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Biodiversität EU Energie Klima Naturschutz UVP Umweltverfahren
ÖKOBÜRO sieht den Entwurf der Vorarlberger Gesetzesnovelle in Teilen kritisch. Die Umsetzung ist aus Naturschutzsicht besser als entsprechende Entwürfe aus Salzburg und Tirol. Dennoch bestehen erhebliche Mängel beim Natur- und Artenschutz.
Aarhus Biodiversität Naturschutz Pflanzenschutz
Salzburger Entwürfe zu Maßnahmengebiets- und Weideschutzgebietsverordnung verstoßen gegen Unionsrecht.
Biodiversität EU Naturschutz SUP Wasser
Stellungnahme zum Entwurf für ein Gesetz über Anpassungen der Tiroler Landesrechtsordnung zum Zweck der Erleichterung des Ausbaus von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Aarhus Biodiversität Energie Naturschutz
In einer gemeinsamen Stellungnahme äußerten ÖKOBÜRO, J&E und WWF Bedenken hinsichtlich des Niederösterreichischen Entwurfs zu einer Verordnung über ein Sektorales Raumordnungsprogramm über die Windkraftnutzung.
Biodiversität Naturschutz
Anlässlich der bevorstehenden Naturschutzreferent:innenkonferenzen (NARK) auf beamteter und politischer Ebene im Jahr 2024 haben BirdLife, Global 2000, Naturschutzbund, WWF Österreich und ÖKOBÜRO einen Brief verfasst.
Energie Klima Nachhaltigkeit Zivilgesellschaft
Können wir erfüllt leben und dabei gleichzeitig unseren Planeten schützen? Welche Rahmenbedingungen braucht es, um unseren Energie- und Ressourcenverbrauch so zu reduzieren und zu verteilen, dass alle die Chance auf ein gutes Leben haben? ÖKOBÜRO und die Armutskonferenz widmeten sich gemeinsam mit Armutsbetroffenen, Jugendlichen und Vertreter:innen aus Umwelt- und Sozial-Organisationen diesen Fragen und sprechen 10 Empfehlungen an die Politik aus. Details unter: https://oekobuero.at/de/vonallemgenug/
Aarhus Biodiversität Naturschutz Pflanzenschutz
Mit dem Gesetz über den Schutz der Kärntner Almen und Weiden will das Land Kärnten die Entnahme, also Tötung, von Wölfen gesetzlich festlegen. ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung, Justice & Environment und WWF Österreich nehmen dazu Stellung und verdeutlichen, dass pauschale Ausnahmen von Artenschutzbestimmungen und fehlender Rechtsschutz nicht mit dem Unions- und Völkerrecht vereinbar sind.
Biodiversität Energie Naturschutz Pflanzenschutz
Mit dem Schreiben nehmen ÖKOBÜRO und Justice & Environment Stellung zum Entwurf von Änderungen des Salzburger Naturschutzgesetzes und Landesumweltanwaltschaftsgesetzes. Da der Entwurf die Stellung der Landesumweltanwaltschaft erheblich schwächen und die RED III überschießend umsetzen würde, fordern wir dessen grundlegende Überarbeitung.
Atomkraft
ÖKOBÜRO kommentiert Tschechiens unzureichende Umsetzung der Espoo Konvention bei der neunte Vertragsstaatenkonferenz zur Espoo Konvention.
Aarhus Atomkraft EU Energie UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
In order to gain an overview on the different decisions and approached in the nuclear sector, this casebook includes all relevant international cases related to nuclear activities. It aims to support better compliance and implementation with international provisions in the nuclear sector through an enhanced understanding of the legal and procedural issues involved, and the development of pragmatic solutions.
Aarhus Biodiversität Pflanzenschutz Wolf
In einer gemeinsamen Stellungnahme äußern ÖKOBÜRO und WWF Bedenken bezüglich des Entwurfs der Vorarlberger Landesregierung. Dieser widerspricht dem strengen unionsrechtlichen Schutz von Wölfen und vernachlässigt den Einzelfallbezug.
Klima SUP Umweltinformationen
In der von Greenpeace in Auftrag gegebenen Studie zeigt ÖKOBÜRO die Schwachstellen in der Raumordnung am Beispiel des umstrittenen Bauprojekts "Sonnenweiher" der Gemeinde Grafenwörth auf.
Grundrechte Klima Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
Kurzstudie zur Rechtslage der Anpassung an die Klimakrise in Österreich, Februar 2024.
Energie Grundrechte Klima
ÖKOBÜRO hat im Auftrag von GLOBAL 2000 untersucht, welche rechtlichen Bestimmungen dem Umbau der Gasinfrastruktur zur Erreichung der Klimaziele entgegenstehen.
Aarhus Biodiversität Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit dem Schreiben nehmen ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung, Justice & Environment sowie der WWF Österreich Stellung zum Entwurf der Steiermärkischen Wolfsverordnung. In Anbetracht der zahlreichen rechtlichen und inhaltlichen Mängel des gegenständlichen Begutachtungsentwurfs fordern wir diesen ersatzlos zurückzuziehen und die Arbeit an einem zielführenden Wolfmanagement fortzusetzen. Insbesondere wäre es an der Zeit den Steiermärkischen Wolfsmanagementplan zu überarbeiten.
Energie SUP Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit der gegenständlichen Stellungnahme begrüßt ÖKOBÜRO die erstmalige Erstellung eines integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans. Gleichzeitig sieht ÖKOBÜRO noch Verbesserungspotenzial.
Biodiversität EU Energie Klima Nachhaltigkeit Naturschutz SUP Öffentlichkeitsbeteiligung
Der NEKP ist das zentrale Instrument Österreichs zur Koordination der Maßnahmen gegen die Klimakrise. ÖKOBÜRO hat diesen analysiert und sieht mehrere kritische Punkte, in denen ein Nachbessern dringend geboten scheint.
Aarhus Biodiversität Naturschutz Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit diesem Schreiben nehmen ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung und Justice & Environment Stellung zum Entwurf des Gesetzes, mit dem das Salzburger Naturschutzgesetz 1999 und das Landesumweltanwaltschafts-Gesetz geändert werden sollen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass der vorliegende Begutachtungsentwurf eine massive und unsachliche Schwächung des Umweltschutzes darstellt. Gleichzeitig bleiben bestehende Umsetzungslücken aufgrund völker- und unionsrechtlicher Verpflichtungen unberührt. ÖKOBÜRO und J&E fordern daher, den vorliegenden Begutachtungsentwurf nochmals grundlegend zu überarbeiten und sowie die bestehenden Lücken zur Umsetzung der völker- und unionsrechtlichen Verpflichtungen zu schließen.
Aarhus Biodiversität Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit diesem Schreiben nehmen ÖKOBÜRO und Justice & Environment ergänzend Stellung zur Änderung des Forstgesetzes.
Aarhus Biodiversität Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO und Justice & Environment begrüßen in der Stellungnahme zur Änderung des Forstgesetzes die Einbeziehung der Naturschutzabteilungen der Länder, sehen jedoch keine Verbesserungen bei der Einbindung der Öffentlichkeit.
