBÜRO ist der vorliegende Verordnungsentwurf sowohl was seine rechtliche Grundlage betrifft, als auch hinsichtlich des Inhaltes nicht mit der FFH Richtlinie der EU vereinbar. ÖKOBÜRO kritisiert, dass ein Grundsatz der Richtlinie, nämlich die Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes der geschützten Tierarten wie der Biber eine ist, in der vorliegenden Verordnung nicht ausreichend berücksichtigt wird.
1. Die Energiewende – Möglichst schnell und möglichst inklusiv. Kann das neue Energie-Infrastrukturgesetz dieses Versprechen halten?
2. Global 2000 und Ökobüro fordern bei der Aarhus-Konvention Beschwerderecht gegen Beihilfeentscheidung für Hinkley Point C
3. Aktuelles
4. English Summary
1. Wasserrecht: Aarhus-Frage kommt vor EUGH
2. Amtsverschwiegenheit adé – Das Recht auf Informationsfreiheit nimmt Gestalt an!
3. Aktuelles
4. English Summary
Grundrechte Transparenz Zivilgesellschaft
Stellungnahme zum Informationsfreiheitsgesetz (2015)
Staatliche Transparenz ist von größter Bedeutung für Österreichs Zivilgesellschaft, insbesondere für die Umweltbewegung. Auch wenn Umweltinformationen durch das Umweltinformationsgesetz bereits heute zu einem großen Teil zugänglich sind, erleichtert ein genereller Zugang zu sonstigen staatlichen Informationen die Arbeit von Umweltorganisationen.
Energie Klima SUP UVP Umweltverfahren
Beschleunigte Verfahren durch Netzplanung am runden Tisch. In einer Strategisches Umweltprüfung (SUP) am Runden Tisch könnten Umweltorganisationen sicherstellen, dass das Übertragungsnetz nur so stark ausgebaut wird, wie für die Energiewende notwendig. Zudem ließen sich durch frühzeitige und effektive Beteiligung im Rahmen der SUP Umwelt- und Anrainerschutz verbessern. Das entlastet die UVP-Verfahren, da viele grundsätzliche Fragen bereits in der SUP geklärt wurden.
1. Aarhus Committee fordert von Österreich einen Zeitplan für das Beschwerderecht bis Jahresende
2. EUGH beseitigt Präklusion In UVP- und IPPC-Verfahren
3. Aktuelles
4. English Summary
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO fordert Parteistellung von Umweltorganisationen und Rechtsschutzregelungen laut Aarhus Konvention.
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO fordert Parteistellung von Umweltorganisationen und Rechtsschutzregelungen laut Aarhus Konvention in Verfahren nach dem AWG.
Nachhaltigkeit
Stellungnahme zur NFI-Richtlinie (2015)
Die NFI-Richtlinie verpflichtet Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsperformance zu berichten. ÖKOBÜRO fordert die Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht auf Unternehmen ab 250 Mitarbeiter/-innen.
1. Zugang zu Gerichten für Umweltorganisationen in Österreich muss umgesetzt werden!
2. EUGH Urteil Gruber – Stärkung von NachbarInnen im UVP-Verfahren
3. English Summary
1. Kein Rechtsschutz für die Umwelt bei Tiroler Wasserkraftwerk
2. TTIP – 300 Millionen Dollar Schadenersatz für eine negative Umweltverträglichkeitsprüfung?
3. English Summary
1. Das Gericht als Korrektiv: Recht auf Luftreinhaltung bei Untätigkeit der Behörden
2. Umwelt-NGOs und das Recht auf ein UVP-Feststellungsverfahren
3. English Summary
1. Entwurf zum Energieinfrastrukturgesetz - Chaos statt Transparenz und Beschleunigung
2. UIG Novelle: Schnellerer Zugang zum Recht geboten
3. English Summary
Naturschutz
1. Naturschutzaspekte und Stand der Technik bei Stromleitungsvorhaben
2. Tirol: Die Völkerrechtswidrige Naturschutznovelle
3. English Summary
Nachhaltigkeit
Stellungnahme zur Novellierung des Bundesvergabegesetzes (2015)
ÖKOBÜRO fordert die stärkere Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte in Vergabeverfahren.
EU Energie Wasser
Stellungnahme Kraftwerk Kaunertal (2015)
Das Kraftwerk Kaunertal erfüllt die Kriterien eines Projects of Common Interest nicht.
Aarhus Transparenz Umweltinformationen
UIG-Verfahren sollten schnell ablaufen. Das heißt, die Zeit zwischen einer UIG-Anfrage und der Antwort sollte möglichst kurz sein. Es liegt in der Natur der Sache, dass Informationssuchende die Informationen regelmäßig schnell brauchen. Deshalb setzt sich ÖKOBÜRO dafür ein, dass die UIG-Verfahren schnell, fair und transparent ablaufen.
