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Zentrale Punkte, wie eine verpflichtende Bedarfsplanung und klare gesetzliche Grundlagen für die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten fehlen im Entwurf komplett. Damit werden wichtige Chancen für eine effizientere und nachhaltigere Energiewende durch die Steiermark nicht genutzt.
Überdies fehlt im Entwurf eine klare Festlegung, dass Beschleunigungsgebiete nach der RED III vorrangig auf künstlichen oder versiegelten Flächen auszuweisen sind. Dies ist bereits durch die Richtlinie vorgegeben und im Sinne des Boden- und Biodiversitätsschutzes essenziell, um die Energiewende wirksam zu gestalten.
ÖKOBÜRO fordert die steiermärkische Landesregierung daher zu umfassenden Verbesserungen unter anderem in diesen Bereichen auf.