Naturschutz Umweltinformationen
Mit der gegenständlichen Stellungnahme nehmen ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung und WWF Österreich erneut Stellung zum Entwurf der G-Maßnahmengebietsverordnung Wolf 2023 (Wildgebiete 10.4, 10.1, 9.1) in verschiedenen Maßnahmengebieten (Jagdgebieten ) in Salzburg. Dieser Begutachtungsentwurf wird als nicht zielführend erachtet.
Aarhus Atomkraft
Mit diesem Schreiben nahm ÖKOBÜRO zu einer Request for Advice des Tschechischen Umweltministeriums Stellung. Dieses hatte beim Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) erfragt, wie genau die Empfehlungen des ACCC zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Verfahren zum Atomkraftwerk Dukovany umzusetzen seien.
Naturschutz Umweltinformationen
Mit der gegenständlichen Stellungnahme nehmen ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung und WWF Österreich Stellung zum den Entwurf der G-Maßnahmengebietsverordnung Wolf 2023 (Wildgebiete 5.1, 4.3, 4.1, 3.3) in verschiedenen Maßnahmengebieten (Jagdgebieten) in Salzburg. Der Begutachtungsentwurf wird als nicht zielführend erachtet.
Naturschutz Umweltinformationen
Mit der gegenständlichen Stellungnahme nehmen ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung und WWF Österreich Stellung zum den Entwurf der G-Maßnahmengebietsverordnung Wolf 2023 (Wildgebiete 10.4, 10.1, 9.1) in verschiedenen Maßnahmengebieten (Jagdgebieten ) in Salzburg. Der Begutachtungsentwurf wird als nicht zielführend erachtet.
Biodiversität Naturschutz Umweltinformationen
Mit der gegenständlichen Stellungnahme nehmen ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung und WWF Österreich Stellung zum Entwurf betreffend die Änderung der NÖ Biber-Verordnung. Der aktuelle Begutachtungsentwurf wird – genauso wie die Verordnung selbst – als nicht zielführend erachtet. Mehrere Punkte der bestehenden und mit dem vorliegenden Entwurf nochmals verlängerten Verordnung widersprechen den völker- und europarechtlichen Vorgaben und sind darüber hinaus naturschutzfachlich falsch. Angesichts dieser zahlreichen rechtlichen Mängel des Begutachtungsentwurfs, fordern WWF Österreich und ÖKOBÜRO, den Entwurf ersatzlos zurückzuziehen und die Arbeit an einem zielführenden Bibermanagement fortzusetzen
Biodiversität Naturschutz Umweltinformationen
Mit diesem Schreiben nehmen ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung und WWF Österreich Stellung zum Entwurf betreffend die Verlängerung der NÖ Fischotter-Verordnung. Angesichts der zahlreichen rechtlichen Mängel des Begutachtungsentwurfs, fordern WWF Österreich und ÖKOBÜRO, den Entwurf ersatzlos zurückzuziehen, die Arbeit an einem zielführenden Fischottermanagement fortzusetzen und die im Fischotter Managementplan Niederösterreich (2021) vorgeschlagenen Alternativmöglichkeiten umzusetzen.
SUP UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO hat drei erfolgreiche UVP-Verfahren aus der Praxis auf deren Erfolgsfaktoren hin untersucht. Das Ergebnis der dafür geführten 14 Interviews mit verschiedenen Verfahrensbeteiligten finden Sie in der Studie.
Aarhus EU Naturschutz Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit diesem Schreiben nehmen ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung und WWF Österreich Stellung zum Entwurf einer Oö. Wolfsmanagementverordnung. In Anbetracht der zahlreichen rechtlichen und inhaltlichen Mängel des Begutachtungsentwurfs zur Oö. Wolfsmanagementverordnung fordern ÖKOBÜRO und der WWF Österreich, den Verordnungsentwurf ersatzlos zurückzuziehen und die Arbeit an einem zielführenden Wolfsmanagement fortzusetzen.
Aarhus Atomkraft EU Energie UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
In order to gain an overview on the different decisions and approached in the nuclear sector, this casebook includes all relevant international cases related to nuclear activities. It aims to support better compliance and implementation with international provisions in the nuclear sector through an enhanced understanding of the legal and procedural issues involved, and the development of pragmatic solutions.
Biodiversität
Mit diesem Schreiben nehmen ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung und WWF Österreich Stellung zum Entwurf einer Steiermärkischen Fischotter-Verordnung. Der Begutachtungsentwurf weist zahlreiche rechtliche Mängel auf; daher fordern die beiden anerkannten Umweltorganisationen, den gegenständlichen Entwurf ersatzlos zurückzuziehen, die Arbeit an einem zielführenden Fischottermanagement fortzusetzen und die im aktuellen Fischotter Managementplan Steiermark vorgeschlagenen Alternativmöglichkeiten umzusetzen.
Aarhus Energie Klima Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit diesem Papier nimmt ÖKOBÜRO Stellung zur geplanten EU-Notfallmaßnahmenverordnung, mit der der Ausbau der erneuerbaren Energieträger europaweit vorangetrieben werden soll. Positiv sind geplante Erleichterungen für die Installation von Wärmepumpanlagen und Vereinfachungen für Repowering-Projekte. Gleichzeitig sieht ÖKOBÜRO den Vorschlag undemokratisch und hält manche Vorschläge für umweltschädlich.
Mit diesem Schreiben nimmt ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung Stellung zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Patentgesetz 1970,
das Gebrauchsmustergesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Musterschutzgesetz 1990 und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden.
Aarhus
In this statement, ÖKOBÜRO comments on the plan of action of the European Union regarding the implementation of the recommendations resulting from the Committee’s findings on communication ACCC/C/2015/128.
UVP Umweltverfahren
Das BMK stellte im Sommer einen Vorschlag zur UVP-Novelle zur Begutachtung vor. Wir haben uns den Entwurf angesehen und sehen dabei Licht und Schatten. Verbesserungen gibt es etwa für Projekte der Energiewende und Schwellenwerte. Verschlechterungen sehen wir bei Ausgleichsflächen, sowie dem Rechtsschutz der Öffentlichkeit, hier muss noch nachgebessert werden.
Aarhus Atomkraft UVP Öffentlichkeitsbeteiligung
In this statement, ÖKOBÜRO, GLOBAL 2000, and Aarhus Konvention Initiative comment on the draft plan of action of Czechia regarding the implementation of decision VII/8e adopted by the Meeting of the Parties to the Aarhus Convention.
Energie
Mit diesem Schreiben nimmt ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung Stellung zum Vorschlag der Europäischen Kommission zum „REPowerEU“-Plan und insbesondere der geplanten Adaptierung der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Energie-Richtlinie; RED III).
Aarhus Atomkraft Energie Transparenz Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
At the 26th Working Group of the Parties to the Aarhus Convention, ÖKOBÜRO and Nuclear Transparency Watch addressed the importance of promoting the principles of environmental democracy within the International Atomic Energy Agency (IAEA).
Aarhus EU Energie Klima SUP UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
At the 26th Working Group of the Parties to the Aarhus Convention, ÖKOBÜRO and Justice & Environment addressed the question of sufficient public participation regarding renewable energy projects, expecially within the REPowerEU initiative.
