Zwei irische Windparks, ein Urteil mit Folgen bis nach Österreich. Der EuGH hat entschieden, dass eine Naturverträglichkeitsprüfung für ein Natura-2000-Gebiet nur dann hält, wenn für dieses Gebiet zuvor konkrete, gebietsspezifische Erhaltungsziele festgelegt wurden. Fehlen sie, ist die Prüfung unwirksam, und auch ein besonders sorgfältiges Gutachten im Einzelfall kann das nicht heilen. Für Österreich ist das heikel, weil viele Europaschutzgebiete und gerade Vogelschutzgebiete bis heute keine oder nur sehr allgemein gehaltene Erhaltungsziele haben. Ein Auftrag an die Länder?