Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Verfahren zum Schutz der Umwelt

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) soll Großprojekte – z.B. Autobahnen, Kraftwerke oder Skigebiete – möglichst mit der Umwelt in Einklang bringen. Die UVP-Behörde kann dafür Planänderungen und Ausgleichsmaßnahmen vorschreiben. In seltenen Fällen untersagt sie auch die Durchführung des Vorhabens. Betroffene, Bürgerinitiativen und anerkannte Umweltschutzorganisationen dürfen sich an UVP-Verfahren beteiligen, um ihre bzw. die Interessen der Umwelt zu wahren.

Bis heute ist das UVP-G jenes Gesetz, mit dem man am stärksten die gravierenden Umweltauswirkungen von Großprojekten verringern kann. Es ermöglicht den von Großprojekten direkt Betroffenen, Bürgerinitiativen und Umweltschutzorganisationen Parteistellung. So können sie ihre bzw. die Interessen der Umwelt wahren. Konkret bedeutet das, dass sie Zugang zu Projektinformationen erhalten, an den UVP-Genehmigungsverfahren teilnehmen und so auf Umweltgefahren hinweisen und Verbesserungsvorschläge vorlegen können. Die Öffentlichkeitsbeteiligung fördert die Akzeptanz der Bevölkerung von der Umsetzung solcher Projekte, trägt zur Qualitätssicherung von Projekten und Verfahren bei und stellen in verhältnismäßig kurzer Zeit Rechts- und Planungssicherheit in vielfältigen und komplexen Materien her.

ÖKOBÜRO arbeitet bereits seit 1993 zur UVP. Diese jahrzehntelange Erfahrung verwenden wir, um Verbesserungen im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) zu erreichen und geplante Verschlechterungen zu verhindern. Wir zeigen vorhandene Schwachstellen des Gesetzes auf und versuchen diese zu beseitigen. Dafür sprechen wir mit den relevanten Stakeholdern und Interessengruppen, veröffentlichen Stellungnahmen zu geplanten Änderungen des UVP-G oder organisieren Veranstaltungen wie Workshops oder Diskussionen.

Als Mitglied des europäischen Umweltrechtsnetzwerkes Justice and Environment (J&E) arbeitet ÖKOBÜRO ebenso zur UVP. Wir vergleichen die UVP-Systeme europäischer Staaten und bringen uns auch in die europäische Gesetzgebung zur UVP ein, etwa durch Stellungnahmen oder Beschwerden.

Darüber hinaus beteiligt sich ÖKOBÜRO auch selbst an UVP-Verfahren. Als anerkannte österreichische Umweltschutzorganisation erhalten wir Parteistellung und nutzen diese in umweltstrategisch wichtigen Verfahren.
 

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