Luft Pflanzenschutz
Die NEC-Richtlinie legt Reduktionsziele für Ammoniak-Emissionen fest, um damit verbundene Gefahren für Umwelt und Gesundheit einzudämmen. Ein kürzlich veröffentlichter Entwurf für eine Ammoniakreduktions-Verordnung sieht vereinzelte Schritte in Österreich für Düngemittel vor. Wie ÖKOBÜRO in seiner Stellungnahme ausführt, sind diese zwar zum Teil zu befürworten, greifen aber nach wie vor zu kurz.
Biodiversität Naturschutz Umweltinformationen
ÖKOBÜRO und WWF nehmen Stellung zur neu erlassenen Fischotter-VO in Oberösterreich
SUP UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO hat gemeinsam mit dem Institut für Rechtswissenschaften der BOKU Wien untersucht, was gute Umweltverfahren und gute Genehmigungsbescheide ausmachen. In der Studie lesen Sie, welche fünf Erfolgsfaktoren sich als besonders wichtig herauskristallisiert haben.
Biodiversität Klima Naturschutz
ÖKOBÜRO und der WWF haben 27 Fallbeispiele analysiert, aus denen hervorgeht, dass der Schutz von Moorgebieten in Österreich nicht in Einklang mit dem Bodenschutz-Protokoll der Alpenkonvention steht. Erforderliche Maßnahmen sind beispielsweise die Unterschutzstellung alpiner Moore und Feuchtgebiete und ein verbindlicher Aktionsplan.
Aarhus
Eine Stellungnahme des Ökobüros zum Gesetz mit dem das Gesetz über Einrichtungen zum Schutz der Umwelt geändert wird.
Aarhus Naturschutz Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO hat sich die Salzburger Naturschutznovelle genauer angesehen. Zwar gibt es einzelne Verbesserungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung in Naturschutzverfahren, einer vollständigen Umsetzung der Aarhus Konvention entspricht die Novelle jedoch nicht.
UVP Umweltverfahren
Österreich wird derzeit von den Vereinten Nationen auf die Umsetzung der UN Konvention gegen Korruption geprüft. Dabei wird auch die Zivilgesellschaft einbezogen. ÖKOBÜRO hat zu den umweltrelevanten Aspekten Stellung bezogen.
Aarhus Atomkraft Energie Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
In order to gain an overview on the different decisions and approached in the nuclear sector, this casebook includes all relevant international cases related to nuclear activities. It aims to support better compliance and implementation with international provisions in the nuclear sector through an enhanced understanding of the legal and procedural issues involved, and the development of pragmatic solutions.
Umweltinformationen Umweltverfahren Urteil Öffentlichkeitsbeteiligung
Aktuell befindet sich das Umweltförderungsgesetzt in Novellierung. Da unter anderem die Begutachtungsfrist der Novelle in die Weihnachtsferien gelegt wurde und somit viel zur kurz ist, nimmt ÖKOBÜRO Stellung zu geplanten Änderungen.
Aarhus Naturschutz
In Kärnten soll eine unlimitierte Anzahl von Wölfen über zwei Jahre hinweg zum Abschuss freigegeben werden. Diese Ausnahme vom strengen Artenschutz soll in Form einer Verordnung auf den Weg gebracht werden: mangels Möglichkeit in einer Verordnung Einzelfallprüfungen anzustellen widerspricht diese der europäischen Fauna-Flora-Habitat Richtlinie; auch werden Beteiligungs- und Überprüfungsrechte der betroffenen Öffentlichkeit so ausgehebelt. ÖKOBÜRO und WWF fordern mit ihrer Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf, von der geplanten Verordnung abzusehen und stattdessen eine neue Richtung einzuschlagen, um in Zukunft ein sinnvolles und nachhaltiges Wolfsmanagement möglich zu machen.
Aarhus Atomkraft EU Transparenz Umweltinformationen
ÖKOBÜRO comments on the implementation of the Aarhus Convention by Slovakia at the 7th Meeting of the Parties to the Aarhus Convention.
Aarhus Atomkraft EU UVP Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO comments on the implementation of the Aarhus Convention by the Czech Republic at the 7th Meeting of the Parties to the Aarhus Convention.
Aarhus Atomkraft EU Umweltverfahren
ÖKOBÜRO comments on the implementation of the Aarhus Convention by the European Union at the 7th Meeting of the Parties to the Aarhus Convention.
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO comments on the implementation of the Aarhus Convention by Austria at the 7th Meeting of the Parties to the Aarhus Convention.
Naturschutz Umweltinformationen Wasser
Im österreichischen Tierschutzrecht ist das Leben des Tieres ein geschütztes Rechtsgut. Dies gilt für alle Tiere. Durch Schwallbetrieb von Wasserkraftwerken werden massiv Fischbestände dezimiert. Zu klären ist, ob diese Form des Schwallbetriebs gegen das Verbot der Tierquälerei beziehungsweise das Verbot der Tötung von Tieren verstößt.
Aarhus EU Umweltinformationen Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO richtet gemeinsam mit anderen NGOs einen offenen Brief an die Attachés der Arbeitsgruppe "Internationale Umweltaspekte", die die Standpunkte der EU in der Aarhus-Vertragsstaatenkonferenz vorbereitet.
Aarhus EU Naturschutz Umweltverfahren
In Salzburg sollen Wölfe per Verordnung zum Abschuss freigegeben werden. Dies widerspricht insbesondere aufgrund der fehlenden Einzelfallprüfung den artenschutzrechtlichen Bestimmungen der EU. Zudem werden Beteiligungs- und Kontrollrechte der Öffentlichkeit missachtet. ÖKOBÜRO und der WWF fordern mit ihrer Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf, von der geplanten Verordnung abzusehen.
Aarhus Transparenz UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
EU Nachhaltigkeit Naturschutz
ÖKOBÜRO sieht den aktuellen Vorschlag der EU-Kommission als Basis für die Weiterentwicklung der gültigen NFRD zur CSRD. Diese sollte aber vom Europäischen Parlament und Rat maßgeblich verbessert werden, um einen signifikanten Beitrag zu einer wirksamen Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zum Green Deal, den SDGs und der Einhaltung der „ökologischen planetaren Grenzen“ leisten zu können. In der Stellungnahme werden konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Richtline dargelegt.
Aarhus Abfall Energie Klima Umweltinformationen Zivilgesellschaft
Klima Zivilgesellschaft
Eine grundlegende Reform des österreichischen Klimaschutzgesetzes ist notwendig, um den Anforderungen an einen effektiven und umfassenden Klimaschutz gerecht zu werden. In der rechtlichen Hintergrundstudie untersucht ÖKOBÜRO bestimmte Kernpunkte, die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten können, auf ihre rechtliche Umsetzbarkeit und konkrete Ausgestaltung.
Aarhus Atomkraft EU Umweltverfahren
ÖKOBÜRO comments the Party’s responses to questions from the Committee to the Party concerned relating to the lifetime extension of Dukovany Nuclear Power Plant, ACCC/C/2016/143 (Czech Republic)
Aarhus EU Umweltverfahren
In October 2020, Austria submitted its 3rd progress report to the Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) on its implementation of MOP Decision VI/8b on compliance with the Convention. ÖKOBÜRO reacted with a statement pointing out legal and practical challengen regadring the implementation of access to justice.
