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Mit einem zweiten Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz will das Land Tirol den Teil der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) umsetzen, der in der letztjährigen Novelle noch nicht enthalten war. Dabei ist aufgrund der Richtlinie eigentlich primär die Umsetzung der sogenannten “Beschleunigungsgebiete” aus der Richtlinie notwendig. Das Land Tirol nutzt den Entwurf jedoch für weitreichende andere Verschlechterungen im Naturschutzrecht, die den Umweltschutz entscheidend in Gefahr bringen. Beispielsweise soll es künftig möglich sein, sich durch Ersatzzahlungen in einen Naturschutzfonds für Projekte freizukaufen. Damit kann nicht sichergestellt werden, dass die tatsächlichen Schäden, die ein Projekt an der Natur anrichtet, ausgeglichen werden.
Auch hinsichtlich der durch die Richtlinie notwendigen Umsetzungsschritte fordert ÖKOBÜRO einige wichtige Verbesserungen, damit der Erneuerbaren-Ausbau, der für den Kampf gegen den Klimawandel notwendig ist, nicht im Endeffekt mehr Schaden anrichtet als nützt.