12. November 2025 | News, Einfach erklärt

Einfach erklärt: Wieso ist die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) so wichtig?

Die UVP macht Großprojekte mit Umweltstandards und den Interessen der Bevölkerung vereinbar. Trotzdem soll sie geschwächt werden. Eine Einordnung zur aktuellen Deregulierungsdebatte.

Umweltverfahren wie die UVP stehen ständig unter Druck. Politiker:innen und Wirtschaftsvertreter:innen zeichnen häufig ein Bild von ineffizienten Behörden und bremsender Öffentlichkeitbeteiligung und beklagen scheinbar lange Verfahrensdauern. Die Energiewende und andere Dringlichkeiten werden vorgeschoben, um Umweltschutzstandards zu senken und Beteiligungsrechte einzuschränken. 

Doch das greift zu kurz: Die meisten Verfahren laufen effizient ab. Probleme entstehen oft durch fehlende Planung, zu wenig Personal in den Behörden oder schlechte gesetzliche Rahmenbedingungen.

In diesem „Einfach erklärt“ zeigen wir, was hinter der UVP steckt, welche Stellschrauben sie effizienter machen – und warum klare Regeln bei Umweltverfahren so wichtig sind. 

Hintergrund

Kurz erklärt: Die UVP ist ein Verfahren, in dem geprüft wird, wie sich ein großes Bauprojekt auf Umwelt und Menschen auswirkt, bevor es gebaut wird. 

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, das vor der Genehmigung von Großprojekten wie Autobahnen, Kraftwerken oder Mülldeponien durchgeführt werden muss. Ziel ist es, die möglichen Umweltauswirkungen eines Vorhabens vorab (also vor Baubeginn) zu untersuchen, einzuschätzen und möglichst zu vermeiden bzw. zu minimieren.  

Die UVP ist eine Art von Genehmigungs- bzw. Umweltverfahren. Im Gegensatz zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) geht es bei der UVP um konkrete Projekte mit potenziell erheblichen Umweltauswirkungen (Projektebene). Bei der SUP hingegen werden Pläne und Programme, wie zB der österreichische Netzinfrastrukturplan beurteilt, auf deren Basis später Projekte entstehen (Planungsebene). 

Die UVP ist hierzulande seit 1993 im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) geregelt. Dieses Gesetz basiert auf einer EU-Richtlinie, die von allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt werden muss. Sie ist außerdem rechtsverbindlich an die Aarhus-Konvention gekoppelt, die der Bevölkerung u.a. ein Recht auf Beteiligung an umweltbezogenen Entscheidungsverfahren zusichert.

Sie schützt Umwelt und Bevölkerung, sorgt für transparente Entscheidungen und verhindert teure Fehler oder Rechtsstreitigkeiten. Außerdem sorgt sie dafür, dass von den Projekten betroffene Bürger:innen (Anrainer:innen) ein Mitspracherecht haben und Umweltexpertinnen ihr Wissen einbringen können.  

Auch für die Projektwerbenden ist sie wichtig, weil sie sich nicht mehr um unterschiedliche einzelne Genehmigungen (Wasserrecht, Baurecht, Forstrecht, Elektrizitätswirtschaftsrecht, Naturschutzrecht, etc.) kümmern müssen, sondern alle Entscheidungen in einem Verfahren gebündelt werden. Die UVP ist ein Konzentrationsverfahren, in ihr werden Materien gemeinsam abgehandelt, es bestehen aber KEINE zusätzlichen inhaltlichen Umweltauflagen. 

Das alles fördert die Akzeptanz in der Bevölkerung und steigert die Qualität der Projekte. 

In § 1 UVP-G sind folgende Auswirkungen angeführt: 

Auswirkungen auf... 

  1. Menschen und die biologische Vielfalt der Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, 
  2. Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, 
  3. die Landschaft und 
  4. Sach- und Kulturgüter 

Es sind nur sehr große Projekte, wie Flughäfen, große Mülldeponien, Kraftwerke oder Autobahnen UVP-pflichtig.  

Ob eine UVP durchgeführt werden muss oder nicht, regelt prinzipiell Anhang 1 im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G). Darin sind 89 Vorhabenstypen bzw. Schwellenwerte aufgeführt. Nur ab einer bestimmten Größe braucht ein Projekt eine UVP. Auch bei Unterschreitung der Schwellenwerte kann ausnahmsweise eine UVP nötig sein, wenn potenziell erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind. 