Transparenz Umweltinformationen
Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Rechnungshofgesetz 1948 und das Verfassungsgerichtshof-gesetz 1953 geändert und ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen werden soll.
Biodiversität Klima Nachhaltigkeit Naturschutz Pflanzenschutz
ÖKOBÜRO unterzeichnet einen offenen Brief des Österreichischen Biodiversitätsrats an die Bundesregierung, dessen Forderung der Beitritt Österreichs zu internationaler Natur- und Umweltschutz-Koalition ist.
Aarhus Atomkraft EU Energie Umweltverfahren Zivilgesellschaft
Environmental organizations are entitled to legal remedies against environmentally relevant decisions of the European Commission on state subsidies. This follows from the draft findings of the Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) on communication ACCC/C/2015/128 by ÖKOBÜRO and GLOBAL 2000 concerning the European Union. ÖKOBÜRO supports the ACCC's considerations and submitted some remarks.
Energie Klima Nachhaltigkeit Naturschutz Transparenz Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen und sozialen Folgen sind eine enorme Herausforderung für unsere Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die jüngste Einigung über das Wiederaufbaupaket „Next Generation EU“ einschließlich der Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF). Die darin geplanten Zukunftsinvestitionen müssen einen klaren Schwerpunkt auf die Bereiche Klima, Naturschutz und Biodiversität haben, um Österreich langfristig krisensicher aufzustellen und neue Green Jobs zu schaffen.
Atomkraft Energie UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Von 8. bis 11. Dezember 2020 fand die achte Vertragsstaatenkonferenz zum Übereinkommen von Espoo über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) statt. Dabei beschlossen die Saaten insbesondere eine Guidance zur Anwendbarkeit der Konvention auf die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken. ÖKOBÜRO brachte sich mit einem mündlichen Statement in die Diskussionen ein.
Aarhus Klima Naturschutz Umweltverfahren
ÖKOBÜRO- Allianz der Umweltbewegung nimmt hiermit Stellung zum Gesetzesentwurf zur Novelle des Mineralrohstoffgesetzes im Rahmen des Begutachtungsverfahrens. Der Fokus liegt hierbei auf der verfahrensrechtlichen Beteiligung der Zivilgesellschaft und der Möglichkeit von Kontrollen aufgrund von begründeten Bedenken Dritter.
Energie Klima Umweltinformationen
Mit diesem Schreiben nimmt ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung Stellung zum Entwurf eines Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes im Rahmen des EAG-Paketes der Bundesregierung. Der Fokus der Stellungnahme liegt auf dem Netzentwicklungsplan gem §§ 90 bis 92 EAG. Zusätzlich fordern wir die rasche Erarbeitung eines "Energiesparpakets" im Interesse einer naturverträglichen Dekarbonisierung.
Aarhus EU Naturschutz Umwelthaftung Umweltverfahren
Ein umstrittener Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2011 wurde neu aufgelegt. Dabei handelt es sich um Änderungen des Salzburger Güter- und Seilwegegesetzes 1970. ÖKOBÜRO geht in seiner Stellungnahme auf Unzulänglichkeiten ein, wie die Eingliederung der Naturschutzmaterien in ein konzentriertes Genehmigungsverfahren, und betont die europa- und völkerrechtlichen Verpflichtungen bezüglich Beteiligungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten für die betroffene Öffentlichkeit.
Atomkraft Energie UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
The Espoo Ad Hoc Group recently published a draft guidance on the applicability of the Espoo Convention to the lifetime extension of nuclear power plants.
Together with the Resource & Analysis Center “Society and Environment (RACSE), the European ECO Forum, ClientEarth and the European Environmental Bureau (EEB), ÖKOBÜRO submitted comments on this document to the Espoo Convention secretariat. The draft will be subject to discussion at the 9th meeting of the Working Group on Environmental Impact Assessment and Strategic Environmental Assessment.
Aarhus Naturschutz Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Nachdem alle anderen Bundesländer bereits Bestimmungen zur Umsetzung der Aarhus Konvention in ihre Landesgesetze aufgenommen haben, veröffentlichte nun auch Wien einen aktuellen Begutachtungsentwurf. Dabei handelt es sich um Änderungen des Nationalparkgesetzes, des Naturschutzgesetzes, des Fischereigesetzes und des Jagdgesetzes. ÖKOBÜRO geht in seiner Stellungnahme auf Unzulänglichkeiten, wie den Ausschluss einer Rückwirkung, zu kurze Veröffentlichungsfristen und die fehlende Möglichkeit, gegen Unterlassungen oder Pläne und Programme vorzugehen, ein.
EU Naturschutz
Die illegale Verfolgung von Habichtartigen, Falken und Eulen bildet eine wesentliche Gefährdung für die Arterhaltung und -etablierung in Österreich. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Greifvögeln ergeben sich vor allem aus dem Unionsrecht, aber auch aus völkerrechtlichen Grundlagen,die jeweils ins nationale Recht überführt wurden.
EU Klima Nachhaltigkeit Naturschutz
Letter from 26 March 2020, demanding sustainable action from EU leaders to establish a resilient, climate neutral and circular economy as a response to the COVID-19 crisis.
Aarhus Atomkraft Energie UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
In October 2019, the Czech Republic had to submit its second progress report on the implementation of Decision VI/8e. ÖKOBÜRO and GLOBAL 2000 sent their remarks to on reported developments to the Aarhus Convention Compliance Committee.
Aarhus Atomkraft Energie Transparenz Umweltinformationen Öffentlichkeitsbeteiligung
On 13 March 2020, the Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) had a session on Decision VI/8i regarding the implementation of the Convention by Slovakia. ÖKOBÜRO and GLOBAL 2000 participated as observers and submitted a statement.
Aarhus Atomkraft Energie UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
On 13 March 2020, the Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) had a session on Decision VI/8e regarding the implementation of the Convention by the Czech Republic. ÖKOBÜRO and GLOBAL 2000 participated as observers and submitted a statement.
Energie Klima
Gemeinsame Stellungnahme zum NEKP von ÖKOBÜRO, GLOBAL 2000, Greenpeace, VCÖ - Mobilität mit Zukunft, VIER PFOTEN und WWF.
Aarhus UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Bisherige Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die neuen Voraussetzungen im UVP-G für viele Vereine eine praktische Hürde darstellen. Für ein besseres Verständnis war es daher erforderlich, die praktischen Auswirkungen für die österreichische Zivilgesellschaft zu analysieren und unter den Aspekten der Aarhus Konvention und unionsrechtlicher Vorgaben zu beleuchten.
Aarhus Atomkraft Energie UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Within the open procedure on Aarhus Case ACCC/C/2016/143 regarding the longterm operation of the NPP Dukovany, ÖKOBÜRO and GLOBAL 2000 updated the Compliance Committee on additional information they had received after the hearing in Geneva.
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme von ÖKOBÜRO zum Begutachtungsentwurf betreffend des Gesetzes, mit dem das Tiroler Naturschutzgesetz 2005, das Tiroler Jagdgesetz 2004 und das Tiroler Fischereigesetz 2002 geändert werden (Tiroler Aarhus-Beteiligungsgesetz 2019).
