18. September 2026 | News

Stellungnahme von ÖKOBÜRO und WWF zum Entwurf einer neuen Biber-Verordnung in NÖ

ÖKOBÜRO und WWF verweisen auf die Rechtswidrigkeit des Entwurfs der neuen niederösterreichischen Biber-Verordnung. Wird die Verordnung in dieser Form beschlossen, erlaubt sie die Tötung von bis zu 600 Bibern pro Jahr. Zudem führt sie eine neue „Gefahr im Verzug"-Regelung ein, durch die Tötungen von Bibern und Eingriffe in ihren Lebensraum bei Vorliegen einer Gefahrensituation ohne behördliche Prüfung zulässig wären. 

Ein Biber sitzt in seichtem Wasser.

Biber sind nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL, Art 12) streng geschützt. Das absichtliche Fangen, Stören und Töten von Bibern ist daher verboten. Ausnahmen sind nur unter engen unions- und nationalrechtlichen Voraussetzungen zulässig: Sie müssen einem bestimmten Ziel dienen, zu dessen Erreichung geeignet sein, es dürfen keine alternativen Lösungen bestehen und die Ausnahmen dürfen den Erhaltungszustand der Art nicht beeinträchtigen. Mit dem Verordnungsentwurf wird die Grundlage für die Tötung von bis zu 600 Bibern pro Jahr geschaffen, auch Eingriffe in den Biberlebensraum werden unter bestimmten Umständen erlaubt.

Der Entwurf Niederösterreichs ist mit diesen engen Ausnahmevoraussetzungen nicht vereinbar. Es werden zwar Ziele genannt, die durch die Ausnahmen erreicht werden sollen, jedoch fehlt der notwendige wissenschaftliche Nachweis der Geeignetheit der Ausnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Auch wird das Fehlen anderer, weniger eingriffsintensiverer Lösungen nicht ausreichend geprüft.

Zusätzlich sieht der Entwurf Ausnahmen bei „Gefahr im Verzug“ vor. Eingriffe in die streng geschützte Art wären damit bereits bei Vorliegen einer Gefahrensituation möglich, deren Einschätzung Privatpersonen überlassen wird. Das eröffnet willkürlichen Ausnahmen Tür und Tor. Eine entsprechende „Gefahr im Verzug“-Regelung kennt die FFH-RL nicht. Vielmehr müssen Ausnahmen des strengen Schutzes stets behördlich geprüft werden und die engen Ausnahmevoraussetzungen erfüllen.

Für jede genehmigte Ausnahme des Artenschutzes muss nach europa- und völkerrechtlichen Vorgaben außerdem eine wirksame und effektive Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie Rechtsschutz ermöglicht werden. Dies ist im Entwurf für die niederösterreichische Biber-Verordnung nicht vorgesehen.

Der Verordnungsentwurf entspricht somit nicht den unionsrechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben. ÖKOBÜRO und WWF fordern deshalb, dass der Verordnungsentwurf dringend zurückgezogen werden muss, um ein rechtskonformes und zielführendes Bibermanagement fortzuführen.

Stellungnahme von ÖKOBÜRO und WWF zur Biber-Verordnung NÖ 2026