Das ACCC hielt dabei fest, dass Umweltschutzorganisationen Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Kommission über staatliche Beihilfen zustehen müssen. NGOs fordern die Europäische Kommission nun auf, dies zu bestätigen.
Die EU-Kommission überprüft staatliche Beihilfen auf ihre Vereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt. Ausgehend von einer Entscheidung der Kommission über Subventionen für das britische AKW Hinkley Point C, richteten ÖKOBÜRO und GLOBAL 2000 bereits im März 2015 eine Beschwerde an den Umsetzungsausschuss zur Aarhus Konvention (ACCC). Dieser hielt in seiner Entscheidung vom März 2021 fest, dass es für die Öffentlichkeit Rechtschutzmöglichkeiten zur Überprüfung von Entscheidungen über Subventionen geben müsse, da sich diese auch auf die Umwelt auswirken können (wie etwa durch die Förderung des Baus eines AKW).
Die Europäische Kommission schlägt nun vor, die Entscheidung des ACCC zum Rechtsschutz im Beihilfenverfahren im Zuge der Aarhus Vertragsstaatenkonferenz im Oktober 2021 nicht zu unterstützen, sondern dies auf die nächstfolgende Tagung im Jahr 2025 zu verschieben. Damit rückt nicht nur eine Umsetzung der ACCC-Entscheidung in weite Ferne, sondern setzt sich auch die Kommission über internationale Rechtsvorschriften hinweg. Auch innerhalb der Aarhus-Vertragsstaaten geht die EU damit mit einem schlechten Beispiel voran. Wenn die Kommission die rechtlichen Feststellungen des ACCC nicht als solche interpretiert, könnte dies Schule machen und ähnliches Verhalten von anderen Vertragsstaaten in Zukunft legitim erscheinen lassen.
ÖKOBÜRO richtete deshalb gemeinsam mit anderen NGOs (Justice & Environment, dem European Environmental Bureau, ClientEarth, sowie Environmental Justice Network Ireland) einen offenen Brief an die Attachés der Arbeitsgruppe "Internationale Umweltaspekte", die die Standpunkte der EU in der Aarhus-Vertragsstaatenkonferenz vorbereitet. In diesem wird ersucht, den Vorschlag der Kommission in dieser Form nicht zu unterstützen.