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme von ÖKOBÜRO zum Begutachtungsentwurf betreffend das Gesetz mit dem das Salzburger Naturschutzgesetz 1999, das Salzburger Nationalparkgesetz 2014, das Jagdgesetz 1993 und das Fischereigesetz 2002 geändert werden (Salzburger Aarhus-Beteiligungsgesetz 2019).
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme von ÖKOBÜRO zum Begutachtungsentwurf betreffend des Gesetzes über die Anpassung der Burgenländischen Rechtsordnung an die Aarhus-Konvention (Burgenländisches AarhusBeteiligungsgesetz).
Aarhus Naturschutz Umwelthaftung Umweltverfahren
Mit diesem Gesetz versucht Kärnten vergeblich, seinen europa- und völkerrechtlichen Verpflichtungen beim Gerichtszugang für Umweltschutzorganisationen nachzukommen.
Aarhus Atomkraft Energie UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
On 3 July 2019, the Aarhus Convention Compliance Committee held a hearing on case ACCC/C/2016/143 regarding the NPP Dukovany. ÖKOBÜRO participated as communicant and made several remarks.
Aarhus Atomkraft Energie Transparenz UVP Umweltinformationen Umweltverfahren
ÖKOBÜRO and GLOBAL 2000 follow the implementation of Decision VI/i by Slovakia as communicants closely. In June 2019 they sent a letter to inform the Aarhus Convention Compliance Committee of recent developments regarding the disclosure of information to the public.
Aarhus Abfall Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlagen nach § 37 AWG sollen eine Ausnahme von der abfallwirtschaftlichen Genehmigung erhalten. Damit würde der erst im November 2018 im Aarhus-Beteiligungsgesetz verankerte Rechtsschutz für Umweltschutzorganisationen bei § 37-Anlagen wieder abgeschafft.
Aarhus Naturschutz Umweltverfahren
ÖKOBÜRO begrüßt die Gesetzesinitiative zur Umsetzung der Aarhus Konvention. Darüber hinaus befürwortet ÖKOBÜRO die Aufnahme von Erfordernissen des Klimawandels in die Zielbestimmung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung.
Während die Novelle eine Verbesserung gegenüber der vorhergehenden Gesetzeslage darstellt, bestehen jedoch noch einige Umsetzungslücken.
Aarhus Atomkraft Energie Transparenz UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
From 11 to 15 March 2019, the Aarhus Convention Compliance Committee (ACCC) had its 63rd Meeting. ÖKOBÜRO participated via audio conference in the sessions on Decision VI/8e (Czech Republic) and Decision VI/8i (Slovakia) and submitted brief statements.
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Umweltausschuss des Niederösterreichischen Landtages liegt derzeit eine Novelle des Naturschutz- und Jagdgesetzes, mit der die Umsetzung der Aarhus Konvention in Landesrecht vollzogen werden soll. Ziel ist die völker- und unionsrechtlich erforderliche Einbindung von Umweltschutzorganisationen in die Verfahren. Leider weist der Umsetzungsvorschlag mehrfach Lücken und Verstöße auf.
Aarhus Naturschutz Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Oberösterreich hat nach der Steiermark als zweites österreichisches Bundesland einen Entwurf zur Umsetzung der Aarhus Konvention im Rahmen einer Natur- und Landschaftsschutzrechtsnovelle 2019 veröffentlicht. Die Umsetzung fällt weit hinter dem zurück, was aus unions- und völkerrechtlicher Sicht geboten wäre. Zudem beschränkt sie die Beteiligung der Landes-Umweltanwaltschaft in unzulässiger Weise. ÖKOBÜRO legte im Zuge einer Stellungnahme nahe, den Begutachtungsentwurf nochmals grundlegend zu überarbeiten.
EU Energie Klima
Der aktuelle Entwurf des österreichischen Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) wird zu Jahresende der EU-Kommission gemeldet. Aus Sicht der Umweltbewegung ist dieser nicht kompatibel mit den Zielsetzungen des Pariser Klimaschutzabkommens. ÖKOBÜRO verfasste daher gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationen VCÖ, Greenpeace CEE, WWF Österreich und GLOBAL 2000 eine Stellungnahme an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus.
UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz über die Entwicklung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich; Standort-Entwicklungsgesetz – StEntG (2018)
Nach vielseitiger Kritik im Sommer 2018 wurde der Entwurf für ein Bundesgesetz über die Entwicklung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich (Standort-Entwicklungsgesetz) nochmals grundlegend überarbeitet. Wenngleich, die Regierungsvorlage keinen Genehmigungsautomatismus für bestimmte Großprojekte mehr vorsieht, bestehen weiterhin verfassungs-, unions- und völkerrechtliche Bedenken. ÖKOBÜRO hat trotz der auffallend kurzen Begutachtungsfrist von nur 9 Tagen eine Stellungnahme verfasst.
Aarhus Naturschutz Umweltverfahren
Der Entwurf für die StESUG Novelle 2019 enthielt - trotz teilweisem Verbesserungsbedarf - einen ambitionierteren Ansatz zur Umsetzung der Aarhus Konvention durch die Steiermark als die anderen Bundesländer. Beschlossen wurde später jedoch eine wesentlich schlechtere Version, die sich an den anderen Ländern orientierte.
Aarhus EU UVP Umweltverfahren Zivilgesellschaft Öffentlichkeitsbeteiligung
An amendment to the Austrian Environmental Impact Assessment Act (UVP-G) came into force on 1 December 2018. Its aim is to tighten conditions for the recognition of environmental organisations. According to the new version of § 19 (6) UVP-G, registered associations must have at least 100 members and unions of such associations must have at least five member associations that fulfil the aforementioned requirement in order to be recognized as environmental organisations and thus admitted as parties to environmental proceedings. This short study analysis the amendment from an international and EU law perspective.
Grundrechte UVP
Die Verpflichtung zur Offenlegung von Mitgliedern greift sowohl in das Grundrecht auf Datenschutz der betreffenden Umweltschutzorganisationen als auch in das der jeweiligen Mitglieder ein.
Aarhus UVP Umweltverfahren
Die geplante Änderung des UVP-G stellt einen klaren Verstoß gegen die Aarhus Konvention und die UVP-RL dar. Darüber hinaus gibt es auf Unionsrechtsebene bereits eindeutige und rechtlich verbindliche Aussagen über die Unzulässigkeit einer rein mengenmäßigen Beschränkung.
Aarhus EU Umweltverfahren
Österreich muss der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit geben, Entscheidungen, Handlungen und Unterlassungen im Umweltrecht vor einem Gericht bekämpfen zu können. Die Notwendigkeit dazu ergibt sich aus der Aarhus Konvention, konkret aus Artikel 9 Absatz 3 dieses völkerrechtlichen Vertrages, den Österreich und die EU 1998 unterschrieben. Eine neue Studie beantwortet nun ausführlich die Frage nach den notwendigen Umsetzungsschritten für das Völker- und Europarecht in Österreich.
