Am 21.09.2026 wurde ein erster Ministerialentwurf zum Klimagesetz (KliG) zur Begutachtung veröffentlicht (Begutachtungsfrist bis 30.10.2026). Es soll das Klimaschutzgesetz (KSG) 2011 ablösen, das mangels Treibhausgas-Höchstmengen für die Jahre nach 2020 effektiv seit 01.01.2021 zahnlos war. Hauptziel ist die Erfüllung unionsrechtlicher Klimaziele aus der Lastenteilungs-VO und aus dem EU-Klimagesetz. Die drei Säulen sind Klimaschutz, Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft. Österreich soll nach § 1 Abs 4 bereits 2040 klimaneutral sein, zehn Jahre vor dem EU-weiten Ziel. Allerdings erfasst das Gesetz nach § 1 Abs 6 iVm Anlage 1 nur Sektoren außerhalb des Emissionshandels, was mit einer umfassenden Klimaneutralität kaum vereinbar ist.