In Österreich sind diese eher hoch, was dazu führt, dass jährlich nur für die etwa zwanzig größten Bauprojekte eine UVP durchgeführt wird. Dabei handelt es sich bundesweit um die komplexesten Umweltverfahren. Viele Projekte sind jedoch unter den Schwellenwerten und damit nicht UVP-pflichtig. Beispielsweise ist bei einem Einkaufszentrum erst ab einer Größe von 10 Hektar oder 1000 Parkplätzen eine UVP nötig. 

An der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sind verschiedene Gruppen beteiligt: 

  • Behörden prüfen das Vorhaben aus fachlicher Sicht und entscheiden am Ende über die Genehmigung. 
  • Projektwerber:innen müssen umfassende Informationen über mögliche Umweltwirkungen liefern. 
  • Die "betroffene” Öffentlichkeit hat laut Aarhus Konvention ein gesetzlich verankertes Recht, sich zu beteiligen. Das umfasst hierzulande Nachbar:innen, staatlich anerkannte Umweltorganisationen und Bürger:inneninitiativen, sowie andere rechtlich betroffene Personen. Sie können innerhalb von 6 Wochen nach der öffentlichen Kundmachung des Projektes schriftliche Stellungnahmen abgeben, sowie nach Abschluss des Verfahrens gegen den Genehmigungsbescheid Beschwerde einreichen, wenn sie einen Nachteil aus dem Bescheid erwarten. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein zentrales Element der UVP. Sie ist durch die Aarhus-Konvention völker- und unionsrechtlich verbindlich vorgegeben, sorgt für Transparenz und stärkt die Akzeptanz der Entscheidungen. 

  1. Feststellungsverfahren (optional): 
    Es wird geprüft, ob das Projekt überhaupt UVP-pflichtig ist. 
  2. Vorverfahren (freiwillig): 
    Projektwerber:innen können vorab Unterstützung bei der Vorbereitung der Unterlagen beantragen. 
  3. Einreichung des Genehmigungsantrags
    Der Antrag samt Umweltverträglichkeitserklärung wird bei der Behörde eingereicht. Die prüft, ob alles vollständig ist und erteilt widrigenfalls Verbesserungsaufträge. 
  4. Öffentliche Auflage der Unterlagen & Parteienbeteiligung: 
    Die Projektunterlagen werden veröffentlicht – Bürger:innen und Organisationen können Stellung nehmen. Innerhalb einer Frist können sich Betroffene, Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen aktiv beteiligen. 
  5. Zeitplan: 
    Die Behörde veröffentlicht einen Ablaufplan für das Verfahren. (dieser kann auch zeitgleich mit der Auflage erfolgen) 
  6. Prüfung durch Behörde 
    Die Behörde prüft die Stellungnahmen und gibt Amtssachverständigen den Auftrag, ein Umweltverträglichkeitsgutachten (UV-GA) zu erstellen (§ 12), welches nach Fertigstellung schließlich veröffentlicht wird. (Im vereinfachten Verfahren gibt es statt des UV-GA nur eine vereinfachte Bewertung.) 
  7. Mündliche Verhandlung: 
    In der Regel findet eine öffentliche Verhandlung mit allen Parteien statt. 
  8. Genehmigungsentscheidung: 
    Die Behörde entscheidet über das Projekt und veröffentlicht den Bescheid. 
  9. Eventuell: Rechtsmittelverfahren 
    Sollten Rechtsmittel erhoben werden, muss der Bau diese idR abwarten.  
  10. Abnahmeprüfung: 
    Nach Fertigstellung prüft die Behörde, ob alle Auflagen eingehalten wurden. 
  11. Nachkontrolle: 
    Drei bis fünf Jahre später folgt eine Kontrolle, ob das Projekt weiterhin den Genehmigungsbedingungen entspricht. 

Wichtig: Die Öffentlichkeit (mit Parteistellung) und anerkannte Umweltorganisationen können sich erst nach der öffentlichen Auflage (also nach Schritt 4) einbringen, zuvor sind ihnen Details idR gar nicht bekannt. Projekte können zu jedem Zeitpunkt von den Projektwerbenden abgeändert werden. 

Genauere Informationen gibt es in unserem Rechtsinformationstext zur UVP (2024)

Die UVP in der Kritik

Da bei der UVP über große Bauprojekte entschieden wird, befindet sie sich auch seit jeher im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessensgruppen. Seit seiner Einführung im Jahr 1993 wurde das UVP-G immer wieder novelliert. Der mediale und politische Druck ist angesichts von nur rund 20 UVP-Verfahren im Jahr unverhältnismäßig hoch. 

