Am 9. Juni luden ÖKOBÜRO und die Steiermärkische Umweltanwaltschaft zu einem Workshop zur Umsetzung der Aarhus Konvention auf Bundes-und Landesebene ein. Angesichts der aktuellen Situation wurde dieser nicht wie ursprünglich geplant in Graz, sondern per Online-Videokonferenz abgehalten. Zunächst erfolgte im Rahmen dieses Workshops eine kurze Präsentation über den Zugang zu Gerichten für die Öffentlichkeit. Dabei wurde auch speziell auf den Umsetzungsleitfaden der EU Kommission und die Schwächen der derzeitigen Umsetzung hingewiesen. Anschließend fand eine gemeinsame Diskussion unter den Teilnehmenden statt, die auf die Bedeutungen für die tägliche Praxis einging. Die Veranstaltung erfolgte im Rahmen des durch das LIFE Programm der EU geförderten Projekts EARL - Access to Justice for a Greener Europe.
Die Präsentation kann hier kostenlos heruntergeladen werden.
Der Leitfaden der Kommission steht hier zum Download bereit.