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Der Entwurf für ein Steiermärkisches EABG (StEABG) soll die Bauordnung, das Naturschutz-, Elektrizitätswirtschafts- und Raumordnungsgesetz ändern und dabei unter anderem die EU-Erneuerbaren Richtlinie umsetzen. Die blau-schwarze Koalition will diesen Anlass offenbar nutzen, um auch die Rechte der Landesumweltanwaltschaft (LUA) und Umweltschutzorganisationen erheblich einzuschränken. Auch verkennt der Entwurf, dass echter Klimaschutz nur mit Rücksicht auf die Natur gemacht werden kann. Wenn die Biodiversität unwiederbringlich zerstört wird, dann hat dies auch schwerwiegende Auswirkungen auf das Klima.
Streichung von Rechten der LUA und Umweltschutzorganisationen
ÖKOBÜRO warnt in der Stellungnahme vor der Streichung des Revisionsrechts der LUA, die eine entscheidende Rolle für den Schutz der Umwelt spielt. Durch die Verwehrung des Revisionsrechtes können Verfahren länger dauern und die Rechtslage unklar bleiben. Darüber hinaus kritisiert ÖKOBÜRO mit Nachdruck die völker- und europarechtswidrige Halbierung der Beschwerdefrist für Umweltschutzorganisationen im Naturschutzgesetz. Diese Halbierung auf zwei Wochen verstößt gegen die Aarhus-Konvention und erschwert effektiven Rechtsschutz im Naturschutzrecht.
Unklare Formulierungen und mangelnde Ausnahmen
Auch unklare Formulierungen bei Ausnahmen von Artenschutzbestimmungen werden in der Stellungnahme kritisiert, da diese zu Rechtsunsicherheit führen und mit dem Europarecht unvereinbar sind. Die pauschale Anwendung des überragenden öffentlichen Interesses führt aus Sicht von ÖKOBÜRO darüber hinaus zu unzulässigen Einschnitten in den Naturschutz und sollte daher dringend mit gut durchdachten Ausnahmen versehen werden, wie in der EU-Richtlinie vorgesehen.
Echte Verfahrensbeschleunigung geht anders
Für eine wirkliche Verfahrensbeschleunigung gibt es zahlreiche Maßnahmen, die effektiver wirken, als die betroffene Öffentlichkeit aus den Verfahren auszusperren. Etwa eine Aufstockung der Behördenressourcen und Kompetenzen, übergeordnete Planung in der Grundsatzfragen geklärt werden und gute Einreichunterlagen können Verfahren erheblich beschleunigen, ohne dabei Rechtsunsicherheit zu schaffen.
Angesichts dieser schwerwiegenden rechtlichen und inhaltlichen Mängel des Gesetzesentwurfs fordert ÖKOBÜRO die Steiermärkische Landesregierung dringend zu einer Überarbeitung des Entwurfs auf.