Es gab bereits Novellen, die Verfahren beschleunigen sollten. Dieses Ziel wurde durch die bisherigen Änderungen jedoch nicht erreicht, da die gewählten Wege - wie etwa die Schaffung des Standortentwicklungsgesetzes und einer Standortanwaltschaft 2018 - den Probleme von Verfahren nicht entgegentraten.  

Wie Verfahren tatsächlich effizienter werden beschreiben wir in unserem Positionspapier "Vorschläge zur Verbesserung der UVP" (2025).

Fast nie. Laut UVP-Statistik des Umweltbundesamtes wurden seit Beginn der Erfassung nur rund 3 % der Vorhaben abgewiesen. Zwischen 2014 und 2024 waren es sogar nur 0,5%.  

Quelle: 

UVP-Bericht 2024, S. 32

Vom Antrag bis zur Entscheidung, braucht es für ein Genehmigungsverfahren im Schnitt 22,6 Monate (Jahre: 2014-2023). Mehr als die Hälfte dieser Zeit (12 Monate) ist durchschnittlich nötig, damit die Einreichunterlagen von den Projektwerbern vervollständigt werden. Bis dahin können sich weder Bürgerinitiativen, Nachbar:innen noch Umweltschutzorganisationen beteiligen.  
Erst nach der öffentlichen Auflage kommt es zur Mitsprache. Im Zeitraum 2014-2023 dauerte die Phase ab der Auflage bis zum Bescheid nur 10,6 Monate (Median von vereinfachten Verfahren + UVP). Bei guter Planung geht es noch schneller, wie Beispiele aus dem Burgenland (Windkraftzonierung) und Wien (Abfallwirtschaftsplan) zeigen. 

Quelle: UVP-Bericht 2024

Genehmigungsverfahren, zu denen auch die UVP gehört, werden oft als Flaschenhals für die Energiewende gesehen. Denn auch Windparks, Wasserkraftwerke oder Starkstromleitungen sind Großprojekte, die geprüft und genehmigt werden müssen. Die EU hat mit der EU-Erneuerbaren Richtlinie (RED III) bereits straffe Vorgaben ausgegeben, damit die EU-Staaten den Anteil erneuerbarer Energien am Endverbrauch bis 2030 auf 42,5 % zu erhöhen. 

Das betrifft auch die UVP in Österreich. Innerhalb bestimmter ausgewiesener Beschleunigungsgebiete ist sie künftig nicht mehr anzuwenden. Ob das zu einer schnelleren Energiewende und mehr Klimaschutz führt ist allerdings fraglich. 

Deregulierung und unrealistische Fristen können auch mehr Chaos verursachen, Betreiberfirmen verunsichern und Widerstand in der Bevölkerung auslösen, was den Umstieg auf nachhaltige Energie wieder verzögern würde.  

Die Abwägung zwischen der Energieausbeute und den Eingriffen in Ökosysteme bleibt wichtig, da diese Ökosysteme wichtige Kohlenstoffspeicher sind und als Puffer die Folgen der Klimakrise abmildern.
Mehr Informationen dazu in unserem Einfach Erklärt zur RED III.

Faktoren, die Verfahren tatsächlich effizienter machen, aber ihre Qualität nicht verschlechtern sind laut Studien (LINK) von ÖKOBÜRO jedenfalls:  

  1. Vorgelagerte und verbindliche Planungen am runden Tisch 

  2. Frühzeitige, strukturierte und umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung   

  3. Vollständige und qualitativ hochwertige Einreichunterlagen   

  4. Ausreichend Ressourcen und Kompetenzen der Behörde   

  5. Gutes Verfahrensmanagement   

  6. Politischer Rückhalt und Wille 

  1. Unvollständige Projektunterlagen  

    Laut UVP-Bericht (2024) beansprucht die Vervollständigung von Projektunterlagen im Schnitt mehr als die Hälfte der Verfahrensdauer. Beim umstrittenen Kaunertalkraftwerk etwa reichte die TIWAG 2012 unvollständige Unterlagen ein und brauchte über zwölf Jahre, um diese zu verbessern. Erst vor wenigen Wochen, im Juli 2025, kurz vor der Sommerpause für Edikte von Großverfahren, kam es zur öffentlichen Auflage und damit zur Beteiligung der Öffentlichkeit.
     
