Sept. 30, 2019 | NEWSFLASH Umweltrecht

Verlängerung des belgischen AKWs Doel erfordert UVP und Naturverträglichkeitsprüfung

Ende Juli 2019 entschied der EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren über die Verlängerung der Betriebszeit des belgischen AKW Doel um zehn Jahre. Der Gerichtshof bejahte insbesondere die Anwendbarkeit der UVP-Richtlinie sowie der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie. Dies begründete er unter anderem mit dem Umfang der geplanten Renovierungsmaßnahmen, der Dauer der Verlängerung und der Gefahr eines schwerwiegenden Unfalls.