Energie
Stellungnahme zum Entwurf eines Energieinfrastrukturgesetzes (2015)
ÖKOBÜRO empfiehlt den Entwurf des Energieinfrastrukturgesetztes zurückzuziehen und grundlegend neu zu entwickeln.
Energie Klima
Wie entstehen die Preise an den Strombörsen?
Warum verdrängen Kohlekraftwerke Gaskraftwerke und lassen die CO2-Emissionen trotz wachsender Ökostromerzeugung steigen?
Was sind Kapazitätsmärkte - und braucht es die überhaupt?
Welchen Rahmen braucht ein für Erneuerbare Energieträger optimierter Ökostrommarkt?
Wie überbrücken wir die Zeit bis wir ihn haben?
Und wie gleicht der Smart Market Stromschwankungen aus und spart den Haushalten gleichzeitigig Geld?
Energie Klima SUP Wasser Öffentlichkeitsbeteiligung
Rechtliche Analyse zum wasserwirtschaftlichen Rahmenplan der TIWAG (2014)
10 gravierende Rechtsverstöße
Aarhus Energie Naturschutz SUP Umweltverfahren Wasser Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO Stellungnahme zu der vom Umweltminister geplanten Annahme des Wasserwirtschaftlichen Rahmenplans "Großwasserkraftwerksvorhaben Tiroler Oberland".
UVP
Stellungnahme zur Bundesstraßen-Lärmschutzverordnung (2014)
ÖKOBÜRO hat sich im Juli 2014 gegen den Erlass der Bundesstraßen-Lärmschutzverordnung durch das BMVIT ausgesprochen. Durch die Verordnung wurden fixe Immissionsgrenzen für Lärm festgeschrieben, wodurch zukünftig Abwägungsentscheidungen und Einzelfallprüfungen ausgehebelt werden und der Lärmschutz aufgeweicht wird.
EU Energie Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme zur PCI-Liste für Energieprojekte der EU (2014)
ÖKOBÜRO verfasste im Namen von Justice and Environment im Juni 2014 gemeinsam mit dem CEE Bankwatch Network eine Stellungnahme zur EU-Liste mit Energieinfrastrukturprojekten, die als Vorhaben von gemeinsamen Interesse („projects of common interest“) identifiziert werden sollen. Die Stellungnahme an die Europäische Kommission kritisiert insbesondere die mangelnde Legitimation der Liste und deren Entstehungsprozess. Die Nominierung der Vorhaben erfolgte in intransparenter Weise und ohne Beteiligung der Öffentlichkeit. Darüber hinaus wurden einige Vorhaben nominiert, die keinesfalls umweltverträglich sind (insbesondere die Erweiterung des österreichischen Kraftwerks Kaunertal).
Grundrechte Transparenz Zivilgesellschaft
ÖKOBÜRO, GLOBAL 2000, Greenpeace, Justice and Environment und WWF haben im Mai 2014 eine gemeinsame Stellungnahme zur Informationsfreiheits-Novelle verfasst.
Energie Naturschutz Wasser
ÖKOBÜRO-Studie: Der Schutzstatus von Ruhegebieten gemäß § 11 Tiroler Naturschutzgesetz 2005 (2014)
In dieser rechtlichen Kurzstudie soll der Schutzstatus von Ruhegebieten gem § 11 Tiroler Naturschutzgesetz 2005 untersucht werden. In diesem Zusammenhang wird insbesondere überprüft, inwieweit die Errichtung des Pumpspeicherkraftwerkes SKW Kühtai im Ruhegebiet „Stubaier Alpen“ mit dem Verbotstatbestand des § 11 Abs 2 vereinbar ist.
Energie Wasser
Rechtliche Überlegungen zur Ausweisung von "no-go-areas" im Wasserkraftausbau (2013)
WWF Österreich ist an ÖKOBÜRO mit dem Anliegen herangetreten, die Voraussetzungen und möglichen Umsetzungsszenarien für eine österreichweite Ausweisung von „no-go areas“ im Wasserkraftausbau auszuarbeiten und analytisch darzustellen.
Energie Klima SUP UVP Öffentlichkeitsbeteiligung
Ein neues Stromsystem für die Energiewende.
Wie funktioniert eigentlich unser Stromnetz?
Weshalb vermeidet ein intelligentes Netz neue Stromtrassen?
Und was hat eigentlich Ökostrom damit zu tun?