  2. Fehlende oder schlechte vorrausgehende Planung

    Fehlende Planung führt dazu, dass UVP-Verfahren mit Grundsatzkonflikten belastet werden, die dort nicht hingehören – etwa über den Standort eines Kraftwerks oder Windparks. Solche Konflikte verzögern das Verfahren unnötig, weil eine UVP sich nicht ausreichend mit echten Standortalternativen auseinandersetzt. 

    Abhilfe schafft eine vorgezogene Strategische Umweltprüfung (SUP), besonders in Form der SUP am runden Tisch, die Konflikte frühzeitig auf der Planungsebene klärt und so Verfahren beschleunigt (Mehr Informationen im letzten Abschnitt). 
     

  3. Mangelnde Behördenressourcen 

    UVP-Verfahren sind komplex und ressourcenintensiv, während Behörden oft unter Personalmangel leiden – insbesondere bei Amtssachverständigen.  
     

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist von wesentlicher Bedeutung. Gemeindemitglieder und Nachbar:innen können eine Fülle von Fakten über den Standort des geplanten Projekts zusammentragen. Anerkannte Umweltorganisationen und Umweltanwaltschaften bringen fachliche Expertise mit und vertreten einen ganzheitlichen Ansatz für das Genehmigungsverfahren.  Das schützt vor willkürlichen Entscheidungen, steigert die Akzeptanz in der Bevölkerung und erhöht nachweislich die Qualität der Entscheidung, da mögliche Probleme frühzeitig erkannt und gelöst werden. 

Öffentlichkeitsbeteiligung bei der UVP sorgt somit auch für mehr Rechtssicherheit, da alle Argumente behandelt werden. 

Nein. Öffentlichkeitsbeteiligung verhindert nicht die Genehmigung von Projekten. Im Gegenteil: Die Mitsprache erhöht nachweislich die Qualität der Entscheidung, da mögliche Probleme frühzeitig erkannt und gelöst werden. Anerkannte Umweltorganisationen bringen ihre Argumente auf Basis bestehender Umweltgesetzgebung ein und erinnern somit vielmehr an ohnehin geltendes Recht. 

Gegen missbräuchliche, substanzlose Einwendungen, die nur Verzögern sollen gibt es bereits einen rechtlichen Sicherheitsmechanismus. Dafür wurden Missbrauchsbestimmungen (UVP-G §40) eingeführt. Mit ihnen können ohne viel Zeitaufwand missbräuchliche Einwendungen identifiziert und abgelehnt werden.  

Mehr Informationen dazu in unserer gemeinsamen Studie mit der Universität für Bodenkultur.

 

Bei Projekten, die unterhalb der gesetzlichen UVP-Schwelle liegen entfällt oft die systematische Prüfung möglicher Umweltauswirkungen. Außerdem müssen Genehmigungsbescheide einzeln eingeholt werden. Was teilweise mehr Aufwand für den Projektwerbenden bedeuten kann. 

Im Gegensatz dazu ist die UVP ein konzentriertes rechtliches Genehmigungsverfahren. Das bedeutet, dass gebündelt über alle erforderlichen Genehmigungen entschieden wird und Wechselwirkungen im Verfahren abgebildet werden können. 

Egal ob Luft, Wasser oder wandernde Tierarten. Die Natur macht nicht an Bundesländergrenzen halt. Umweltauswirkungen ebenso wenig. Dementsprechend ist es wichtig, dass Umweltorganisationen ihre Expertise bei Verfahren dort einbringen können, wo sie tätig sind und dieser Tätigkeitsbereich nicht beliebig regional beschnitten wird. 

Zudem ist die Beteiligung in Verfahren für anerkannte Umweltorganisationen mit hohem Aufwand verbunden, der nicht leichtfertig eingegangen wird. 

Nein. Österreich hat die Aarhus-Konvention bis heute nicht vollständig umgesetzt. Das ist die völkerrechtliche Grundlage für Information, Beteiligung und Rechtsschutz für die Öffentlichkeit in Umweltangelegenheiten und gilt für alle EU-Staaten, sowie darüber hinaus. 

Seit 2014 läuft deshalb ein Verfahren gegen Österreich beim Einhaltungssauschuss zur Aarhus Konvention (ACCC). Ein Kritikpunkt sind u.a. die strengen Anerkennungskriterien für Umweltorganisationen, die mindestens 100 Mitglieder nachweisen müssen, was alle 3 Jahre überprüft wird – laut ACCC ein Verstoß gegen die Konvention. 

