19. November 2025 | NEWSFLASH Umweltrecht

Aktuelles

VwGH legt Begriff des „geschlossenen Siedlungsgebiets“ aus und erklärt geplante Hotelerrichtung für UVP-pflichtig 

In seiner Entscheidung über die UVP-Pflicht eines Hotelbetriebes definierte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) den für die Entscheidung wesentlichen Begriff des „geschlossenen Siedlungsgebietes“. Dem VwGH nach wird mit diesem Begriff insbesondere auf jene Umweltauswirkungen abgestellt, die daraus resultieren, dass das Vorhaben außerhalb eines mit einer gewissen Dichte bebauten Gebietes liegt. Bei der Prüfung sind insbesondere die Schutzgüter „Boden“ und „Landschaft“ zu berücksichtigen, wobei der Gerichtshof im konkreten Fall auf die Versiegelung der Projektgrundstücke und das Landschaftsverständnis im Naturschutzrecht verwiesen hat. 

VwGH 20.8.2025, Ro 2024/04/0009 

Nichtigkeitsklage gegen EU-Notfallmaßnahmen-Verordnung zurückgewiesen 

ÖKOBÜRO und Bankwatch CEE brachten 2022 einen Antrag auf interne Überprüfung der EU-Notfallmaßnahmen-Verordnung vor, in dem sie vorbrachten, dass der Rat bei der Erlassung seine Kompetenz überschritten hatte und die Verordnung gegen Unionsumweltrecht und Völkerrecht verstößt. Gegen die Zurückweisung des Antrags durch den Rat brachten sie 2023 Nichtigkeitsklage beim EuG ein, das nun nach zwei Jahren am 12.11.2025 entschied, dass die beiden Umweltschutzorganisationen nicht berechtigt seien, gegen die Verordnung einen Antrag auf Überprüfung einzuleiten. Dies begründete das EuG damit, dass die Aarhus-Verordnung einen solchen Antrag nur gegen Administrativakte zulasse, die Notfallmaßnahmen-Verordnung aber Legislativcharakter habe. 

EuG, 12.11.2025, T-535/23 

EuGH: Beihilfengenehmigung für Kernkraftwerk Paks II ist nichtig

Bereits 2017 genehmigte die Europäische Kommission die Investitionsbeihilfen für die Entwicklung zwei neuer Kernreaktoren am Atomkraftwerk Paks. Mittels Direktvergabe, also ohne Durchführung eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens, wurde die russische Gesellschaft Nizhny Novgorod Engineering mit dem Bau beauftragt. Daraufhin klagte Österreich auf Aufhebung des Genehmigungsbeschlusses der Kommission und wurde vor dem EuG zwar ursprünglich abgewiesen, bekam im Rechtsmittelverfahren vor dem EuGH allerdings Recht: Die Kommission hätte prüfen müssen, ob die Direktvergabe des Auftrags für den Bau mit den Unionsvorschriften über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen vereinbar ist. 

EuGH 11.09.2025, C-59/23 P