Pauschales Photovoltaik-Verbot im Bebauungsplan der Stadt St. Pölten als gesetzwidrig aufgehoben
Der Bebauungsplan der Stadt St. Pölten enthielt aus Gründen des Ortsschutzes ein Verbot für das Anbringen von PV-Anlagen auf Gebäudeflächen, die sich in einer Schutzzone befinden und deren Fläche aus dem öffentlichen Raum einsehbar sind. Ausnahmen waren nur nach Freigabe durch den Gestaltungsbeirat, ein aus Sachverständigen bestehendes Gremium zulässig. Das LVwG NÖ hegte im Rahmen des bei ihm anhängigen Beschwerdeverfahrens, Bedenken gegen die Bestimmungen des Bebauungsplans. Unter anderem deshalb, weil vor Erlassung des Verbots, keine Interessensabwägung zwischen dem Ortsbildschutz, der Eigentumsfreiheit und dem öffentlichen Interesse an erneuerbarer Energieversorgung durch die Behörde durchgeführt wurde. Der VfGH hob daraufhin einerseits das ausnahmslose Errichtungsverbot von PV-Anlagen und andererseits die Bestimmung über den Gestaltungsbeirat als gesetzwidrig auf, weil dieser ohne gesetzliche Grundlage durch die Stadt St. Pölten eingerichtet wurde.
VfGH 3.3.2026, V 59/2025
Kein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot bei Tierquälerei-Fall
Dem Verfahren vor dem VwGH lag ein Verwaltungsstrafverfahren gegen einen Hundehalter zu Grunde, der seinen Hund aufgrund von Beißvorfällen mit einem Messerstich in den Nacken tötete. Gegen die verhängte Strafe (wegen Tötung ohne vernünftigen Grund gem. § 6 TSchG) erhob der Halter Beschwerde an das LVwG Steiermark. Ein zuvor von der Staatsanwaltschaft eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen mutwilligen Tötens eines Tieres (§ 222 Abs 3 StGB) wurde aufgrund fehlender Mutwilligkeit eingestellt. Das LVwG hob daraufhin die Verwaltungsstrafe wegen des Doppelbestrafungsverbots auf, da seiner Ansicht nach, durch die Einstellung, eine das Strafverfahren beendende Entscheidung vorlag. Der VwGH sah das Doppelbestrafungsverbot hingegen nicht als verletzt an, weil sich die Tatbestandsmerkmale “Mutwilligkeit” iSd StGB und “ohne vernünftigen Grund” iSd TSchG und dahingehende Faktenlage wesentlich voneinander unterscheiden.
VwGH 18.03.2026, Ro 2024/02/0004
Windkraft: Artenschutz durch projektimmanente Maßnahmen
Im Verfahren Windpark Dürnkrut IV befasste sich das BVwG mit der Frage, ob projektimmanente Schutzmaßnahmen – konkret das automatisierte Kollisionsvermeidungssystem „Identi-Flight“ – geeignet sind, um die Erfüllung der Verbotstatbestände der FFH- und Vogelschutzrichtlinie zu vermeiden. In seinen Ausführungen verwies das BVwG auf die Rechtsprechung des EuGH zur Vogelschutzrichtlinie und stellt klar: Werden im Rahmen des Vorhabens die erforderlichen Minderungsmaßnahmen gesetzt, so gelten Tötungen oder Störungen von geschützten Arten nicht als absichtlich. Außerdem reiche es für den Nachweis der Wirksamkeit von Maßnahmen aus, wenn diese durch ein Sachverständigengutachten, das seinerseits auf zuverlässigen wissenschaftlichen Daten und den neuesten Ergebnissen der internationalen Forschung beruht, bestätigt wird. Hingegen ist nicht erforderlich, eine dahingehende empirische Untersuchung vorzunehmen.
BVwG 16.3.2023, W118 2311620-1/59E