Im Umweltbereich gibt es in Österreich bereits seit Jahren das Umweltinformationsgesetz und damit den freien Zugang zu Umweltinformationen. Dieses kann in weiten Teilen als Vorlage für das Informationsfreiheitsgesetz dienen. Die Fristen für den Zugang zu Informationen sollten jedoch kürzer sein, statt vier Wochen, nur zwei Wochen. Und es braucht stärkere Durchsetzungsmechanismen, wenn die Behörden per Gerichtsentscheidung dazu verpflichtet sind, Informationen herauszugeben, dies aber nicht tun. ÖKOBÜRO fordert wie das Forum Informationsfreiheit als ersten Schritt, einen transparenten Gesetzgebungsprozess unter Einbeziehung der wesentlichen Stakeholder und ExpertInnen.