1. UVP-Pflicht Biogasanlagen
In dem Verfahren geht es um die Neuerrichtung einer Biogasanlage mit Gasaufbereitung, CO₂-Aufbereitung, einer Gastankstelle für „CNG“-Fahrzeuge und einem Blockheizkraftwerk (BHKW). Die Landesregierung Niederösterreich stellt zuerst fest, dass das Vorhaben nicht UVP-pflichtig ist. Diese Entscheidung hebt das BVwG auf, da gemäß Anhang 1 Z 2 lit c UVP-G 2000 eine sonstige Anlage zur Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen vorliege. Der VwGH wiederum hebt das Erkenntnis des BVwG mit der Begründung auf, dass aufgrund von unzutreffenden Rechtsansichten notwendige weitere Ermittlungsschritte im Zusammenhang mit dem subjektiven und dem objektiven Abfallbegriff und zur Beurteilung des Ausnahmetatbestands „Anlagen zur ausschließlich stofflichen Verwertung“ unterlassen wurden. Außerdem wird klargestellt, dass die Ausnahme bei „ausschließlich stoffliche Verwertung“ in Anhangs 1 Z 2 lit c UVP-G 2000 nicht bedeute, dass 100% der eingesetzten Abfälle stofflich verwertet werden müssen.
VwGH 25.06.2026, Ro 2024/07/0006 und Ra 2025/07/0267
2. Gewerberechtliches Verfahren: Berücksichtigung der Immissionen im Stadium der Vorhabenserrichtung
Die Gerichtsentscheidung handelt von einem gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren über die Erweiterung einer Betriebsanlage durch Errichtung eines zusätzlichen Produktionsbetriebs, Errichtung von Verkehrs- und Parkflächen und einer befristeten Rodungsbewilligung. Die BH Hallein hat mit Bescheid die Genehmigung erteilt, das LVwG gibt der darauffolgenden Beschwerde zum Teil folge. Das LVwG hat in der Prüfung der Immissionen nach der GewO nur jene herangezogen, die während dem laufenden Betrieb der Anlage entstehen. In nächster Instanz beschäftigte sich der VwGH in seiner Entscheidung ausführlich mit der Frage, ob auch Auswirkungen, die während der Errichtung einer gewerblichen Betriebsanlage entstehen, im Zuge des gewerbebehördlichen Genehmigungsverfahrens zu beachten sind. Der Gerichtshof führt aus, dass auch die Errichtung einer Betriebsanlage der Genehmigungspflicht unterliege, weshalb Lärm- und Staubimmissionen während der Errichtungsphase im Genehmigungsverfahren ebenso zu berücksichtigen sind. Der VwGH hebt das Erkenntnis des LVwG auf. Nachbar:innen nach der GewO können somit auch jene Immissionen geltend machen, die aus der Errichtung eines Vorhabens resultieren.
VwGH 01.09.2026, Ra 2023/04/0262 bis 0266
3. UVP „Pumpspeicherkraftwerk Koralm“
Im vorliegenden Fall wurde der positive UVP-Genehmigungsbescheid zum Projekt „Pumpspeicherkraftwerk Koralm“ 2016 vom BVwG aufgehoben. Nachdem die Entscheidung des BVwG ergangen ist, wurden Teile der Koralpe von der Landesregierung Steiermark per Verordnung zum Europaschutzgebiet (ESG) erklärt. Die Projektwerberin hat gegen die Entscheidung des BVwG eine Revision beim VwGH erhoben. Der VwGH wies die Revision zurück. Das BVwG hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass ein erheblicher Eingriff bis zur Erklärung zum ESG verboten sei und führt alternativ an, dass ohnedies mangels der notwendigen Datengrundlage keine Naturverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden könne. Der VwGH bestätigt diese vom BVwG angeführte alternative Begründung und verweist auf die neue EuGH-Judikatur (EuGH 16.7.2026, C-27/25 und C-356/25). Die Revisionswerberin legt nicht ausreichend dar, wie die Erlassung einer Verordnung zum ESG Koralm den Erfolg ihrer Revision herbeigebracht hätte. Zudem hat die Revisionswerberin nicht verneint, dass das ESG beeinträchtigt werden würde.
VwGH 23.07.2026, Ra 2024/07/0179