Ausführlich geht die Studie darauf ein, welche Rechte anerkannten Umweltorganisationen aufgrund Artikel 9 Absatz 3 der Aarhus Konvention zukommen müssen und zwar konkret für Bereiche des Europarechts und solche des nationalen Rechts. Beachtet werden dabei vor allem die aufsehenerregenden Urteile des Europäischen Gerichtshofes der letzten Jahre, sowie des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes.
Die Studie wurde vom Umweltdachverband mit Unterstützung von ÖKOBÜRO, dem Kuratorium Wald und dem Alpenverein erstellt.
Aarhus UVP Umweltinformationen Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme zum Ministerialentwurf betreffend das Bundesgesetz über die Entwicklung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich; Standort-Entwicklungsgesetz – StEntG (2018)
Das Standortentwicklungsgesetz ist mehrfach europarechts-, völkerrechts- und verfassungswidrig und würde deshalb in der Praxis zu unvorstellbarer Rechtsunsicherheit und Verfahrensverzögerungen für die Projektwerber führen. Damit erreicht das Gesetz genau das Gegenteil von dem was damit bezweckt werden soll. ÖKOBÜRO lehnt das Standortentwicklungsgesetz aufgrund seiner tiefgreifenden rechtlichen und fachlich völlig fehlgeleiteten Verstöße daher in seiner Gesamtheit ab und empfiehlt ausdrücklich, den Entwurf zurückzuziehen.
Aarhus Umweltverfahren
Ziel des EG-L ist die Reduktion bestimmter Luftschadstoffe, allen voran Schwefeldioxid und Stickstoffoxide. Der Entwurf enthält auch Bestimmungen über die Beteiligung der Öffentlichkeit am zu erstellenden Luftreinhalteprogramm. Generell ist die gewählte Lösung zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zum Rechtsschutz analog zur Lösung des IG-L nach dem Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018 gewählt, diesbezüglich ist auch auf die Stellungnahme von ÖKOBÜRO dazu zu verweisen. ÖKOBÜRO begrüßt die Regelung der Öffentlichkeitsbeteiligung und zum Rechtsschutz im Entwurf zum EG-L 2018.
UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz geändert wird (2018)
In dieser Novelle wird das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) an die UVP-Änderungs-Richtlinie 2014/52/EU angepasst, die bereits bis 16.05.2017 umzusetzen gewesen wäre, was wir grundsätzlich begrüßen. Allerdings will die Regierung auch einen "Standortanwalt" sowie eine Überprüfungsfrist für anerkannte Umweltorganisationen einführen, was ÖKOBÜRO beides als unnötig ablehnt .Darüber hinaus kritisieren wir, dass das UVP-G durch das zeitgleich in Begutachtung befindliche Standortentwicklungsgesetz rechtswidriger Weise seine Funktion verliert und legen dar, wie schnell die meisten UVP-Verfahren abgeschlossen werden, sich aber noch weiter beschleunigen lassen, ohne sie ad absurdum zu führen.
Aarhus Umweltverfahren
ÖKOBÜRO begrüßt die Gesetzesinitiative zur Umsetzung der Aarhus Konvention, mit der auch die dritte Säule – Zugang zu Gerichten – nun gesetzlich verankert werden soll. Nicht zuletzt wird durch die Umsetzung nicht nur das Recht der Öffentlichkeit auf Beteiligung und Rechtsschutz in umweltrechtlichen Angelegenheiten, sondern auch Rechtssicherheit für Projektwerbende gewährleistet. Nichtsdestotrotz besteht an einigen Stellen Verbesserungsbedarf wie im Folgenden zu zeigen sein wird.
Transparenz
Stellungnahme zum Bundesrechtsbereinigungsgesetz (2018)
Der vorliegende Ministerialentwurf sieht das Außerkrafttreten aller einfachen Bundesgesetze und -verordnungen vor, die vor dem 1. Jänner 2000 kundgemacht wurden und nicht in der Anlage 2 des Entwurfes genannt sind. In den Erläuterungen wird von einer „Bereinigungsquote von rund 50%“ gesprochen, dies entspricht dem Entfall von „rund 2 5000 Rechtsvorschriften“.
Ziel des Bundesgesetzes sei u.a. die Erhöhung der Rechtssicherheit, sowie die Deregulierung. Rechtsvorschriften, die nicht mehr benötigt werden, werden durch ihre „bloße Nichterwähnung aus der Rechtsordnung ausgeschieden“ ÖKOBÜRO kritisiert diese Vorgehensweise als intransparent und als im Widerspruch mit dem verfassungsgesetzlichen Determinierungsgebot.
Grundrechte Zivilgesellschaft
Stellungnahme zum Strafrechtsänderungsgesetz (2018)
Im vorliegenden Ministerialentwurf wird neben der Erweiterung des Kataloges terroristischer Straftaten, der Einführung des neuen Straftatbestandes „Reisen für terroristische Zwecke“, sowie der Einführung von Opferschutzbestimmungen, auch die Regelung des § 278c Abs 3 StGB ersatzlos gestrichen. Durch die Streichung wird eine gesetzlich festgehaltene Grenzziehung zwischen terroristischen Aktivitäten und zivilgesellschaftlichem Engagement gegen autoritäre Regime gestrichen.
Angesichts des weltweiten Aufschwungs von autoritären Regimen, ist es wichtig, dass sich Angehörige der Zivilgesellschaft für Menschenrechte und Demokratie einsetzen. Die Streichung von Abs 3 stellt insofern ein falsches Signal dar.
EU Energie Wasser
Der WWF hat mit Unterstützung von ÖKOBÜRO und dem Büro blattfisch untersucht, wie in Österreich mit Kraftwerksprojekten umgegangen wird, die voraussichtlich negative Auswirkungen auf die Gewässerqualität haben werden. Untersucht wurden aktuelle und zukünftige Projekte.
Grundrechte Zivilgesellschaft
Stellungnahme zur Novelle der Strafprozessordnung (2018)
Die Novelle der Strafprozessordnung hat das Potential, durch eine weitreichende Ausdehnung der Überwachungsbefugnisse tief in die Grundrechte der Gesamtbevölkerung einzugreifen und damit auch die Arbeit der Zivilgesellschaft zu erschweren. Insbesondere das Ausnutzen von Sicherheitslücken durch den sogenannten "Bundestrojaner" birgt enorme Risiken, die über die Frage des Rechts auf Privatsphäre hinausreichen. ÖKOBÜRO kritisiert zudem, dass eine Novelle, die mit großen Beschränkungen der Grund und Freiheitsrechte der Bürger und Bürgerinnen verbunden ist, lediglich in Form einer Ausschussbegutachtung zur Debatte gestellt wird.
Grundrechte Zivilgesellschaft
Durch die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) wurd für Videoüberwachung die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt. Neben dem grundrechtswidrigen Eingriff in die Privatsphäre der Öffentlichkeit sind auch die praktischen Vorteile für die Strafverfolgung faktisch nicht erwiesen. Ähnlich verhält es sich bei den durch die SPG Novelle im Telekommunikationsgesetz eingeführten Netzsperren, die technisch keine Vorteile bringen, jedoch Zensur Tür und Tor öffnen.
