4. März 2026 | News, Nachlese

Nachlese: Baustelle Beschleunigung – Stand der RED III Umsetzung zwischen Anspruch und Rechtssicherheit

Wie gelingt der Ausbau erneuerbarer Energien naturverträglich und rechtssicher? Am 25. Februar 2026 lud ÖKOBÜRO Expert:innen und Interessierte ein, um über den aktuellen Stand der Umsetzung der Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in Österreich und Deutschland zu diskutieren.

Der Zeitdruck ist enorm: Um die Klimaziele zu erreichen, muss der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch in Österreich bis 2030 auf mindestens 57 % steigen. Die RED III liefert dafür den Rahmen, doch die rechtliche Umsetzung hierzulande gleicht einer "Baustelle".

Der Status Quo in Österreich: Zwischen Entwürfen und "Verfassungs-Inflation"

Thomas Müller (Universität Innsbruck) eröffnete die inhaltliche Debatte mit einer Analyse des geplanten Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG). Während die allgemeine Umsetzung der RED III bis Mai 2025 erfolgen sollte, befindet sich der Ministerialentwurf auf Bundesebene auch Anfang 2026 noch im Begutachtungsverfahren. Dem gegenüber haben 4 der 9 Länder zumindest teilweise gesetzliche Umsetzungen beschlossen, was aber dennoch ausbaufähig erscheint, auch sind die bisher ausgewiesenen Beschleunigungsgebiete in Salzburg und Kärnten mangelhaft.

Thomas Müller über die Umsetzung der RED III in Österreich

Prof. Müller wies kritisch auf die vielen Verfassungsbestimmungen im Entwurf und die damit zunehmende "Verfassungsinflation" hin. Zunächst soll durch eine Kompetenzdeckungsklausel, für die eine 2/3 Mehrheit im Nationalrat erforderlich ist, die Zuständigkeit des Bundes auch in Angelegenheiten, die Länderkompetenzen auf dem Gebiet des Baurechts und Naturschutzrechts betreffen, abgesichert werden. Außerdem soll für das konzentrierte Genehmigungsverfahren der:die Landeshauptmann/-frau zuständig sein. Dass als zuständige Behörde, wie auch im UVP-Verfahren, nicht die jeweilige Landesregierung vorgesehen ist, erscheint nicht nachvollziehbar. Auch der nach Abschluss des Verfahrens folgende Zuständigkeitsübergang zurück auf die Materienbehörde könnte sich als komplex gestalten. Besonders problematisch und unionrechtswidrig wurde die pauschale Möglichkeit von Ausgleichszahlungen anstelle von Verträglichkeitsprüfungen bewertet, was bei bestimmten Projekten (z. B. Wasserkraft) gegen EU-Recht verstoßen könnte, da hier über die RED III Bestimmungen hinaus gegangen würde. Als kritikwürdig stelle sich auch die fehlende Parteistellung von Umweltorganisationen im vereinfachten Verfahren dar. Lediglich dem Projektwerber und dem Arbeitsinspektorat werde im Entwurf Parteistellung eingeräumt.

Blick über die Grenze: Praxiserfahrungen aus Deutschland

Rebekka Blessenohl vom NABU Deutschland teilte Erfahrungen aus einem Land, das bei der Flächenausweisung bereits weiter fortgeschritten ist. So etwa mit dem 2-Prozent-Ziel: In Deutschland müssen durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) zwei Prozent der Bundesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. Diese zwei Prozent werden auf die Bundesländer aufgeteilt, wo jedes Land basierend auf einer Flächenpotenzialanalyse einen gewissen Prozentanteil erfüllen muss. Zwar gibt es erste Beschleunigungsgebiete (z. B. in NRW), doch der NABU warnt vor einem massiven Abbau von Umweltstandards. Entscheidende Vorgaben, wie beispielsweise der Vorrang bereits versiegelter Flächen, wurden aus dem Unionsrecht nicht übernommen. Außerdem wurden notwendige Voraussetzungen nicht geschaffen: Den Behörden fehlt es an ausreichendem Personal und einer soliden Datengrundlage, um sensible Gebiete konsequent auszuschließen. Der Übergang hin zu Beschleunigungsgebieten macht hier in der Praxis durchaus Probleme.

