29. Januar 2026 | News, Nachlese

Nachlese: Zukunft einklagen? Wege zur Durchsetzung ökologischer Kinderrechte

Beim dritten und letzten Teil der Trainings-Reihe zu ökologischen Kinderrechten lag der Schwerpunkt auf Zugang zum Recht für Kinder und Jugendliche im Zusammenhang mit der Klimakrise. 

Gerlinde Schörghofer, Umweltjuristin bei ÖKOBÜRO

Wie können Kinder und Jugendliche ihr Recht auf eine gesunde Umwelt tatsächlich vor Gericht einfordern und Zugang zum Recht erhalten? Dieser Frage gingen wir im dritten Training im Rahmen des EU-Projekts ENRICH auf den Grund. ÖKOBÜRO lud dazu am 20. Jänner 2026 Behördenvertreter:innen und Entscheidungsträger:innen in die Blumenfabrik ein, um gemeinsam mit Fachexpert:innen über Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze zu diskutieren, wie den Rechtsschutzdefiziten von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf die Durchsetzung ihrer ökologischen Kinderrechte begegnet werden kann. 

Zu Beginn führte Umweltjuristin Gerlinde Schörghofer (ÖKOBÜRO) in die Welt der ökologischen Kinderrechte ein. Im General Comment Nr. 26, das sind die Allgemeinen Erläuterungen zu der Kinderrechtskonvention, wird festgehalten, dass das Recht auf eine gesunde, saubere, nachhaltige Umwelt aus den Rechten der Konvention ableitbar ist. Obwohl Generationengerechtigkeit und das Recht auf Partizipation als zentrale Elemente der ökologischen Kinderrechte im BVG-Kinderrechte verankert sind, fehlen entsprechende Ausführungen auf einfachgesetzlicher Ebene. Zudem besteht für Kinder und Jugendliche keine Möglichkeit, die Berücksichtigung dieser Rechte gerichtlich einzufordern. 

Multiple Rechtsschutzdefizite von jungen Menschen 

Sebastian Öhner, Kinder- und Jugendanwalt von Wien, hat in seinem Vortrag aufgezeigt, auf wie vielen Ebenen Kinder und Jugendliche Rechtsschutzdefizite haben. Teilweise fehlt ihnen das Wissen über die eigenen Rechte, da ihnen der strukturierte Zugang dazu, beispielsweise über Aufklärung durch Bildungseinrichtungen, fehlt. Versuchen Kinder und Jugendliche ihre Rechte durchzusetzen, wie mittels „Klimaklagen“ vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH), erfahren sie oftmals Kritik und medialen Druck. Sie stoßen auf prozedurale Hürden, da ihnen nur ein kurzer Zeitraum für die Durchsetzung ihrer Rechte bleibt (nämlich bis zur Volljährigkeit) und es bestehen Hürden in Bezug auf Ressourcen, da es mit hoher Anstrengung verbunden ist, solche Verfahren zu führen. Auf einer strategischen Ebene fehlt jungen Menschen ebenso die Vertretung in Verfahren, da die meisten Institutionen dafür keine Ressourcen haben.  

Claudia Fuchs, Universitätsprofessorin an der WU Wien

Das BVG Kinderrechte und der Zugang zum Recht 

Claudia Fuchs, Universitätsprofessorin für öffentliches Recht, schloss die Vortragsreihe mit einer rechtlichen Einordnung in Bezug auf die drei tragenden Themen: 1. Zugang zum Recht, 2. Klimakrise und 3. Kinderrechte. Der Zugang zum Recht ist mehrfach auf verfassungsrechtlicher Ebene in Österreich abgesichert und die wirksame Grundrechtsdurchsetzung kann auch, insbesondere bei Freiheitsrechten, aus den Grundrechten selbst abgeleitet werden. Aus den Kinderrechten lässt sich ein Handlungsauftrag an den Gesetzgeber ableiten, entsprechende Regelungen auf einfachgesetzlicher Ebene zu schaffen. Ziel ist es, den Zugang zum Recht für Kinder und Jugendliche zu verbessern. Allerdings besteht hinsichtlich der kollektiven Dimension der Kinderrechte, nämlich Berücksichtigung des Kindeswohls in Zusammenhang mit Generationengerechtigkeit oder das Recht zur Partizipation, ein weiter Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Schlussendlich liegt der Ball beim Gesetzgeber, ein „vollzugstaugliches“ Klimaschutzgesetz zu erlassen. 

Dialogrunde mit Gerlinde Schörghofer, Charlotte Jüsten, Sebastian Öhner und Helmut Sax (von links nach rechts)

In der Dialogrunde wurde zum Schluss noch mit Charlotte Jüsten (Bundesjugendvertretung), Sebastian Öhner (Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien) und Helmut Sax (Ludwig-Boltzmann-Institut) ein Gespräch geführt über ihre Forderungen an Entscheidungsträger:innen hinsichtlich des Zugangs zum Recht zur Durchsetzung von ökologischen Kinderrechten bzw. ihr Ausblick in die Zukunft. Helmut Sax sieht dem General Comment Nr. 27 zur UN-Kinderrechtskonvention schon gespannt entgegen, da sich dieser dem Zugang zum Recht und wirksame Rechtsmittel für Kinder und Jugendliche widmet. Charlotte Jüsten spricht sich gemeinsam mit Sebastian Öhner für ein effektives, umfassendes, kontinuierliches und unabhängiges Monitoring der Kinderrechte in Österreich aus. Die Gesellschaft soll hinsichtlich der Rechte von Kindern sensibilisiert werden (z.B. durch Kinderrechtekampagnen, Workshops für Schulen zum Thema Kinderbeirat und Kinderjungendrat) und damit jungen Menschen aufzeigen, wie sie partizipieren können. 
 

Das Training fand im Rahmen des Projekts statt, das von der EU gefördert wird und das Bewusstsein für die Verbindung zwischen Kinderrechten und Umweltkrisen stärken will. 

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