9. September 2025 13:21

EABG: ÖKOBÜRO warnt vor kritischen Lücken bei Natur- und Rechtsschutz

Ziel der Energiewende funktioniert nur mit Naturschutz. Konkrete Verbesserungen liegen bei strategischer Planung, Behördenressourcen und Öffentlichkeitsbeteiligung

Der heute vorgestellte Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) zielt auf die schnellere Genehmigung von Bauvorhaben für Energieinfrastruktur ab. Doch ÖKOBÜRO – eine Allianz aus 20 Umwelt- und Tierschutzorganisation warnt: Die Rechte der Öffentlichkeit werden in dem Entwurf nicht ausreichend gewahrt, was zu Verzögerung, Rechtsunsicherheit und Akzeptanzproblemen der Projekte führen kann. Viktoria Ritter, Umweltjuristin bei ÖKOBÜRO: „Wir haben klare Unions- und Völkerrechtliche Vorgaben, die Beteiligung und Rechtsschutz für die Öffentlichkeit in großen Umweltverfahren verpflichtend vorsehen. Dieser Entwurf hat jedoch genau hier einige Lücken.“ Konkret fehlt es etwa an Rechtsschutz gegen die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten, während gleichzeitig etablierte Verfahren wie UVPs hier ausgeschlossen werden. Auch ist bei den vereinfachten Verfahren eine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nicht mehr möglich, ebenso wird der Rechtsschutz ausgeschlossen.

Während der Wunsch nach Klimaschutz durch die Energiewende jedenfalls geteilt wird, besteht durch den Entwurf der Gefahr der einseitigen Benachteiligung des Naturschutzes. Dabei kann die Klimakrise nur mit intakten Ökosystemen erfolgreich bekämpft und die Auswirkungen abgemildert werden. Ritter: „Echte Beschleunigung schaffen wir nur mit strategischer Planung die auch rechtlich verbindlich sein muss, mehr Behördenressourcen, sowie frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung.“ Dabei verweist Ritter auf die Studien von ÖKOBÜRO, in denen Erfolgsfaktoren für effiziente Umweltverfahren erhoben wurden. Gute Umweltverfahren stärken die öffentliche Akzeptanz und führen zu rechtssicheren Projekten, sie sichern auch gleichzeitig eine möglichst intakte Natur.

Das EABG bietet die Chance, eine umfassende Energieplanung für die österreichische Stromversorgung zu schaffen, um Ausbauziele zu erreichen. Gleichzeitig muss dabei auf die bereits bestehenden Anlagen geachtet werden. Während bei Windkraft und Photovoltaik noch einiges zu tun ist, ist der Ausbaugrad der Wasserkraft hierzulande schon extrem hoch. Daher begrüßt ÖKOBÜRO, dass diese von dem EABG-Mechanismus größtenteils ausgenommen ist. „Eine verbindliche strategische Planung hilft Verfahren, der Beschleunigung und der Rechtssicherheit. Hier sind auch die Bundesländer in die Pflicht zu nehmen.“, so Ritter abschließend.

Links:

Studie Erfolgsfaktoren von Umweltverfahren

Studie Nutzen von Umweltverfahren