Nov. 19, 2019 | NEWSFLASH Umweltrecht

Ausnahmen vom besonderen Artenschutz: EuGH legt Voraussetzungen der FFH-RL erneut streng aus

Bereits zum zweiten Mal gab die Wolfsjagd in Finnland Anlass für den EuGH, die Zulässigkeit von Ausnahmen vom strengen Artenschutz zu beurteilen. In seinem Urteil vom 10.10.2019 in der Rechtssache C-674/17, Tapiola befasste sich der EuGH zum einen mit den Details des Ausnahmetatbestands in Art 16 Abs 1 lit e FFH-RL. Zum anderen bekräftigte er erneut, dass die Voraussetzungen für Ausnahmen vom strengen Schutzregime der FFH-RL generell restriktiv auszulegen sind.