June 13, 2022, 11:36 a.m.

ÖKOBÜRO: Schlüssel zu wirksamen Umweltverfahren liegt bei den Bundesländern

Transparenz bei Zonierungen, mehr Personal bei Behörden, Schutz der Biodiversität sicherstellen

Wien (OTS) - ÖKOBÜRO begrüßt die von Umweltministerin Leonore Gewessler vorgeschlagene Änderung des UVP-G, wonach fehlende Widmungen künftig kein Hindernis mehr bei Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energie sein sollen. ÖKOBÜRO Geschäftsführer Thomas Alge: „Die Durchbrechung der Nicht-Widmung ist natürlich nur das letzte Mittel. Viel wichtiger ist, dass die Bundesländer nun die für die Energiewende notwendigen Flächen ausweisen und gleichzeitig Ausschlusszonen zum Schutz der Biodiversität sicherstellen.“

Die Steiermark hat bereits 2014 gezeigt, dass Verfahren durch ausgewiesene Vorrangzonen für Windkraft, und den damit einhergehenden Entfall von Widmungsverfahren, entlastet werden. Gute Erfahrungen mit Zonierungen hat auch das Burgenland bereits vor 20 Jahren bei der Windkraft gemacht. Dort hat die Windkraft seither hohe Akzeptanz. Thomas Alge: „Entscheidend ist, dass der Zonierungsprozess wie im Burgenland, zuerst bei Windkraft und zuletzt bei Photovoltaik, unter aktiver Einbeziehung der Öffentlichkeit gemacht wird. Da braucht es ergebnisoffene Prozesse, in welchen auch tatsächlich Änderungen und Anpassungen möglich sind. Essenziell sind dabei auch Ausschlusszonen. Es muss klar sein, wo ein Ausbau möglich ist und wo keinesfalls. Nur so wird das Konfliktpotential in Folgeverfahren reduziert.“

Eine weitere wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Verfahren ist die bessere Personalausstattung der Behörden. Eine Untersuchung von ÖKOBÜRO und der Universität für Bodenkultur Wien hat zuletzt gezeigt, dass Personalmangel in den Behörden und bei Sachverständigen ein wesentlicher Treiber für überlange Verfahren sind. Ähnliche Aussagen liefert die vom BMK eingesetzte Gruppe von Expert:innen aus der UVP-Praxis. Thomas Alge: „Wenn die UVP Behörden in den Bundesländern nicht ausreichend besetzt sind, nützt faktisch auch eine Novelle des UVP Gesetzes wenig. Wir brauchen kompetente und schlagkräftige Behörden und klar strukturierte Verfahren. Dann schaffen wir auch die Energiewende. Der aktuelle UVP-Bericht an den Nationalrat zeigt, dass die Verfahren ab Vollständigkeit der Projekteinreichung im Durchschnitt nur sieben Monate brauchen. Das heißt, rasche Verfahren sind möglich, bereits jetzt.“

Dass der Ausbau der Erneuerbaren ein besonderes öffentliches Interesse hat, ist bereits jetzt in der Praxis Realität. Eine rechtswissenschaftliche Untersuchung von Univ.-Prof. Eva Schulev-Steindl zeigte schon vor zwei Jahren, dass bei neun von zehn Verfahren die Interessenabwägung zu Lasten der Biodiversität ausgeht. Thomas Alge: „Nicht nur das Klima, sondern auch die Biodiversität befindet sich in einer existentiellen Krise, die sich gegenseitig bedingt. Laut Europäischer Umweltagentur sind 80 % der Arten in einem mangelhaften oder schlechten Zustand. Die Energiewende darf daher nicht zu Lasten unserer Natur gehen, denn das befeuert die Klimakrise nur einmal mehr. Deshalb ist die gesetzliche Festschreibung des besonderen öffentlichen Interesses sicher das falsche Signal.“