25. April 2018 11:03

ÖKOBÜRO: Standortgesetz gefährdet Umweltstandards und ist falscher Ansatz

Voesalpine-Werk in Kapfenberg bestätigt rasche Abwicklung von Verfahren in Österreich. Ausreichend Personal bei Behörden und Sachverständige sind erfolgsentscheidend.

Wien (OTS) - Die heute im Ministerrat behandelten Gesetze zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts werden nicht zu den gewünschten schnelleren Genehmigungsverfahren führen, ist sich Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung, sicher. Zum einen werden ohnehin fast alle Großprojekte genehmigt, nur vier Prozent erweisen sich in der UVP als nicht genehmigungsfähig. Zum anderen erfolgen die Genehmigungen ziemlich rasch. Ab Vollständigkeit der Unterlagen werden die 25 größten Projekte Österreichs im Schnitt in 7 bis 12 Monaten genehmigt. Einzelne, wenngleich in der Öffentlichkeit bekannte, Ausreißer sind Verfahren mit komplexen Interessenlagen zehntausender Betroffener und enormen Umweltauswirkungen. „Diese Interessenlage ändert sich weder durch ein Staatsziel noch durch das Standortgesetz.“, so Alge. „Damit erreicht man höchstens, dass der Widerstand der Betroffenen erst recht steigt und sich wie zu den Zeiten Hainburgs zurück auf die Baustellen verlagert.“

Außerdem liegt ein Hauptverzögerungsfaktor in den meisten Verfahren in den sehr lange unvollständigen Unterlagen der Antragstellenden. Die Statistik belegt, dass zwischen der Eröffnung des UVP-Verfahrens und der Vollständigkeit der Unterlagen im Schnitt fast schon ein Jahr vergeht – während über Einsprüche gegen Genehmigungsbescheide nach nur fünf Monaten entschieden ist. „Die durchschnittliche Verfahrensdauer verdoppelt sich in der ersten Instanz allein schon deswegen, weil die Unterlagen zur Projekteinreichung nicht vollständig sind. Daran wird auch ein Standortgesetz nichts ändern. Dieses könnte vielmehr ein Bürokratiemonster werden.“, so Thomas Alge.

Alge: „Das Staatsziel Wirtschaftswachstum ist ein weiterer Versuch, den Umwelt- und Tierschutz zurückzudrängen. Schon heute sind die wirtschaftlichen Grundrechte der Erwerbs- und Eigentumsfreiheit verfassungs- und europarechtlich höher bewertet als es ein Staatsziel je sein kann – auch jenes für Umweltschutz. Dieses neue Staatsziel ist also in erster Linie ein Signal der Regierung, dass Umweltschutz für sie keinen Stellenwert besitzt.“

Wer den Standort stärken möchte, sollte vielmehr dafür sorgen, dass die UVP-Behörden mit mehr Ressourcen ausgestattet werden und dass die Projekte vor der Einreichung besser vorbereitet sind. Ebenfalls positiv auswirken würden sich sektorale Planungsprogramme – etwa für Wasserkraft oder das Stromnetz – in denen Umweltauswirkungen und Alternativen schon vor den UVP-Verfahren in transparentem Rahmen geprüft werden. Alge: „Die Herabstufung von Umweltstandards und Mitspracherechten Betroffener schadet der Umwelt und der Akzeptanz, und wird nicht die von der Regierung erwarteten Effekte haben. Es wäre daher an der Zeit, Wirtschaft und Umwelt gemeinsam nachhaltig zu entwickeln. Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Vereinten Nationen und die anstehenden Herausforderungen bei der Klimakatastrophe bilden den politischen Rahmen, um hier entsprechende Politiken zu entwickeln“

ÖKOBÜRO ist die Allianz der Umweltbewegung. Dazu gehören 16 österreichische Umwelt-, Natur- und Tierschutz-Organisationen wie GLOBAL 2000, Greenpeace, Naturschutzbund, VCÖ – Mobilität mit Zukunft, VIER PFOTEN oder der WWF. ÖKOBÜRO arbeitet auf politischer und juristischer Ebene für die Interessen der Umweltbewegung.

Link:

[UVP-Verfahren in Österreich. Anzahl, Dauer und Beschwerden] (http://www.oekobuero.at/images/doku/fragen-und-antworten-zu-beschwer den-in-uvp-fin.pdf)