7. Oktober 2025 | NEWSFLASH Umweltrecht

Aktuelles

Lobautunnel trotz anhängigem EuGH-Verfahren angekündigt 

Am 25.09. gab Verkehrsminister Hanke bekannt, dass „der Lobautunnel kommt.“ Realisiert werden soll laut Angaben der Asfinag vorerst der Abschnitt Groß-Enzersdorf bis Knoten Süßenbrunn. Bezüglich der geplanten Wiener Nordostumfahrung ist jedoch noch ein Verfahren vor dem EuGH anhängig: Das BVwG legte dem EuGH vor, weil es Zweifel an der Rechtskonformität der Aufnahme des Lobautunnels in das Bundesstraßengesetz ohne vorangehende Strategische Umweltprüfung hegte. Mit einer Entscheidung wird erst Ende 2026 gerechnet. Davor dürfen keine weiteren Genehmigungen in den Materienverfahren erteilt werden.  

Rechtssache C-189/25, Virus II 

EuG weist Klage von Österreich gegen Einbeziehung von Atomkraft in Regelung für nachhaltige Investitionen ab 

Österreich klagte 2022 auf Nichtigerklärung einer Delegierten Verordnung der Kommission, in der Kernenergie und grünes Gas als grüne Investitionsanlage eingestuft wurden. Das Europäische Gericht wies die Klage ab und begründete damit, dass während der Erzeugung von Atomkraft kaum Treibhausgase ausgestoßen würden. Tätigkeiten vor und nach dem Betrieb der Kraftwerke klammerte das Gericht jedoch gänzlich aus und wies auch darauf hin, dass hochradioaktive Abfälle beherrschbar seien – dies jedoch mit Berufung auf noch in Entwicklung befindliche Lagerstätten. Österreich kann gegen die Entscheidung des EuG noch Beschwerde an den EuGH als höchste Instanz einlegen. 

EuGH 10.09.2025, T‑625/22  

Kahlenberg-Seilbahn laut Entscheidung des VwGH UVP-pflichtig 

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigte anlässlich des Verfahrens für die Kahlenberg-Seilbahn in Wien, dass auch Seilbahnen außerhalb von Schigebieten einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen können. Strittig vor dem BVwG war nach einer negativen Entscheidung der Wiener Landesregierung, ob Seilbahnen außerhalb von Schigebieten erst seit der Novelle des UVP-G in 2023 erfasst sind, oder bereits davor einer UVP zu unterziehen waren. Der VwGH hielt fest, dass die bereits vor der Klarstellung im UVP-G enthaltene allgemeine Formulierung in Umsetzung der UVP-RL Seilbahnen außerhalb von Schigebieten bereits erfasste und somit auch für die Kahlenberg-Seilbahn eine UVP durchzuführen ist. 

VwGH 12.09.2025, Ro 2025/03/0006