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Die Wiederherstellungsverordnung verpflichtet jeden EU-Mitgliedstaat dazu bis Herbst 2026 einen nationalen Wiederherstellungsplan zu entwerfen, der einen Weg vorzeigt, wie die Verordnungsverpflichtungen in dem jeweiligen Staat erfüllt werden können. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) hat einen ersten Beteiligungsprozess für die Ausarbeitung des österreichischen Wiederherstellungsplans gestartet.
In der Stellungnahme begrüßt ÖKOBÜRO den Beteiligungsprozess, betont aber, dass die Vorgaben der Verordnung sowie der Aarhus-Konvention umfassende Transparenz sowie effektive Beteiligung verlangen. ÖKOBÜRO weist auf die Notwendigkeit hin, bereits frühzeitig erste Entwürfe des nationalen Plans zu veröffentlichen und Kommentare der Öffentlichkeit zu den konkreten Inhalten zu ermöglichen.
Aus den Vorgaben der Aarhus-Konvention leitet sich ab, dass der Wiederherstellungsplan rechtlich überprüfbar sein muss. ÖKOBÜRO weist in der Stellungnahme darauf hin und schlägt eine Lösung vor, wie diese Überprüfbarkeit ermöglicht werden kann.