6. April 2022 | ÖKOBÜRO Aktuell

Vorschläge zur Stärkung der UVP

Im Bereich der Behördenausstattung, der Vervollständigung der Unterlagen der Projektwerbenden, bei klaren Verfahrensstrukturen und bei den Schwellenwerten besteht Verbesserungspotenzial bei UVPs.

Mit 7,2 Monaten ab Vollständigkeit der Projektunterlagen laufen Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVPs) in der Regel zügig ab. Das zeigt auch der letzte UVP-Bericht des BMK 2022. Verbesserungspotenzial gibt es vor allem bei der oben bereits ausgeführten Behördenausstattung, der Vervollständigung der Unterlagen der Projektwerbenden, klare Verfahrensstrukturen und bei den Schwellenwerten. 

Schwellenwerte senken

In Österreich werden jährlich rund 20 UVP-Verfahren geführt. Sie enden in der Regel zügig und mit einer Genehmigung. Welche Verfahren einer UVP unterliegen, wird mittels Schwellenwerten im UVP-G definiert. Diese sind in Österreich jedoch im europäischen Vergleich hoch angesetzt. Dabei würde das Senken von Schwellenwerten, also jener Grenzen, die entscheiden, für welche Projekte eine UVP nötig ist, zu einem besseren Schutz der Umwelt führen. Denn nur im Bereich der UVP können durch die gleichzeitige Prüfung aller einschlägigen Gesetze Wechselwirkungen unter Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit erläutert werden.

Die Landesumweltanwaltschaft Salzburg hat bereits im Jahr 2012 eine Analyse der derzeitigen Schwellenwerte des UVP-G gemacht und eine generelle Halbierung aller Werte vorgeschlagen. ÖKOBÜRO fordert als Schwellenwert für Wasserkraftanlagen 4 MW (statt 15 MV), für Skigebiete eine UVP ab einer Fläche von 5ha (statt 20ha) und eine Schwelle von 10.000.000 m³ statt 2.000.000 m³ für Staudämme. Detailliertere Erläuterungen finden sich im Positionspapier von ÖKOBÜRO zur Verbesserung der UVP.

UVP-Pflicht für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Zudem fordert ÖKOBÜRO die Einführung einer UVP-Pflicht für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA). Denn solche großräumigen Anlagen können aufgrund der Veränderung der Landschaft, (punktueller) Bodenversiegelung und Überschattung zu erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt führen. Der für die Errichtung notwendige Bau von Wegen, Stellflächen und technischen Einrichtungen sowie Zäunen kann auch eine Landschaftszerschneidung bewirken. Außerdem ist zu erwarten, dass die regelmäßige Überprüfung und Wartung der Anlage durch Personal die Tiere beunruhigt und stört.

Aus diesem Grund ist die Einführung einer UVP-Pflicht für Photovoltaik – wie dies etwa in Deutschland, Griechenland, Portugal, Rumänien und Spanien der Fall ist – wesentlich, insbesondere wenn es sich dabei um große Anlagen bzw Anlagen in sensiblen Gebieten handelt. Eine UVP-Pflicht entspricht außerdem den Vorgaben der Aarhus Konvention, wonach die Mitgliedsstaaten den Eintritt von erheblichen Auswirkungen zu beurteilen haben und ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung (wie etwa durch eine UVP) vorsehen müssen.
ÖKOBÜRO schlägt daher in Anlehnung an andere EU-Länder eine UVP-Pflicht für PV-FFA ab 20ha, ein vereinfachtes UVP-Verfahren ab 5ha und eine Einzelfallprüfung ab 1ha vor.
 

Positionspapier zur Verbesserung der UVP

Positionspapier zur UVP-Pflicht für Photovoltaik-Freiflächenanlagen