Voraussetzung für effektive Beteiligung in politischen Entscheidungsprozessen und die wirksame Kontrolle der Regierenden ist der Zugang zu Informationen für die Öffentlichkeit. Informationsfreiheit ist daher ein Zeichen moderner demokratischer Systeme.
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Vor allem nordeuropäische Staaten zeigen sich sehr transparent gegenüber ihrer Bevölkerung. In Österreich hat Transparenz in Politik und Verwaltung hingegen keine Tradition: Österreich ist das letzte Land in der Europäischen Union (EU), wo das Amtsgeheimnis im Verfassungsrang steht. Damit verfehlt Österreich wesentliche Kriterien eines transparenten Staates mit einer proaktiven Informationskultur, und erschwert es dadurch der Öffentlichkeit, sich ein Bild zu machen.
Transparenz und der ungehinderte Zugang zu relevanten Informationen sind aber nicht nur die Grundlage für jedes erfolgreiche politische Engagement, sondern verhindern auch Korruption. Im Idealfall informiert die Politik proaktiv, jedenfalls sollte sie aber den Informationszugang vor das Amtsgeheimnis stellen.
Im Umweltbereich ist das österreichische Amtsgeheimnis dank entsprechender europäischer Vorgaben wie der Umweltinformationsrichtlinie der EU zwar weitgehend durchbrochen, jedoch schränkt es weiterhin die Beteiligung der Öffentlichkeit an Verfahren ein. Die entsprechenden Umweltinformationsgesetze von Bund und Ländern werden teilweise sehr einschränkend oder unvollständig angewendet, was den Zugang zu Umweltinformationen unnötig erschwert.
eine proaktive Informationspolitik der Regierung und einer guten Kommunikation der Politik mit der organisierten Zivilgesellschaft
die Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes, sodass staatliche Informationen grundsätzlich als frei zugänglich eingestuft werden und das Amtsgeheimnis nur noch in zu begründenden Ausnahmefällen zur Anwendung kommt
einen unkomplizierten und angemessen raschen Zugang zu Umweltinformationen gemäß der Umweltinformationsgesetze von Bund und Ländern.
Plattform FragDenStaat.at: Stellen Sie unkompliziert Anfragen nach Auskünften und Informationen an Behörden. Mehr zur allgemeinen Auskunftspflicht von Behörden finden Sie auf der Website des Forum Informationsfreiheit.
Speziell für Umwelt-Themen besteht ein Rechtsanspruch für Bürger:innen auf Zugang zu Umweltinformationen auf Basis der Umweltinformationsgesetze von Bund und Ländern. Details zur Antragsstellung finden sich im entsprechenden ÖKOBÜRO Informationstext.
Eine Vorlage zur Antragsstellung steht hier zum Download zur Verfügung
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