Energie Klima
Vorschlag für das Regierungsprogramm (2013)
10 Punkte für eine sichere, umweltfreundliche und leistbare Energiezukunft in Österreich
EU Energie Wasser Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme zur Unionsliste mit Infrastrukturprojekten von gemeinsamen Interesse (2013)
Justice and Environment und ÖKOBÜRO verfassten eine Stellungnahme zur EU-Liste mit Energieinfrastrukturprojekten, die als Vorhaben von gemeinsamen Interesse („projects of common interest“) identifiziert werden sollen.
Energie Wasser
Stellungnahme zum Entwurf der Wasserrechtsgesetz-Novelle (2013)
Hier finden Sie die Stellungnahme von ÖKOBÜRO, Justice & Environment, WWF, Greenpeace und GLOBAL 2000 zum Entwurf der Wasserrechtsgesetz-Novelle 2013.
Umwelthaftung Öffentlichkeitsbeteiligung
Industrieemissionen in der Abfallwirtschaft - kein umfassendes System der Umweltinspektionen (2013)
ÖKOBÜRO kritisiert: die Bestimmungen über die Öffentlichkeitsbeteiligung sind noch nicht ausreichend und es gibt auch kein umfassendes System der Umweltinspektionen - so wie es die Richtlinie vorsieht.
Aarhus Umweltverfahren
Versuch, ein für den effektiven Rechtsschutz erforderliches Prinzip quasi durch die Hintertüre abzuschaffen: der aufschiebende Rechtsschutz. Aufschiebender Rechtsschutz bedeutet, dass, wenn eine Behörde eine Genehmigung erteilt, im Falle einer Beschwerde gegen diese Genehmigung erst gebaut werden darf, wenn ein Gericht die Richtigkeit der behördlichen Entscheidung geprüft hat. Dieser Grundsatz soll für Straßenprojekte durchbrochen werden, obwohl dies dem Europarecht widerspricht.
Aarhus Umweltverfahren
Der Europäische Gerichtshof hat vor kurzem noch einmal und mit höchster Deutlichkeit klargestellt, dass in Verfahren mit Umweltauswirkungen im Regelfall aufschiebender Rechtsschutz zu gewähren ist. Österreich will hier eine Regelung setzen, die eindeutig rechtswidrig ist
EU Energie SUP UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Sicherstellung des Funktionierens des Energiemarkts, die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit in der Union, die Förderung der Energieeffizienz und von Energieeinsparungen sowie die´Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen, und die Förderung der Interkonnektion von Energienetzen unter Berücksichtigung der Notwendigkeit der Erhaltung und Verbesserung der Umwelt sind zu verfolgen.
Aarhus Energie Öffentlichkeitsbeteiligung
Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (2013)
ÖKOBÜRO kritisiert: Bestimmungen zu Öffentlichkeitsbeteiligung und Gerichtszugang sowie zu den Umweltinspektionen unzureichend.
Energie Klima
Energieeffizienzpaket des Bundes (2013)
Mit 31.01.2013 endete die Begutachtungsfrist für das Energieeffizienzpaket des Bundes. Mit diesem Gesetzespaket sollen unter anderem bestimmte Verpflichtungen aus der Energieeffizienz-Richtlinie ins nationale Recht umgesetzt werden - das Gesetzespaket beinhaltet auch die zukünftige Kennzeichnugspflicht für elektrische Energie - Damit soll eine lückenlose Zuordnung der in Österreich abgegebenen Strommengen ermöglicht werden und der Import von "Graustrom" (darunter auch Atomstrom) in Zukunft verhindert werden.Neben diesen bereits erwähnten positiven Aspekten sind dem Gesetzesvorhaben auch zahlreiche Kritikpunkte entgegenzuhalten, welche wir zusammen mit Greenpeace und Justice and Environment in einer Stellungnahme angesprochen haben.
Klima
Novelle des Klimaschutzgesetzes (2013)
ÖKOBÜRO Stellungnahme zur konkreten Novelle, grundsätzlichen Kritikpunkten zum österreichschen Klimaschutzgesetz und den nationalen Klimaschutzbestrebungen.
Umweltverfahren
Ziel dieser Studie ist es, Finanzierungsmöglichkeiten für Bürgerbeteiligung in umweltrelevanten Verfahren in Österreich auszuarbeiten.
Aarhus
ÖKOBÜRO kritisiert die Abschaffung der Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit des VfG.
Energie Klima Wasser
Rechtliche Analyse zu § 53 Wasserrechtsgesetz 1959 (2011)
Aus unserer Sicht stellt die Nutzung von Wasserkraft als erneuerbarer Energiequelle im Hinblick auf CO2-Einsparungen eine unterstützenswerte und zukunftsorientierte Form der Energiegewinnung dar. Gerade deshalb ist die Einbeziehung der Wasserkraftnutzung in eine Gesamtabwägung verschiedenster Interessen an Österreichs Gewässern unabdinglich.