27. Februar 2023 | News

Kärntner Wolfsverordnung klar unionsrechtswidrig

In Kärnten dürfen Wölfe seit 2021 pauschal auf Grundlage einer Verordnung getötet werden. Problematisch aus rechtlicher Sicht ist dabei insbesondere, dass anerkannte Umweltorganisationen weder gegen die Verordnung selbst noch gegen die Entnahmeanweisungen eine Rechtsschutzmöglichkeit haben.

Tatsächlich sind die Entnahmeanweisungen nicht einmal öffentlich verfügbar. Damit ist weder klar wo, noch wie viele Entnahmen in Kärnten gerade angeordnet sind, noch ob und in welcher Form Vergrämungen durchgeführt wurden. Die Entnahme eines Wolfes erfolgt überdies nicht im Rahmen einer Einzelfallprüfung, was gegen das Unionsrecht verstößt. Allein seit Jänner 2022 wurden in Kärnten an die 40 Wölfe zum Abschuss freigegeben. Zwei Wölfinnen wurden tatsächlich erschossen. Einen sachlichen Überblick über die Diskussion inklusive einer Stellungnahme von ÖKOBÜRO ist in folgendem Beitrag zu lesen:

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