Ein weiteres Kapitel in einer bereits längeren Geschichte. Die erste Version des Standortentwicklungsgesetzes hatte ÖKOBÜRO bereits mit einer Beschwerde bei der EU-Kommission im Sommer 2018 zu Fall gebracht, noch bevor sie beschlossen wurde. In Folge wurde der Entwurf für das Standortentwicklungsgesetz komplett umgeschrieben. Aber auch diese schließlich eingeführte Variante untergräbt eine seriöse Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Seither können UVP-Verfahren auf Antrag der Projektwerbenden an die nächste Instanz weitergereicht werden, selbst wenn die Prüfung durch die Behörde noch gar nicht abgeschlossen ist.
ÖKOBÜRO legte daher der EU-Kommission unsere Bedenken gegen das „neue“ Standortentwicklungsgesetz dar. Da die österreichische Regierung diesmal keinen Rückzieher machte, leitete die EU Generaldirektion für Umwelt nun deshalb ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein.
Ebenfalls Teil des Verfahrens sind zu hohe Schwellenwerte, ab wann in Österreich überhaupt eine UVP durchzuführen ist. Insbesondere genannt wurden dabei Projekte für Städtebau, Abholzungen sowie die Erdöl- und Erdgasgewinnung.
Zur Presseaussendung der EU-Kommission
Zur ÖKOBÜRO-Stellungnahme zum 2. Entwurf für ein Standortentwicklungsgesetz (Dezember 2018)