13. Mai 2026 | News

Stellungnahme von ÖKOBÜRO und WWF zur Biber-Verordnung der Steiermark

Eine neue Verordnung soll Ausnahmen vom Verbot des absichtlichen Fangens, der absichtlichen Störung und der absichtlichen Tötung von Bibern in der Steiermark regeln. ÖKOBÜRO und WWF haben gegen diesen europa- und völkerrechtswidrigen Verordnungsentwurf eine Stellungnahme eingebracht.

Biber sind artenschutzrechtlich nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Art 12) streng geschützt, weshalb das absichtliche Fangen, Stören und Töten von Bibern verboten ist. Mit der Verordnung werden von diesem Verbot Ausnahmen „im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit“ festgelegt. Werden Ausnahmeregelungen getroffen, sind diese aber an strenge Voraussetzungen geknüpft: Es muss nach der FFH-Richtlinie wissenschaftlich nachgewiesen werden, inwiefern diese Ausnahmeregelung geeignet ist, das festgelegte Ziel zu erreichen. Es muss weiters anhand der konkreten Umstände jedes Falls geprüft werden, ob es nicht eine andere zufriedenstellende Lösung als das Stören, Fangen oder Töten von Bibern gäbe.

Durch die steiermärkische Biber-Verordnung würde der Erhaltungszustand der Biber beeinträchtigt und durch die pauschale Ausnahme vom Artenschutz, müsste keine einzelfallbezogene Prüfung für das Stören, Fangen oder Töten von Biber durchgeführt werden. Für jede genehmigte Ausnahme von diesem Verbot muss nach europa- und völkerrechtlichen Vorgaben eine wirksame und effektive Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit ermöglicht werden. Dies ist im Entwurf für die steiermärkische Biber-Verordnung nicht vorgesehen.

Der Verordnungsentwurf entspricht daher sowohl hinsichtlich der Ausnahmeregelung als auch hinsichtlich der Erfordernisse für Öffentlichkeitsbeteiligung nicht den unionsrechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben. ÖKOBÜRO und WWF fordern deshalb, dass der Verordnungsentwurf zurückgezogen wird, um ein rechtskonformes und zielführendes Bibermanagement fortzuführen.

Stellungnahme von ÖKOBÜRO und WWF zur Biber-Verordnung der Steiermark