Das EuGH Urteil „Protect" aus dem Jahr 2017 hatte in Österreich große Auswirkungen, stellt doch der Europäische Gerichtshof und nachfolgend auch der Verwaltungsgerichtshof fest, dass Umweltschutzorganisationen auch Rechtsschutz zusteht und zwar direkt im Wirkungsbereich des Europarechts. Auf eine nationale Umsetzung musste daher nicht mehr gewartet werden, um diesem neuen Rechtsschutz zum Durchbruch zu verhelfen. Schnell stellte sich auch die Frage, ob das auch rückwirkend gelten sollte, also ob auch Altbescheide künftig einer gerichtlichen Kontrolle durch die betroffene Öffentlichkeit zugänglich wären. Der Verwaltungsgerichtshof sprach 2019 dazu aus, dass genau das der Fall sei, eine Rückwirkung bis 2009 war für ihn denkbar.
Zu dieser Frage, wie weit zurück eine solche Rückwirkung denkbar wäre und wie sich das im Verhältnis zur Rechtssicherheit darstellen würde, referierte am Mittwoch den 5.2.2020 unser Umweltjurist, Gregor Schamschula beim ÖWAV Seminar in Salzburg. Seinen Vortrag können sie hier kostenlos herunterladen: Rückwirkung der Parteistellung von Umweltorganisationen 1,3 MB