Österreich gehört zu den EU-Mitgliedstaaten mit den wenigsten UVP-Verfahren. Auch die EU-Kommission sieht die geringe Zahl als potenziell problematisch an und nahm diesen Umstand in ein noch immer laufendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich auf. Die Stellungnahme der EU-Kommission vom 7. Mai 2025 belegt detailliert, dass das österreichische UVP-G in wesentlichen Punkten nicht der UVP-Richtlinie entspricht. Dies führt dazu, dass zahlreiche Projekte mit erheblichen Umweltauswirkungen ohne die notwendige umfassende Prüfung genehmigt werden können.

Deregulierung und unrealistische Fristen können mehr Chaos verursachen, Projektwerbende verunsichern und Widerstand in der Bevölkerung auslösen, was insbesondere bei wichtigen Projekten der Energiewende den Umstieg auf Sonnen- und Windenergie wieder verzögern würde. 

Die UVP soll dabei helfen, Natur und Menschen vor schädlichen Auswirkungen großer Projekte zu bewahren. Wenn ihre Regeln durch den Abbau von Schutznormen gelockert werden, verliert sie an Wirkung – das schwächt auch den Schutz unserer Lebensgrundlagen und unserer Gesundheit. 

Lösungen

  1. Schwellenwerte senken 
  2. Verfahren fairer und besser machen 
    a) Kumulationseffekte stärker umweltzentriert prüfen. 
    b) Umgehung der UVP-Pflicht durch schrittweise Erweiterung (auch “Salamitaktik” genannt) stoppen. 
    c) Projekten bei unvollständigen Unterlagen nach Ablauf der gesetzlichen Frist automatisch zurückweisen. 
    d) Weisungsfreien UVP-Behörde analog zu Behörden wie der E-Control Austria oder der Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde (RTR) einrichten, die künftig alle UVP-Verfahren vollkonzentriert durchführt. 
    e) Vereinfachtes UVP-Verfahren abschaffen. 
    f) Keine Überprüfung von Sachverhalten durch bereits in Verfahren tätige Sachverständige. 
  3. Partizipation und Rechtsstaatlichkeit stärken 
    a) Verschärfung der Anerkennungsvoraussetzungen für Umweltschutzorganisationen zurücknehmen. 
    b) Beteiligungsfonds zur Finanzierung von Gutachten und Rechtsvertretung für gemeinnützige Umweltorganisationen (ausgleichend zu finanziell starken Projektwerbern) einrichten. 
    c) Strategische Umweltprüfungen (SUP) stärken. 
  4. Entscheidungsgrundlagen stärken 
    Umfassend analysieren, weshalb – abgesehen von mangelnder Akzeptanz – vereinzelt Projekte überdurchschnittliche Verfahrensdauern aufweisen. 

Eine Ausführung zu den einzelnen Punkten gibt es in unserem Positionspapier “Vorschläge zur Verbesserung der UVP” (2025) 

ÖKOBÜRO hat sich in den letzten Jahren intensiv mit dieser Frage beschäftigt. Wir kommen zu einer klaren Antwort: Es gibt sechs Erfolgsfaktoren für effiziente Verfahren:  

  1. Vorgelagerte Planungen am runden Tisch
  2. Frühzeitige, strukturierte und umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung 
  3. Vollständige und qualitativ hochwertige Einreichunterlagen   
  4. Ausreichend Ressourcen und Kompetenzen der Behörde   
  5. Gutes Verfahrensmanagement   
  6. Politischer Rückhalt und Wille 

Quelle: ÖKOBÜRO (2023): Erfolgsfaktoren für Umweltverfahren. Empfehlungen für eine gute Praxis

Fazit

Jedes Projekt – Egal ob Flughafen. Windpark, Mülldeponie oder Gewerbegebiet – braucht Raum. Dieser Raum ist gerade in einem kleinen Land wie Österreich begrenzt verfügbar und muss unterschiedlichste Funktionen erfüllen.  

Die UVP bietet einen Prozess, wie eine Behörde die Umweltauswirkungen von Projekten unter Beteiligung von Projektwerbenden, Betroffenen und Expert:innen fundiert beurteilen kann und Projekte so genehmigt, dass sie für Menschen und Umwelt möglichst verträglich sind.  

Erfolgsfaktoren für Umweltverfahren

Factsheet UVP Verfahren in Österreich

Studie Nutzen von Umweltverfahren anhand konkreter Beispiele