Rebekka Blessenohl gab spannende Einblicke in die Umsetzung der RED III in Deutschland.

Mitbestimmung als Erfolgsfaktor

Viktoria Ritter von ÖKOBÜRO stellte die Studie zu den rechtlichen Voraussetzungen einer völker- und unionsrechtskonformen Umsetzung der RED III vor und betonte dabei die Bedeutung der Aarhus- sowie der Alpenkonvention. Die Beschleunigung dürfe nicht auf Kosten der Beteiligungs- und Rechtsschutzrechte gehen. Eine frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit sorge nachweislich für eine höhere Akzeptanz und damit letztlich für kürzere Verfahrensdauern. Im aktuellen österreichischen Entwurf zeigen sich jedoch noch große Lücken beim Rechtsschutz gegen Screening-Entscheidungen oder bei Ausweisungsverordnungen für Beschleunigungsgebiete.

Viktoria Ritter zu den Beteiligungs- und Rechtsschutzrechte in der RED-III-Umsetzung

Diskussion in Kleingruppen: Fokus auf die Praxis

Nach den Fachvorträgen wurde das Thema in drei parallelen Diskussionsgruppen vertieft. Hier war Platz für den Austausch zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Interessengruppen, sowie der interessierten Öffentlichkeit.


Gruppe 1: Rechtliche Rahmenbedingungen in Österreich
Moderiert von Prof. Müller wurden insbesondere folgende Punkte diskutiert: Das Begriffsverständnis „Energiewende“, die Abwicklung der vorgesehenen Ausgleichszahlungen, die fehlende Parteistellung von Umweltorganisationen im vereinfachten Verfahren und die Vorgangsweise beim „Mapping“, die als zu abstrakt angesehen wird.

Gruppe 2: Praktische Erfahrungen und Perspektiven
Gregor Schamschula, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO, tauschte sich mit den Teilnehmenden zu Erfahrungen in der Praxis aus. Bedenken wurden besonders hinsichtlich der Tabuzonen geäußert und ob durch deren Ausweisung kollidierenden Interessen wie z.B. dem Vogelschutz ausreichend Rechnung getragen wird. Auch wurde der fehlende politische Wille bei der Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen, obwohl geeignete Flächen vorhanden wären, in Frage gestellt. 

Diskussionen in Kleingruppen

Gruppe 3: Europäische Dimension
Auch die europäische Perspektive wurde gemeinsam mit Rebekka Belessenhohl beleuchtet. Gefordert wurde insbesondere ein sachlicher Zugang bei der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten, oft spielen Eigeninteressen der Bundesländer eine zu große Rolle. Dagegen wurde eingeworfen, dass die Europäische Kommission mehr Verständnis für die nationale Situation zeigen solle. Teilweise wurde ein Widerspruch zwischen den Europäischen Zielen und den Richtlinien aufgezeigt, der zulasten des Naturschutzes geht.

Neue Ressourcen für eine bessere Planung

Passend zur Veranstaltung wurde die neue ÖKOBÜRO-Broschüre "RED III & Beschleunigungsgebiete: Empfehlungen für gute Planung und Öffentlichkeitsbeteiligung am Beispiel Windkraft" vorgestellt.
Der Leitfaden plädiert für:

  1. Abgestufte Planung: Klare Trennung von Bedarfsplanung und konkreter Zonierung.
  2. Datenbasierte Ausweisung: Nutzung einer zentralen, validierten Datenbank (Open Access).
  3. Transparente Kommunikation: Verbindliche Beteiligungskonzepte bereits im Vorfeld der Gebietsausweisung.

Weiterführende Informationen:

Broschüre: RED III & Beschleunigungsgebiete

Fachartikel RdU: Die Rechte der betroffenen Öffentlichkeit in der Umsetzung der RED III