Oct. 14, 2026 | NEWSFLASH Umweltrecht, News

Erster Entwurf zum Klimagesetz: Selbstbindung ohne Rechtsschutz und mit einem großen Schlupfloch

Am 21.09.2026 wurde ein erster Ministerialentwurf zum Klimagesetz (KliG) zur Begutachtung veröffentlicht (Begutachtungsfrist bis 30.10.2026). Es soll das Klimaschutzgesetz (KSG) 2011 ablösen, das mangels Treibhausgas-Höchstmengen für die Jahre nach 2020 effektiv seit 01.01.2021 zahnlos war. Hauptziel ist die Erfüllung unionsrechtlicher Klimaziele aus der Lastenteilungs-VO und aus dem EU-Klimagesetz. Die drei Säulen sind Klimaschutz, Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft. Österreich soll nach § 1 Abs 4 bereits 2040 klimaneutral sein, zehn Jahre vor dem EU-weiten Ziel. Allerdings erfasst das Gesetz nach § 1 Abs 6 iVm Anlage 1 nur Sektoren außerhalb des Emissionshandels, was mit einer umfassenden Klimaneutralität kaum vereinbar ist.