11. August 2026 | Stellungnahme, News

ÖKOBÜRO Stellungnahme: Geplante VwGVG-Novelle schwächt Rechtsschutz von Nachbar:innen und Umweltorganisationen

Das Bundeskanzleramt hat eine Novelle zum Verwaltungsgerichtsverfahren in Begutachtung geschickt, die vornehmlich Verfahren beschleunigen und den Rechtsschutz verbessern soll. ÖKOBÜRO teilt das Ziel zügiger, effizienter Verfahren, sieht im Entwurf aber genau das Gegenteil: Herzstück ist eine neue Regelung, wonach Nachbar:innen, Bürger:inneninitiativen und Umweltorganisationen ihre gesamte Kritik an einem Bescheid binnen vier Wochen vorbringen müssen – während Projektwerbende ihr Vorbringen bis zum Schluss der Verhandlung ergänzen dürfen. In einer Stellungnahme fordert ÖKOBÜRO die ersatzlose Streichung dieser Bestimmung.

Die Neuregelung bricht außerdem mit langjähriger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und ähnelt einer Regelung, die in Deutschland gerade dem EuGH zur Prüfung vorliegt – dort allerdings mit einer deutlich großzügigeren Zehn-Wochen-Frist. Aus Sicht von ÖKOBÜRO wäre es unverantwortlich, eine noch strengere Variante zu beschließen, bevor diese Frage europarechtlich geklärt ist. Tatsächlich beschleunigt würden Verfahren durch mehr Personal bei Behörden und Gerichten, bessere Planung und vor allem durch eine echte, zentrale Kundmachungsplattform, die es Betroffenen überhaupt erst ermöglicht, rechtzeitig von Verfahren zu erfahren – eine Forderung, die ÖKOBÜRO seit Jahren erhebt.

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