20. August 2026 | Stellungnahme, News

Stellungnahme zum Aarhus-Aktionsplan: Österreich braucht ein Umwelt-Rechtsbehelfs-Gesetz

Österreich muss bis Herbst 2026 einen Aktionsplan vorlegen, der aufzeigt, wie die seit Jahren beanstandeten Lücken bei der Umsetzung der Aarhus-Konvention geschlossen werden sollen. ÖKOBÜRO und Justice and Environment haben zum Entwurf des Ministeriums eine umfassende Stellungnahme eingebracht. Gefordert wird als eine mögliche Lösung ein einheitliches Umwelt-Rechtsbehelfs-Gesetz.

Der Hintergrund

Die Vertragsstaatenkonferenz der Aarhus-Konvention hat im November 2025 zum wiederholten Mal festgestellt, dass Österreich die Konvention nicht ausreichend umsetzt. Anerkannte Umweltorganisationen und betroffene Personen können in Österreich in vielen Fällen nicht wirksam gegen Verstöße gegen Umweltrecht vorgehen. Das ist insbesondere bei Verordnungen der Fall, die etwa die Tötung streng geschützter Tierarten erlauben.
Der Aktionsplan-Entwurf des BMLUK listet zwar eine Reihe bereits getroffener Maßnahmen auf, ihm fehlen allerdings konkrete Schritte für die eigentlichen Problemfälle. Die Anfechtbarkeit von Verordnungen, vorläufiger Rechtsschutz, Rechtsbehelfe gegen behördliche Unterlassungen und den Rechtsschutz im rein nationalen Umweltrecht sind weiterhin Lücken für die keine konkreten Maßnahmen im Plan vorgesehen sind. Der Plan setzt sich darüber hinaus einen Zeithorizont bis Oktober 2028 – obwohl die Verpflichtung seit 1998 besteht und die Mängel seit 2014 formell beanstandet werden.
 
In der Stellungnahme zeigen ÖKOBÜRO und J&E anhand konkreter Beispiele, dass die bisherige Herangehensweise der einzelnen schrittweisen Novellen keine Lösung der Kernfragen mit sich gebracht hat. So zeigt etwa die Vorarlberger Aarhus-Sammelnovelle, die neue Beschwerderechte schafft, diese aber durchgehend auf unionsrechtlich determiniertes Recht beschränkt, dass der politische Wille zur völkerrechtskonformen Umsetzung weitgehend fehlt, vor allem bei den Ländern. Die strukturellen Lücken werden nicht geschlossen, sondern teils sogar verfestigt. Als nachhaltige Lösung fordert die Stellungnahme die Schaffung eines Umwelt-Rechtsbehelfs-Gesetzes des Bundes nach deutschem Vorbild, das den Rechtsschutz aus den zersplitterten Materiengesetzen herauslöst und anerkannten Umweltorganisationen eine generell sichere Rechtsstellung für das gesamte nationale Umweltrecht einräumt.

Ausführlicher hier auf unserem Blog

Zur Stellungnahme von ÖKOBÜRO

Zur ÖKOBÜRO-Kurzstudie: Stand der Umsetzung der Aarhus Konvention in Österreich


Hinweis:
Die Arbeit von ÖKOBÜRO zum Thema dieses Beitrags wird im Zeitraum von 5/2024 - 5/2027 durch das EU-geförderte Projekt BeLIFE unterstützt: Das Projekt „BeLIFE“ stärkt die Rolle von Bürger:innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Durchsetzung von EU-Umwelt- und Klimarecht im Rahmen des Europäischen Green Deal. Es vermittelt Wissen, Werkzeuge und rechtliche Kompetenzen, um Rechte wirksam nutzen und Verstöße gegen Umweltrecht ansprechen zu können. Dabei orientiert sich BeLIFE an der
Aarhus-Konventiondie diese Rechte EU-weit absichert.