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Am 21. September 2026 ist der Entwurf einer Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 in Begutachtung gegangen. Es handelt sich um die umfangreichste Überarbeitung des UVP-Rechts seit Jahren, die von der Frage, wann eine Prüfung überhaupt stattfindet, über die Rolle der Öffentlichkeit bis hin zur Zuständigkeit für Bundesstraßen und Bahnstrecken reicht. Zwei Aspekte könnten dabei besonders für Diskussionen sorgen: eine Neuregelung der Kumulierung von Vorhaben, die in ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission fällt, sowie ein erstmals eigener UVP-Tatbestand für Rechenzentren.
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