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Die Neuregelung bricht außerdem mit langjähriger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und ähnelt einer Regelung, die in Deutschland gerade dem EuGH zur Prüfung vorliegt – dort allerdings mit einer deutlich großzügigeren Zehn-Wochen-Frist. Aus Sicht von ÖKOBÜRO wäre es unverantwortlich, eine noch strengere Variante zu beschließen, bevor diese Frage europarechtlich geklärt ist. Tatsächlich beschleunigt würden Verfahren durch mehr Personal bei Behörden und Gerichten, bessere Planung und vor allem durch eine echte, zentrale Kundmachungsplattform, die es Betroffenen überhaupt erst ermöglicht, rechtzeitig von Verfahren zu erfahren – eine Forderung, die ÖKOBÜRO seit Jahren erhebt.