22. Juli 2022 | NEWSFLASH Umweltrecht

Turbo für die Energiewende: Klimaministerium will Umweltverfahren optimieren

Bundesministerin Gewessler präsentierte Vorschläge zur raschen Umsetzung der Energiewende. Im Kern steht die Energieraumplanung. Positivbeispiele zeigen, wohin die Reise gehen muss. Eine einseitige gesetzliche Qualifizierung ausgewählter öffentlicher Interessen birgt jedoch Risiken für den Umweltschutz.

Energieraumplanung im Fokus

Die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Anlagen erneuerbarer Energien variieren zwischen den Bundesländern beträchtlich. Während in einigen Ländern bereits Eignungszonen geprüft und ausgewiesen wurden, fehlt die Energieraumplanung in anderen komplett. Der Vorschlag des BMK lautet nun, dass eine eigene Widmung nicht mehr nötig sein soll, wenn keine solche Planung durch das Land erfolgte. Die Eignung der Fläche soll dann allein im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geprüft werden und die mehrfache Prüfung dadurch entfallen. Besteht eine Energieraumplanung mit ausgewiesenen Zonen, so soll in diesen ebenfalls keine eigene Widmung mehr notwendig sein. Die positiven Beispiele, wie etwa mit der Zonierung für Windkraft in der Steiermark bereits aus 2014, zeigen wie es geht. Entscheidend dabei ist auch, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erstellung dieser Pläne gewahrt wird, die Strategische Umweltprüfung bietet dafür die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen.

Weniger Doppelprüfungen und überwiegendes öffentliches Interesse

Weiters plant das Klimaministerium, die Prüfung des Landschaftsbildes aus der UVP zu streichen, wenn dieses bereits im Zuge der Zonierung geprüft wurde. Darüber hinaus soll dem Ausbau Erneuerbarer Energien ausdrücklich das hohe öffentliche Interesse zuerkannt werden. Dieses ist dann im Zuge von Interessenabwägungen nach den Materiengesetzen bzw. dem UVP-G entsprechend zu berücksichtigen. Ein solches war bereits jetzt im Rahmen eines UVP-Verfahrens zu beachten (vgl. § 17 Abs 5 UVP-G), soll nun aber zusätzlich in das Gesetz aufgenommen werden. Umweltschutzorganisationen wie ÖKOBÜRO weisen darauf hin, dass die Festschreibung eines solchen Interesses der Öffentlichkeit die Einzelfallprüfung durch die Genehmigungsbehörde nie ersetzen kann. Gerade bei Zielkonflikten wie dem Schutz der Biodiversität auf der einen Seite und dem Ausbau Erneuerbarer auf der anderen ist darauf zu achten, dass die Klima- und Biodiversitätskrise nur gemeinsam gelöst werden können. Der Erhalt lokaler Ökosysteme ist ein wichtiges Schutzgut, das einen wesentlichen Baustein zur Bekämpfung beider Krisen darstellt.

Hebel für weitere Verbesserung

Eine rasche Durchführung von Genehmigungsverfahren ist essenziell, um den Umbau unseres Energiesystems zu forcieren. Dabei muss jedoch gleichermaßen darauf geachtet werden, dass Verfahren effektiv geführt werden, und in Übereinstimmung mit international- und europarechtlichen Vorgaben determiniert sind. Wirksame Instrumente für die Verbesserung von Umweltverfahren gäbe es noch weitere: In einer Studie arbeitete ÖKOBÜRO gemeinsam mit der Universität für Bodenkultur Wien die Erfolgsfaktoren für Umweltverfahren heraus. Als wesentliche Hebel für gute und schnelle Verfahren wurden dabei primär ausreichende personelle Ressourcen bei Behörden und Amtssachverständigen, eine frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit und qualitativ hochwertige Einreichunterlagen identifiziert.

Weitere Informationen:

ÖKOBÜRO Stellungnahme

Positionspapier: Naturverträgliche Energiewende durch kohärente Energieraumplanung

Maßnahmenpaket des BMK

Studie zu Erfolgsfaktoren von Umweltverfahren