Grundrechte Zivilgesellschaft
Stellungnahme zur Novelle der Strafprozessordnung (2017)
Der Entwurf zur Novelle der Strafprozessordnung enthält zahlreiche, aus rechtsstaatlicher Sicht höchst Problematische Einschnitte in die Rechte der Bevölkerung und Zivilgesellschaft. Die Legitimation von IMSI-Catchern, also Überwachung von Mobilfunk, die massive Einschränkung des Briefgeheimnisses und die Einführung des "Bundestrojaners" sind massive Einschränkungen des Rechtes auf Privatsphäre. Die angeblichen Vorteile für die Sicherheit der Bevölkerung lassen sich bei genauerer Untersuchung nicht feststellen.
Grundrechte Zivilgesellschaft
Stellungnahme zur Novelle des Versammlungsgesetzes (2017)
Der Entwurf für eine Novelle des Versammlungsgesetzes beinhaltet zahlreiche Einschränkungen der grundrechtlich verankerten Versammlungsfreiheit. ÖKOBÜRO lehnt dabei die Verlängerung der Anmeldefrist auf 48 Stunden und die Einführung eines Schutzbereiches ab. Ebenso abgelehnt wird die schwammige Formulierung, mit der diese Novelle politische Kundgebungen von Drittstaatsangehörigen untersagbar machen soll, da dies sowohl die österreichische als auch internationale Zivilgesellschaft in ihren Rechten beschneiden würde.
Grundrechte Zivilgesellschaft
Stellungnahme zur Novelle des Strafgesetzbuches (2017)
Mit einem neuen § 246a StGB soll der neue Tatbestand der "Staatsfeindlichen Bewegung" geschaffen werden. Auch wenn dies wohl nicht in der Absicht der Verfassenden ist, würde sich dieser Paragraph dafür eignen, zivilen Ungehorsam zu kriminalisieren. Die Umweltbewegung nutzt Mittel des zivilen Ungehorsams um für den Erhalt und die Beachtung unserer natürlichen Umwelt, auch entgegen behördlicher Anordnungen, einzutreten. Das ist etwa der Fall bei Besetzungen von ökologisch sensiblen Gebieten deren Nutzung für gewerbliche Zwecke behördlich genehmigt wurde. Diese Art des zivilgesellschaftlichen Protestes gegen staatliches Handeln, inklusive behördlicher Einzelfallentscheidungen, ist essentiell für die Aufrechterhaltung einer lebendigen und pluralistischen Demokratie, und wurde nicht nur bei der Besetzung der Hainburger Au, sondern auch kürzlich an der schwarzen Sulm und an der Mur bei Graz von BürgerInnen, Initiativen und Umweltschutzorganisationen ausgeübt.
Grundrechte UVP
Eine Regelung, die Umweltschutzorganisationen verpflichtet, die Höhe von Spenden und die Namen der Spendenden zu veröffentlichen, ist nicht mit dem Grundrecht auf Datenschutz vereinbar.
UVP
Das Verwaltungsreformgesetz BMLFUW (254/ME) soll 25 Gesetze ändern oder aufheben. Im Teil für das UVP-G sind jedoch u.a. die Schlechterstellung von Gemeinden, Umweltanwaltschaften und Umweltbundesamt sowie verfassungs- und europarechtswidrige Bestimmungen enthalten, die Kosten für Gutachten auf Umweltorganisationen abwälzen sowie das Datenschutzrecht von Spendenden verletzen. ÖKOBÜRO lehnt daher die Novelle des UVP-G in fast allen Punkten ab. Darüber hinaus kritisieren wir, dass in den Novellen zum WRG und IG-L trotz internationaler Verpflichtung wieder der Rechtsschutz für Umweltorganisationen laut Aarhus Konvention Art 9 Abs 3 nicht enthalten ist.
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf zum Kärntner Naturschutzgesetz sollen die Kompetenzen des Kärntner Naturschutzbeirats (= Kärntner Umweltanwalt) erweitert werden. Zwar befürwortet ÖKOBÜRO die Einbindung von Umweltanwaltschaften, bzw. des Naturschutzbeirates, sowie die Ausweitung von dessen Befugnissen, jedoch ist dies nicht ausreichend um der Aarhus Konvention zu genügen. Der Entwurf zur Novelle des Kärntner Naturschutzgesetzes sieht keine Aufnahme von Beschwerderechten und Parteistellung in Verfahren für Umwelt-NGOs bzw. Bürgerinitiativen vor. Damit verstößt das Naturschutzgesetz in Kärnten weiterhin gegen Völkerrecht und steht im Konflikt mit Unionsrecht, was zu erhöhter Rechtsunsicherheit für Rechtsunterworfene führt, da Umweltorganisationen fälschlich von Verfahren ausgeschlossen werden.
Aarhus Naturschutz Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Das Bundesland Wien hat kürzlich der Entwurf einer Sammelnovelle zur Umsetzung der Aarhus Konvention im Wiener Nationalparkgesetz und Wiener Naturschutzgesetz veröffentlicht. Die Novelle hat Anpassungen in Bezug auf die Bestimmungen über den Rechtsschutz zum Ziel. Anerkannten Umweltorganisationen wird das Recht, gegen Bescheide Beschwerde an das Verwaltungsgericht Wien zu erheben, eingeräumt. ÖKOBÜRO begrüßt die Initiative, zeigt jedoch zusätzliche, für eine vollständige Umsetzung erforderliche, Schritte auf.
Aarhus Naturschutz Umweltverfahren
Für ÖKOBÜRO ist der vorliegende Verordnungsentwurf sowohl was seine rechtliche Grundlage betrifft, als auch hinsichtlich des Inhaltes nicht mit der FFH Richtlinie der EU vereinbar. ÖKOBÜRO kritisiert, dass ein Grundsatz der Richtlinie, nämlich die Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes der geschützten Tierarten wie der Biber eine ist, in der vorliegenden Verordnung nicht ausreichend berücksichtigt wird.
Grundrechte Transparenz Zivilgesellschaft
Stellungnahme zum Informationsfreiheitsgesetz (2015)
Staatliche Transparenz ist von größter Bedeutung für Österreichs Zivilgesellschaft, insbesondere für die Umweltbewegung. Auch wenn Umweltinformationen durch das Umweltinformationsgesetz bereits heute zu einem großen Teil zugänglich sind, erleichtert ein genereller Zugang zu sonstigen staatlichen Informationen die Arbeit von Umweltorganisationen.
Aarhus Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO fordert Parteistellung von Umweltorganisationen und Rechtsschutzregelungen laut Aarhus Konvention in Verfahren nach dem AWG.
Nachhaltigkeit
Stellungnahme zur NFI-Richtlinie (2015)
Die NFI-Richtlinie verpflichtet Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsperformance zu berichten. ÖKOBÜRO fordert die Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflicht auf Unternehmen ab 250 Mitarbeiter/-innen.
Nachhaltigkeit
Stellungnahme zur Novellierung des Bundesvergabegesetzes (2015)
ÖKOBÜRO fordert die stärkere Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte in Vergabeverfahren.
EU Energie Wasser
Stellungnahme Kraftwerk Kaunertal (2015)
Das Kraftwerk Kaunertal erfüllt die Kriterien eines Projects of Common Interest nicht.
