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Die EU-Erneuerbaren Richtlinie (RED III) soll mittels des "Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz" auf Bundesebene umgesetzt werden. Der Entwurf setzt jedoch den Fokus auf die Aushöhlung des Naturschutzes anstatt auf rechtssichere Verbesserungen für echte Beschleunigung. In einer Stellungnahme kritisiert die Allianz der Umweltbewegung, dass die derzeitige Umsetzung Vorgaben zu ökologisch sensiblen Gebieten aus der RED III außer Acht lasse und Völker- und Unionsrecht wiederspreche.
Entwurf widerspricht der Alpenkonvention und Aarhus-Konvention
Der Entwurf missachtet wesentliche Vorgaben aus der Alpenkonvention sowie der Aarhus-Konvention. Besonders sensible alpine Gebiete sind nicht ausreichend von den vorgesehenen Beschleunigungsmaßnahmen ausgenommen. Damit drohen unzulässige Gebietsausweisungen und ein Verstoß gegen völkerrechtlich verbindliche Umweltstandards. Auch die Beteiligungs- und Beschwerderechte der Öffentlichkeit werden in vereinfachten Verfahren unzulässig eingeschränkt.
Risiko der Aufhebung von Entscheidungen durch den EuGH und Vertragsverletzungsverfahren
Da die EU selbst Vertragspartei der Aarhus-Konvention ist, verletzen fehlende Beteiligungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten auch EU-Recht. Zudem schwächt der Entwurf zentrale Umweltprüfungsmechanismen der RED III, indem er eine Vermutungsregel einführt, die eine echte Prüfungspflicht der Behörden faktisch aufhebt. Das widerspricht dem unionsrechtlich vorgegebenen Prüfstandard und könnte Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich nach sich ziehen.
Fehlende Rechts- und Planungssicherheit
Ein Gesetz, das gegen geltendes Völker- und Unionsrecht verstößt, schafft Unsicherheit – nicht nur für Behörden und Projektträger, sondern auch für Investitionen in die Energiewende. Nur klare, rechtlich solide Regelungen können eine nachhaltige und naturverträgliche Energiewende ermöglichen.
ÖKOBÜRO fordert daher deutliche Nachbesserungen des EABG, um die Vereinbarkeit mit internationalem, europäischem und nationalem Recht sicherzustellen. Nur so kann das Gesetz eine stabile Grundlage für eine ökologische, rechtssichere und zukunftsfähige Energiewende in Österreich bilden.