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Biber sind artenschutzrechtlich streng geschützt. Zur Sicherstellung dieses strengen Schutzes erklärt das Salzburger Jagdgesetz Biber als ganzjährig geschont. Mit einer neuen Verordnung sollen in Salzburg nun in bestimmten Maßnahmengebieten Ausnahmen von dieser ganzjährigen Schonzeit ermöglicht werden. Durch den strengen Artenschutz sind derartige Ausnahmen aber nur in Einzelfällen und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zulässig.
Zulässig sind Ausnahmen von der ganzjährigen Schonzeit nur zur Erreichung bestimmter Ziele. Dabei muss feststehen, dass die Tötung der Tiere geeignet ist diese Ziele zu erreichen und es darf keine andere Lösung außer der Tötung zur Zielerreichung geben. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Tötungen keine negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Biberpopulation haben. Die Salzburger Verordnung verankert pauschale Ausnahmen von dem strengen Artenschutz. Die notwendige Einzelfallprüfung fehlt. Zudem zeigt die Verordnung nicht auf, dass die Tötung der Biber überhaupt geeignet ist die verfolgten Ziele zu erreichen. Auch der Erhaltungszustand der Biber ist teilweise ungünstig und wird durch die Verordnung weiter gefährdet.
Der Verordnungsentwurf weist somit einige rechtliche Mängel auf, die den Artenschutz gefährden. ÖKOBÜRO und WWF fordern die Salzburger Landesregierung daher zu einer Zurückziehung des Entwurfs und der Fortsetzung der Arbeit an einem zielführenden Bibermanagement auf.