Energie
Stellungnahme zum Entwurf eines Energieinfrastrukturgesetzes (2015)
ÖKOBÜRO empfiehlt den Entwurf des Energieinfrastrukturgesetztes zurückzuziehen und grundlegend neu zu entwickeln.
Aarhus Energie Naturschutz SUP Umweltverfahren Wasser Öffentlichkeitsbeteiligung
ÖKOBÜRO Stellungnahme zu der vom Umweltminister geplanten Annahme des Wasserwirtschaftlichen Rahmenplans "Großwasserkraftwerksvorhaben Tiroler Oberland".
UVP
Stellungnahme zur Bundesstraßen-Lärmschutzverordnung (2014)
ÖKOBÜRO hat sich im Juli 2014 gegen den Erlass der Bundesstraßen-Lärmschutzverordnung durch das BMVIT ausgesprochen. Durch die Verordnung wurden fixe Immissionsgrenzen für Lärm festgeschrieben, wodurch zukünftig Abwägungsentscheidungen und Einzelfallprüfungen ausgehebelt werden und der Lärmschutz aufgeweicht wird.
EU Energie Öffentlichkeitsbeteiligung
Stellungnahme zur PCI-Liste für Energieprojekte der EU (2014)
ÖKOBÜRO verfasste im Namen von Justice and Environment im Juni 2014 gemeinsam mit dem CEE Bankwatch Network eine Stellungnahme zur EU-Liste mit Energieinfrastrukturprojekten, die als Vorhaben von gemeinsamen Interesse („projects of common interest“) identifiziert werden sollen. Die Stellungnahme an die Europäische Kommission kritisiert insbesondere die mangelnde Legitimation der Liste und deren Entstehungsprozess. Die Nominierung der Vorhaben erfolgte in intransparenter Weise und ohne Beteiligung der Öffentlichkeit. Darüber hinaus wurden einige Vorhaben nominiert, die keinesfalls umweltverträglich sind (insbesondere die Erweiterung des österreichischen Kraftwerks Kaunertal).
Grundrechte Transparenz Zivilgesellschaft
ÖKOBÜRO, GLOBAL 2000, Greenpeace, Justice and Environment und WWF haben im Mai 2014 eine gemeinsame Stellungnahme zur Informationsfreiheits-Novelle verfasst.
Energie Naturschutz Wasser
ÖKOBÜRO-Studie: Der Schutzstatus von Ruhegebieten gemäß § 11 Tiroler Naturschutzgesetz 2005 (2014)
In dieser rechtlichen Kurzstudie soll der Schutzstatus von Ruhegebieten gem § 11 Tiroler Naturschutzgesetz 2005 untersucht werden. In diesem Zusammenhang wird insbesondere überprüft, inwieweit die Errichtung des Pumpspeicherkraftwerkes SKW Kühtai im Ruhegebiet „Stubaier Alpen“ mit dem Verbotstatbestand des § 11 Abs 2 vereinbar ist.
Energie Wasser
Rechtliche Überlegungen zur Ausweisung von "no-go-areas" im Wasserkraftausbau (2013)
WWF Österreich ist an ÖKOBÜRO mit dem Anliegen herangetreten, die Voraussetzungen und möglichen Umsetzungsszenarien für eine österreichweite Ausweisung von „no-go areas“ im Wasserkraftausbau auszuarbeiten und analytisch darzustellen.
Energie Wasser
Stellungnahme zum Entwurf der Wasserrechtsgesetz-Novelle (2013)
Hier finden Sie die Stellungnahme von ÖKOBÜRO, Justice & Environment, WWF, Greenpeace und GLOBAL 2000 zum Entwurf der Wasserrechtsgesetz-Novelle 2013.
Umwelthaftung Öffentlichkeitsbeteiligung
Industrieemissionen in der Abfallwirtschaft - kein umfassendes System der Umweltinspektionen (2013)
ÖKOBÜRO kritisiert: die Bestimmungen über die Öffentlichkeitsbeteiligung sind noch nicht ausreichend und es gibt auch kein umfassendes System der Umweltinspektionen - so wie es die Richtlinie vorsieht.
Aarhus Umweltverfahren
Versuch, ein für den effektiven Rechtsschutz erforderliches Prinzip quasi durch die Hintertüre abzuschaffen: der aufschiebende Rechtsschutz. Aufschiebender Rechtsschutz bedeutet, dass, wenn eine Behörde eine Genehmigung erteilt, im Falle einer Beschwerde gegen diese Genehmigung erst gebaut werden darf, wenn ein Gericht die Richtigkeit der behördlichen Entscheidung geprüft hat. Dieser Grundsatz soll für Straßenprojekte durchbrochen werden, obwohl dies dem Europarecht widerspricht.
Aarhus Umweltverfahren
Der Europäische Gerichtshof hat vor kurzem noch einmal und mit höchster Deutlichkeit klargestellt, dass in Verfahren mit Umweltauswirkungen im Regelfall aufschiebender Rechtsschutz zu gewähren ist. Österreich will hier eine Regelung setzen, die eindeutig rechtswidrig ist
EU Energie SUP UVP Umweltverfahren Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Sicherstellung des Funktionierens des Energiemarkts, die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit in der Union, die Förderung der Energieeffizienz und von Energieeinsparungen sowie die´Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen, und die Förderung der Interkonnektion von Energienetzen unter Berücksichtigung der Notwendigkeit der Erhaltung und Verbesserung der Umwelt sind zu verfolgen.
Aarhus Energie Öffentlichkeitsbeteiligung
Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (2013)
ÖKOBÜRO kritisiert: Bestimmungen zu Öffentlichkeitsbeteiligung und Gerichtszugang sowie zu den Umweltinspektionen unzureichend.
Energie Klima
Energieeffizienzpaket des Bundes (2013)
Mit 31.01.2013 endete die Begutachtungsfrist für das Energieeffizienzpaket des Bundes. Mit diesem Gesetzespaket sollen unter anderem bestimmte Verpflichtungen aus der Energieeffizienz-Richtlinie ins nationale Recht umgesetzt werden - das Gesetzespaket beinhaltet auch die zukünftige Kennzeichnugspflicht für elektrische Energie - Damit soll eine lückenlose Zuordnung der in Österreich abgegebenen Strommengen ermöglicht werden und der Import von "Graustrom" (darunter auch Atomstrom) in Zukunft verhindert werden.Neben diesen bereits erwähnten positiven Aspekten sind dem Gesetzesvorhaben auch zahlreiche Kritikpunkte entgegenzuhalten, welche wir zusammen mit Greenpeace und Justice and Environment in einer Stellungnahme angesprochen haben.
Klima
Novelle des Klimaschutzgesetzes (2013)
ÖKOBÜRO Stellungnahme zur konkreten Novelle, grundsätzlichen Kritikpunkten zum österreichschen Klimaschutzgesetz und den nationalen Klimaschutzbestrebungen.
Umweltverfahren
Ziel dieser Studie ist es, Finanzierungsmöglichkeiten für Bürgerbeteiligung in umweltrelevanten Verfahren in Österreich auszuarbeiten.
Aarhus
ÖKOBÜRO kritisiert die Abschaffung der Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit des VfG.